Rechtsprechung
| BGH, 26.04.1996 - 3 StR 95/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Hinreichend konkrete Aussicht - Behandlungserfolg - Therapieunwilliger Angeklagter - Notwendigkeit der Behandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 34
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 3 StR 95/96
Dem steht auch nicht die Entscheidung des BVerfG vom 16.3.1996 (BVerfGE 91, 1 = NStZ 1994, 578 = NVwZ 1995, 1077 [VG Augsburg 26.07.1995 - 4 S 917/95]) entgegen.Diesen Maßstäben steht auch nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1996 (BVerfGE 91, 1 ff.) entgegen, mit der die Anforderungen an den Grad der Erfolgsaussicht wesentlich erhöht worden sind.
Eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg kann danach grundsätzlich auch bei einem zunächst therapieunwilligen Angeklagten bestehen, sofern er erwarten läßt, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (BVerfGE 91, 1, 30).
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 3 StR 95/96
Der im übrigen rechtsfehlerfrei getroffene Strafausspruch ist ebenfalls aufzuheben, da nicht auszuschließen ist, daß bei Anordnung der Unterbringung auf eine niedrigere Strafe erkannt worden wäre (vgl. BGHSt 37, 5, 10). - BGH, 12.01.1994 - 2 StR 699/93
Unterbringung - Revision - Ablehnung - Rechtsfehler - Therapie - …
Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 3 StR 95/96
Mangelnde Einsicht und Therapiebereitschaft können allerdings ein Indiz dafür sein, daß eine Unterbringung keine Erfolgsaussicht aufweist, doch sind in die vorzunehmende Prüfung alle maßgeblichen Umstände einzubeziehen (BGHR StGB § 64 II Aussichtslosigkeit 4).
- BGH, 14.06.2017 - 3 StR 97/17
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei notwendiger …
Ob der Schluss von einem Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, lässt sich aber nur aufgrund einer - vom Landgericht hier nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgebenden Umstände beurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 1996 - 3 StR 95/96, NStZ-RR 1997, 34, 35; vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203;… vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, juris Rn. 5). - BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00
Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der …
Therapiebereitschaft ist jedoch keine unabdingbare Voraussetzung für die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht (BGH NStZ-RR 1997, 34, 35). - BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07
Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer …
Denn Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug kann es gerade sein, die Therapiebereitschaft beim Angeklagten überhaupt erst zu wecken (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 34).
- BGH, 15.12.2009 - 3 StR 516/09
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (kompromisslos ablehnenden Haltung des …
Ob der Schluss von einem Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, lässt sich aber nur aufgrund einer - vom Landgericht hier nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände beurteilen (BGH NStZ-RR 1997, 34; NJW 2000, 3015, 3016; Beschl. vom 24. März 2005 - 3 StR 71/05;… Fischer, StGB 57. Aufl. § 64 Rdn. 20 m. w. N.).Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug kann es gerade auch sein, die Therapiebereitschaft beim Angeklagten überhaupt erst zu wecken (BGH R&P 2008, 55; NStZ-RR 1997, 34).
- BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Therapiewille; Aussicht auf Erfolg); …
Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug kann es vielmehr gerade sein, die Therapiebereitschaft beim Angeklagten erst zu wecken (BGH NStZ-RR 1997, 34 f.). - BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05
Hang zum Betäubungsmittelmissbrauch (Neigung; physische Abhängigkeit); …
Ob aber der Schluß vom Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, läßt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller insoweit maßgeblichen Umstände (dazu BGH NStZ-RR 1997, 34; 1996, 85; 1996, 163) beurteilen. - BGH, 16.04.2002 - 3 StR 74/02
Anordnung der Sicherungsverwahrung anstatt einer Unterbringung in einer …
Rn. 3 Diese Beurteilung des sachverständig beratenen Tatrichters läßt angesichts des jahrzehntelangen intensiven - und auch in Zeiten der Strafvollstreckung nicht unterbrochenen - Konsums harter Drogen und der vom Angeklagten mehrfach gegenüber dem Sachverständigen und der Strafkammer erklärten entschiedenen Ablehnung einer Therapie sowie seiner Ankündigung, auch bei Methadon-Substitution nicht auf den Beikonsum von Drogen zu verzichten, keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 34). - OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11
Voraussetzungen für den Abbruch einer Entwöhnungstherapie
Anders als bei der Anordnung einer Therapie als Weisung im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. dort § 56 c Abs. 3 StGB ) ist nämlich die Therapieeinwilligung des Straftäters - also seine artikulierte Therapiebereitschaft - nicht Voraussetzung für die Anordnung seiner Unterbringung im Maßregelvollzug, sofern nur nach einer gewissen Anpassungszeit eine Öffnung des Untergebrachten für die Therapie und seiner Mitarbeit an dieser zu erwarten ist (BGH NStZ-RR 1997, 34 ). - BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
Totschlag - Alkoholvergiftung - Züchtigung
Hierbei wird zu beachten sein, daß eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg grundsätzlich auch bei einem zunächst therapieunwilligen Angeklagten bestehen kann, sofern dieser erwarten läßt, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (BGH, Beschluß vom 26. April 1996 - 3 StR 95/96; vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. Mai 1996 - 2 StR 16/96). - BGH, 09.10.1997 - 3 StR 422/97
Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - …
Abgesehen davon, daß schon die Mitwirkung in einem Methadonprogramm und frühere allein unternommene Versuche, die Abhängigkeit von harten Drogen zu überwinden, Indizien dafür sein können, daß der Angeklagte einer Drogentherapie jedenfalls nicht ablehnend gegenübersteht, hat das Landgericht außer acht gelassen, daß das Fehlen eines (ernsthaften) Therapiewillens für sich die Unterbringung nach § 64 StGB nicht ohne weiteres hindert (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 163 und 1997, 34; BGH NStZ 1996, 274).
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