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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.04.1989 - 3 TM 668/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2215
VGH Hessen, 19.04.1989 - 3 TM 668/89 (https://dejure.org/1989,2215)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.04.1989 - 3 TM 668/89 (https://dejure.org/1989,2215)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. April 1989 - 3 TM 668/89 (https://dejure.org/1989,2215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 168 Abs 1 Nr 3 VwGO, § 169 Abs 1 VwGO, § 10 VwVG, § 11 Abs 1 S 2 VwVG
    Ersatzvornahme als nicht untunliches Zwangsmittel der Vergleichsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 159 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 481
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.1985 - 1 E 30/85

    Anforderungen an die Durchführung der Verwaltungsvollstreckung; Voraussetzungen …

    Auszug aus VGH Hessen, 19.04.1989 - 3 TM 668/89
    Rn. 10 Nach alledem ist der angefochtene Beschluß vom 31.01.1989 aufzuheben mit der Folge, daß der Vorsitzende des Gerichts des ersten Rechtszugs nunmehr erneut über den Antrag um Vornahme der Vollstreckung aus dem Vergleich vom 20.03.1986 zu entscheiden hat (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 01.03.1986 -- 1 B 12/86 -- AS 10, 323 und Beschluß vom 15.10.1985 -- 1 E 30/85 -- NJW 1986, 1191).
  • BVerwG, 20.01.1986 - 1 B 12.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Auszug aus VGH Hessen, 19.04.1989 - 3 TM 668/89
    Rn. 10 Nach alledem ist der angefochtene Beschluß vom 31.01.1989 aufzuheben mit der Folge, daß der Vorsitzende des Gerichts des ersten Rechtszugs nunmehr erneut über den Antrag um Vornahme der Vollstreckung aus dem Vergleich vom 20.03.1986 zu entscheiden hat (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 01.03.1986 -- 1 B 12/86 -- AS 10, 323 und Beschluß vom 15.10.1985 -- 1 E 30/85 -- NJW 1986, 1191).
  • VGH Hessen, 12.01.1982 - IV TH 92/81
    Auszug aus VGH Hessen, 19.04.1989 - 3 TM 668/89
    Sie ist nicht untunlich, d.h. nicht schlechterdings oder auch nur in hohem Maße unangemessen oder unzweckmäßig (vgl. dazu Hess. VGH, Urteil vom 19.06.1986 -- 3 UE 2465/85 --; Beschluß vom 12.01.1982 -- IV TH 92/81 -- ESVGH 32, 156 -- L --).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 3 S 71.13

    Vollstreckung der Anordnung der Ausländerbehörde zum persönlichen Erscheinen

    Im Verhältnis zum Zwangsgeld ist eine Ersatzvornahme als untunlich im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 2 VwVG bzw. entsprechender landesrechtlicher Vorschriften angesehen worden, wenn sie schlechterdings oder auch nur in hohem Maße unangemessen oder unzweckmäßig sei (so OVG Greifswald, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 3 O 24/12 -, juris Rn.18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2007 - OVG 2 B 10.06 -, juris; OVG Weimar, Urteil vom 24. September 2003 - 1 KO 404/02 -, juris Rn.49; VGH Kassel, Beschluss vom 19. April 1989 - 3 TM 668/89 -, juris Rn. 8).
  • OVG Thüringen, 24.09.2003 - 1 KO 404/02

    Zur Frage der Privilegierung einer Jagdhütte nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; …

    Untunlich ist die Ersatzvornahme nur dann, wenn sie schlechterdings oder in hohem Maße unangemessen oder unzweckmäßig ist (vgl. etwa Hess. VGH, Beschluss vom 19.4.1989 - 3 TM 668/89 -, NVwZ 1990, 481; dem folgend VG Meiningen, Beschluss vom 21.10.1999 - 2 V 798/99.Me -, NVwZ-RR 2000, 476 = ThürVBl.
  • VG Weimar, 08.03.1999 - 1 E 199/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baurecht; Werbeträger …

    Zur Durchsetzung eines baurechtlichen Beseitigungsgebotes ist die Ersatzvornahme das geeignete Zwangsmittel, wenn die Beseitigung der Anlage im Verhältnis zu vergleichbaren Anlagen keinen ungewöhnlichen Aufwand und keine besonderen Fähigkeiten vorausetzt, die ausnahmsweise das bevorzugte Handeln eines besonders kundigen Betreibers angezeigt erscheinen lassen (im Anschluß an HessVGH, Beschluß vom 19.04.1989, NVwZ 1990, 481).

    Sie ist nicht untunlich, d. h. nicht schlechterdings oder auch nur in hohem Maße unangemessen oder unzweckmäßig (HessVGH, Beschl. v. 19.04.1989 3 TM 668/98 , NVwZ 1990, 481, m. w. N.).

  • VG Gießen, 05.02.2007 - 1 E 3865/06

    Bauordnungsrecht: Versagung einer Baugenehmigung für eine Großwerbeanlage wegen …

    Zur Durchsetzung der Beseitigungsanordnung ist somit in der Regel die Ersatzvornahme nach § 74 Abs. 1 2. Alt. HessVwVG in der Gestalt der Fremdvornahme, d.h. der Vornahme der Handlung auf Kosten des Pflichtigen durch einen von der Bauaufsichtsbehörde beauftragten Dritten, z.B. einen Abbruchunternehmer (Fremdvornahme), oder durch die Behörde selbst (Selbstvornahme), das zutreffende Zwangsmittel (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19.04.1989 - 4 TM 668/89 -, NVwZ 1990, 481;… T., a.a.O., § 72 Rn. 159 ff. m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 8 L 2511/11

    Nutzungsverbot für ein Wettbüro

    Zur Durchsetzung der Beseitigungsanordnung ist somit die Ersatzvornahme nach § 74 Abs. 1 2. Alt. HessVwVG in der Gestalt der Fremdvornahme, d.h. der Vornahme der Handlung auf Kosten des Pflichtigen durch einen von der Bauaufsichtsbehörde beauftragten Dritten, z.B. einen Abbruchunternehmer (Fremdvornahme), oder durch die Behörde selbst (Selbstvornahme), geeignetes Zwangsmittel (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19.04.1989 - 4 TM 668/89 -, NVwZ 1990, 481;… Hornmann, a.a.O., § 72 Rn. 159 ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 2 B 10.06

    Die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes vor der Ersatzvornahme

    "Untunlich" ist eine Ersatzvornahme vielmehr nur dann, wenn sie in einem besonders hohem Maße unangemessen oder unzweckmäßig ist und sich deshalb geradezu aufdrängt (vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 19. April 1989, NVwZ 1990, 481;… OVG Lüneburg, a.a.O.).
  • VG Frankfurt/Main, 21.09.2010 - 8 K 982/10

    Rückbau bei Abweichung von der Baugenehmigung

    Zur Durchsetzung der Beseitigungsanordnung ist somit die Ersatzvornahme nach § 74 Abs. 1 2. Alt. HessVwVG in der Gestalt der Fremdvornahme, d. h. der Vornahme der Handlung auf Kosten des Pflichtigen durch einen von der Bauaufsichtsbehörde beauftragten Dritten, z. B. einen Abbruchunternehmer (Fremdvornahme), oder durch die Behörde selbst (Selbstvornahme), geeignetes Zwangsmittel (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19.04.1989 - 4 TM 668/89 -, NVwZ 1990, 481;… Hornmann, a. a. O. , § 72 Rn. 159 ff. m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2012 - 3 O 24/12

    Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich - Zwangsmittel bei baurechtlicher …

    Es darf sich nicht um eine Standardsituation handeln, die vollstreckungsrechtlich keine Abweichung von der gesetzlichen Nachrangigkeit der Zwangsgeldfestsetzung gegenüber der Ersatzvornahme bei vertretbaren Handlungen rechtfertigt (so VGH Kassel, B. v. 19.04.1989 - 3 TM 668/89 - NVwZ 1990, 481).
  • VG Weimar, 19.01.2009 - 1 V 512/08

    Zur Vollstreckung eines gerichtlichen Vergleichs durch den Einzelrichter als …

    Dass eine von einem anderen vorgenommene Ersatzvornahme für den Vollstreckungsschuldner regelmäßig kostenträchtiger sein wird, hat sich die Vollstreckungsschuldnerin selbst zuzuschreiben (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 19. April 1989 - 3 TM 668/89 -, Juris = NVwZ 1990, 481).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2001 - 1 O 3654/00

    Bestimmtheit; Einwendungen materiell-rechtlicher Art; Ersatzvornahme; …

    Dieses Tatbestandsmerkmal ist dann gegeben, wenn sie schlechterdings oder zumindest in hohem Maße unangemessen oder unzweckmäßig ist (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 19. April 1989 - 3 TM 668/98 -, NVwZ 1990, 481).
  • VG Meiningen, 21.10.1999 - 2 V 798/99

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Vollstreckung von …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991 - 1 A 10724/90
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