Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1; ; StVG § 8 a; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 448; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- IWW
- RA Kotz
Keine Pflicht zur Überprüfung von Schrottplatz-Reifen
- RA Kotz
Reifenhändler haftet auch für den Verkauf von Gebrauchtreifen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fahrzeughalter muss Bedeutung der DOT-Nummer nicht kennen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Aussicht auf Erfolg; Unfall; Schadenersatz; Schmerzensgeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nur verkehrssichere Gebrauchtreifen dürfen verkauft werden
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallschadensregulierung - Keine Pflicht zur Überprüfung von Schrottplatz-Reifen
- iuraquest.de (Entscheidungsbesprechung)
Gebrauchtreifen vom Schrotthändler
Verfahrensgang
- LG Aachen, 30.04.1998 - 1 O 496/96
- OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 530
- NZV 2002, 374
- VersR 2002, 378
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.10.1997 - VI ZR 404/96
Prüfungspflicht des PKW-Halters
Auszug aus OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98
Die Klägerin kann sich für ihre Auffassung, der Beklagte zu 1) hätte den Reifen fachmännisch überprüfen lassen müssen, auch nicht auf die Entscheidung des BGH NZV 98, 23 stützen. - OLG Stuttgart, 19.03.1990 - 5 U 113/89
Kfz-Führer; Kfz-Halter; Verschulden; Verletzung der Überprüfungspflicht; Platzen …
Auszug aus OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98
Von einem durchschnittlichen Fahrzeughalter kann auch nicht erwartet werden, dass er aus der auf der Seitenwand eines Reifens eingetragenen Zahlenfolge (sog. DOT-Nummer) zutreffende Schlüsse auf das Herstellungsdatum eines Reifens zu ziehen vermag (vgl. OLG Köln, r+s 91, 370; OLG Stuttgart, NZV 91, 68). - OLG Köln, 15.03.1991 - 11 U 218/90
Auszug aus OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98
Von einem durchschnittlichen Fahrzeughalter kann auch nicht erwartet werden, dass er aus der auf der Seitenwand eines Reifens eingetragenen Zahlenfolge (sog. DOT-Nummer) zutreffende Schlüsse auf das Herstellungsdatum eines Reifens zu ziehen vermag (vgl. OLG Köln, r+s 91, 370; OLG Stuttgart, NZV 91, 68).
- OLG Köln, 22.01.2002 - 3 U 142/01
Begrenzte deliktische Überprüfungspflichten beim Erwerb gebrauchter Kfz-Reifen
Die Beiakten 1 0 496/96 LG Aachen (3 U 100/98 OLG Köln) und 17 Js 1371/95 StA Aachen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.Rn. 37 Wie der Senat bereits in dem im Vorprozess ergangenen Urteil vom 07.11.2000 - 3 U 100/98 - ausgeführt hat, kann dem Beklagten zu 1) nicht vorgeworfen werden, dass er die bei einem Autoverwerter, gekauften gebrauchten Reifen nicht in einem Fachbetrieb auf ihre Gebrauchstauglichkeit hin hat überprüfen lassen.
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