Rechtsprechung
| OLG Bremen, 26.01.2011 - 3 U 10/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§§ 114 Abs. 1, 167, 253 Abs. 2 Nr. 2, 85 Abs. 2 ZPO; § 12 Abs. 3 VVF
Zustellung "demnächst" bei teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Oberlandesgericht Bremen
ZPO 85 Abs. 2, 114 Satz 1, 167, 253 Abs. 2 Nr. 2; VVG a.F. § 12 Abs. 3
Zivilprozessrecht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begriff der Zustellung "demnächst" bei teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- LG Bremen, 14.01.2010 - 6 O 1095/08
- OLG Bremen, 26.01.2011 - 3 U 10/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 662
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03
Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2011 - 3 U 10/10
Tritt eine Verzögerung in der Zustellung ein, ist die Rückwirkung dann ausgeschlossen, wenn diese Verzögerung länger als 14 Tage dauert und den Zustellungsbetreiber dafür die Verantwortung trifft (BGH, NJW 2004, 3775, 3776 m.w.N.). - BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03
Begriff der Zustellung eines Mahnbescheides "demnächst"
Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2011 - 3 U 10/10
Je nach Sachlage kann ein Versäumnis auch darin gesehen werden, dass der Zustellungsbetreiber eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht vornimmt oder nicht nachfragt, warum die Zustellung ausbleibt (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 1436;… Zöller/Greger, 28. Aufl., § 167 Rn. 10). - BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98
Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts
Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2011 - 3 U 10/10
Wann eine Zustellung noch "demnächst", also in einem nicht allzu erheblichen Abstand vom Fristablauf erfolgt, ist nach der Rechtsprechung danach zu beurteilen, ob der Zustellungsbetreiber alles ihm Zumutbare für eine alsbaldige Zustellung getan hat und der Rückwirkung keine schutzwürdigen Belange des Gegners entgegen stehen (BGH, NJW 1999, 3125). - OLG Köln, 16.02.2005 - 5 U 126/04
Versäumung der Klagefrist aus Versicherungsvertrag bei verspäteter Einreichung …
Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2011 - 3 U 10/10
Dies hätte auch innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach am 27.10.2008 erfolgter Zustellung des Bewilligungsbeschlusses erfolgen müssen, denn das ist der maßgebliche Zeitraum, dem ein Rechtsanwalt bei angemessener Sachbehandlung für eine ordnungsgemäße Prozessführung zuzubilligen ist, um eine Zustellung als "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO zu bewirken (vgl. dazu für einen vergleichbaren Fall: OLG Köln, Urteil vom 16.02.2005, 5 U 126/04 juris Rn. 19 ff.).
- OLG Koblenz, 25.04.2018 - 10 U 33/16
Private Unfallversicherung: Versicherungsschutz bei Sehnenriss durch Anheben …
Für das Vorliegen einer erhöhten Kraftanstrengung nach den individuellen Verhältnissen des Versicherten kommt es jedoch nicht darauf an, ob die Tätigkeit oder der Vorgang, die oder der zum Schadensereignis geführt hat, zum Lebens- oder Berufsalltag des Versicherten gehört und deshalb von ihm häufiger oder gar regelmäßig ausgeübt wird (hier: Anheben eines ca. 20 kg schweren Farbeimers durch einen Maler; entgegen OLG Hamm, 11. Februar 2011, 20 U 151/10, MDR 2011, 662 - Taxifahrer).Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 2011, 662 f.) kann sich der Senat nicht anschließen.
- OLG Düsseldorf, 22.09.2011 - 8 U 29/11
Begriff der Verzögerung i.S. von § 296 ZPO
Bei nur teilweiser PKH-Bewilligung - wie hier - muss dann zwar grundsätzlich die Partei ihren Klageantrag an die PKH-Bewilligung anpassen (vgl. OLG Bremen, Beschluss v. 26.01.2011 - 3 U 10/10 = BeckRS 2011, 03425) oder die sich aus der Differenz zwischen PKH-Bewilligung und überschießendem Klagantrag ergebenden Gebühren vorschießen; zwingend ist das jedoch nicht. - OLG Koblenz, 30.05.2018 - 10 U 327/17
Unfallversicherung - Rotatorenmanschettenruptur - erhöhte Kraftanstrengung
Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 2011, 662 f.) kann sich der Senat nicht anschließen.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 02.02.2012 - 3 U 10/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 01.08.2019 - 3 U 176/17
Entziehung der Lizenz zur berufsmäßigen Ausübung des Boxsports aus …
Der Senat hat das Teil-Urteil mit Urteil vom 02.02.2012 (3 U 10/10, BeckRS 2013, 9255) abgeändert und festgestellt, dass das Lizenzverhältnis zwischen den Parteien seit dem 13.08.2007 nicht mehr besteht.Jedoch ist die Anwendung des genannten Prüfungsmaßstabs zur Wahrung eines angemessenen Rechtsschutzes auch im Falle sonstiger, nicht disziplinarischer Maßnahmen des Vereins gegenüber Mitgliedern geboten (…vgl. Palandt/Ellenberger, BGB, 77. Aufl., § 25, Rn. 29), zumal wenn sie - wie vorliegend - die Möglichkeit des Mitglieds berühren, im Rahmen seiner Vereinsmitgliedschaft professionell den Boxsport auszuüben (Senat, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 U 10/10).
Eine etwaige im Lizenzentziehungsverfahren erfolgte Verletzung des rechtlichen Gehörs des Beklagten ist im Vereinsberufungsverfahren (sowie im sich anschließenden gerichtlichen Verfahren) geheilt worden, weil der Beklagte im Zuge dieser Verfahren Gelegenheit hatte, sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu der vom Kläger getroffenen Entscheidung zu äußern (Senat, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 U 10/10).
Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Kläger jedenfalls im fraglichen Zeitraum Dezember 2007 bis April 2008 zumindest eine starke Stellung im Bereich des professionellen Boxsports besaß und er daher als "sozial mächtiger Verband" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzusehen ist, was auch zwischen den Parteien nicht ernsthaft im Streit steht (vgl. Senat, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 U 10/10), ist eine Grundrechtsverletzung zu verneinen.
Rn. 115 Der Senat hatte hierzu in seinem ersten Berufungsurteil ausgeführt (Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 U 10/10):.
- LG Hamburg, 01.09.2017 - 315 O 258/08
Schadensersatzanspruch eines Berufsboxers wegen Entziehung der Lizenz aus …
Das HansOLG Hamburg hat das Teil-Urteil mit Urteil vom 2.02.2012 (Az. 3 U 10/10) abgeändert und festgestellt, dass das Lizenzverhältnis zwischen den Parteien seit dem 13.08.2007 nicht mehr besteht.
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 3 U 10/10 |
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 30.11.2009 - S 14 U 67/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 3 U 10/10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 3 U 10/10
Denn allein die zeitliche Reihenfolge von Arbeitsunfall und Auftreten von Beschwerden ist noch kein ausreichender Beleg für das Bestehen eines rechtlich erheblichen Ursachenzusammenhangs zwischen beiden Ereignissen (vgl Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Senatsurteil vom 16. März 2010 - L 3 U 133/07).Bei dieser Abwägung kann auch der Schwere des Unfallereignisses Bedeutung zukommen (zu alledem: BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
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