Rechtsprechung
| LG Lübeck, 19.09.2003 - 3 T 404/03 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 25.09.2003 - 2 W 158/03
Keine Unzulässigkeit der Sicherungshaft bei Wechsel von geplanter Zurückschiebung …
hat der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig auf die sofortigen weiteren Beschwerden des Betroffenen vom 18.09.2003 und 19.09.2003 gegen die Beschlüsse des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 17.09.2003 (3 T 370+397/03 - 2 W 155/03), 17.09.2003 (3 T 397/03 - 2 W 158/03) und 19.09.2003 (3 T 404/03 - 2 W 154/03) sowie auf das Prozeßkostenhilfegesuch vom 19.09.2003 (zu 2 W 154/03) am 25.09.2003 beschlossen: .Unter Zurückweisung bzw. Verwerfung der sofortigen weiteren Beschwerden im übrigen werden der Beschluß des Amtsgerichts Oldenburg vom 18.09.2003 und der Beschluß des Landgerichts vom 19.09.2003 (3 T 404/03) aufgehoben.
Gegen die Entscheidungen des Landgerichts in 3 T 370+397/03, 3 T 397/03 und 3 T 404/03 richten sich die sofortigen weiteren Beschwerden des Betroffenen.
Die sofortige weitere Beschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts vom 19.09.2003 (3 T 404/03 - 2 W 154/03) ist nach §§ 3 Satz 2 FEVG, 27, 29 FGG zulässig und nach Maßgabe des Ausspruchs begründet.
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