Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 3 U 11/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 397 Abs. 2 §§ 779 133 157
Auslegung einer Ausgleichsklausel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Rückzahlung eines gewährten Arbeitgeberdarlehens ; Aufhebungsvertrag als Vergleich ; Rechtsqualität und Umfang einer Ausgleichsklausel ; Vorliegen eines konstitutiven negativen Schuldanerkenntnisses ; Auslegung eines Aufhebungsvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 07.10.1996 - 4 O 74/96
- OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 3 U 11/97
Papierfundstellen
- BB 1997, 2237
- DB 1997, 2374
- NZA-RR 1998, 1
- NZG 1998, 33
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BAG, 20.10.1981 - 3 AZR 1013/78
Ausgleichsquittung - Arbeitsverhältnis - Beendigung - Verzicht - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 3 U 11/97
Ein deklaratorisches positives oder negatives Schuldanerkenntnis ist dann gegeben, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (vgl. BAG, AP Nr. 32 zu § 133 BGB ; BAG, AP Nr. 25 zu § 794 ZPO ; BAG, NJW 1982, 1479;… Bauer, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 3. Aufl. 1993, Rdn. 708; Grunsky, Anm. zu AP Nr. 32 zu § 133 BGB ; Moritz, BB 1979, 1610, 1613; Plander, DB 1986, 1873; Schulte, DB 1981, 937, 939;… Staudinger-Kaduk, BGB , 12. Aufl. 1994, § 397 Rdn. 67).In der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung hat sich darüber hinaus eine restriktive Auslegung der Ausgleichsklauseln hinsichtlich des Verzichtes des Arbeitnehmers auf grundlegende Arbeitnehmerschutzrechte durchgesetzt (vgl. BAG, AP Nr. 32 zu § 133 BGB ; BAG, AP Nr. 25 zu § 794 ZPO ; BAG, NJW 1982, 1479;… Bauer, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 3. Aufl. 1993, Rdn. 713; Grunsky, Anm. zu AP Nr. 32 zu § 133 BGB ; Moritz, BB 1979, 1610, 1613; Plander, Betrieb 1986, 1873, 1874; Schulte, DB 1981, 937, 939).
- BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90
Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 3 U 11/97
Kann jedoch eine solche Feststellung nicht getroffen werden, so sind die jeweiligen Erklärungen der Vertragsparteien jeweils aus der Sicht des Erklärungsempfängers so auszulegen, wie er sie nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen durfte und mußte (vgl. nur BGH, NJW 1990, 3206, 3207). - BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 48/86
Nichtberücksichtigung des tatsächlichen Parteiwillens durch das Berufungsgericht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 3 U 11/97
Läßt sich dabei ein übereinstimmender Wille der Parteien feststellen, so ist dieser allein maßgeblich, auch wenn er in dem Vertrag nur einen unvollkommenen oder gar keinen Ausdruck gefunden hat (vgl. nur BGH, NJW-RR 1987, 1284). - BAG, 14.12.1983 - 5 AZR 450/81
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 3 U 11/97
Bezüglich wechselseitiger vermögensrechtlicher Ansprüche hingegen hat auch die arbeitsgerichtliche Judikatur auf die allgemeinen zivilrechtlichen Auslegungsregeln zurückgegriffen (BAG, AP Nr. 25 zu § 794; BAG, Urt. v. 14. Dezember 1983 - 5 AZR 450/81 …und Urt. v. 19. Juni 1981 - 5 AZR 266/79 - beide nicht veröffentlicht). - BAG, 19.06.1981 - 5 AZR 266/79
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 3 U 11/97
Bezüglich wechselseitiger vermögensrechtlicher Ansprüche hingegen hat auch die arbeitsgerichtliche Judikatur auf die allgemeinen zivilrechtlichen Auslegungsregeln zurückgegriffen (BAG, AP Nr. 25 zu § 794;… BAG, Urt. v. 14. Dezember 1983 - 5 AZR 450/81 und Urt. v. 19. Juni 1981 - 5 AZR 266/79 - beide nicht veröffentlicht).
- BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01
Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich
Ein deklaratorisches positives oder negatives Schuldanerkenntnis ist dann gegeben, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (vgl. OLG Düsseldorf 9. Juli 1997 - 3 U 11/97 - EzA BGB § 397 Nr. 4 mwN). - BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 558/01
Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel in außergerichtlichem Vergleich
Ein deklaratorisches positives oder negatives Schuldanerkenntnis ist dann gegeben, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (vgl. OLG Düsseldorf 9. Juli 1997 - 3 U 11/97 - EzA BGB § 397 Nr. 4 mwN).Hierzu gehören vornehmlich die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Parteien nach Vertragsschluß, der Zweck des Vertrages und die bei Vertragsschluß vorliegende Interessenlage (OLG Düsseldorf 9. Juli 1997 aaO).
- ArbG Berlin, 31.08.2005 - 7 Ga 18429/05
Relevanz des Ausgangs des sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahrens für das …
Rn. 23 Rechtsnatur und Reichweite einer Ausgleichsklausel sind durch Auslegung zu bestimmen (OLG Düsseldorf [09.07.1997], NZA-RR 1998, 1 (2) [OLG Düsseldorf 09.07.1997 - 3 U 11/97]; LAG Düsseldorf [20.05.1988] - 2 Sa 277/88 - NZA 1988, 696).Rn. 26 Eine Ausgleichsklausel in einem Vergleich kann sein (a) ein Erlassvertrag, (b) ein deklaratorisches negatives oder positives Schuldanerkenntnis oder (c) ein konstitutives negatives Schuldanerkenntnis (OLG Düsseldorf [09.07.1997], NZA-RR 1998, 1 (2) [OLG Düsseldorf 09.07.1997 - 3 U 11/97]; BAG [31.07.2002] - 10 AZR 513/01 - NZA 2003, 100 (102) [BAG 31.07.2002 - 10 AZR 513/01]).
Ein deklaratorisches positives oder negatives Schuldanerkenntnis ist dann gegeben, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen" (BAG [31.07.2002] - 10 AZR 513/01 - NZA 2003, 100 (102) [BAG 31.07.2002 - 10 AZR 513/01]; ebenso OLG Düsseldorf [09.07.1997], NZA-RR 1998, 1 (2) [OLG Düsseldorf 09.07.1997 - 3 U 11/97]).
- LAG München, 28.05.1999 - 10 Sa 1190/98
Anspruch auf Bezahlung eines als Rückzahlung einer einbehaltenen Stornoreserve …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 13.06.2007 - 13 U 4/07
Negatives Schuldanerkenntnis; Erlassvertrag: Auswirkung eines vor einem …
Rn. 12 Die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses hat eine Ausgleichsklausel, wenn der Wille der Parteien darauf gerichtet ist, alle oder eine bestimmte Gruppe von wechselseitig bestehenden oder möglicherweise bestehenden Ansprüchen zum Erlöschen zu bringen (vgl. OLG Düsseldorf BB 1997, 2237, 2238f; OLG Köln MDR 2000, 140).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 06.11.2001 - 3 U 11/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 211 II S. 1
- rechtsportal.de
BGB § 211 Abs. 2 S. 1
Verjährung einer freigegebenen Konkursforderung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verjährung ; Konkursforderung; Unterbrechung; Freigabe einer Forderung
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 19.12.1996 - 10 O 115/95
- OLG Schleswig, 06.11.2001 - 3 U 11/97
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 520/89
Ansprüche aus Annahmeverzug - Verjährung
Auszug aus OLG Schleswig, 06.11.2001 - 3 U 11/97
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass ein Verfahren bis zur Erledigung eines anderen Verfahrens gemäß § 148 ZPO ausgesetzt und die Erledigung des anderen Verfahrens eingetreten ist (vgl. BGH NJW 1988, 1729, 1730; BAG NJW 1990, 2578, 2579; RGZ 72, 185, 187).Vom Gesetzgeber wurde es missbilligt, dass eine Partei durch ein bewußtes, nicht notwendig von einer Umgehungsabsicht getragenes Nichtbetreiben des Verfahrens erreicht, dass sich die in den Prozess eingeführten Ansprüche "verewigen" (vgl. BAG NJW 1990, 2578, 2579 mwN).
- BGH, 24.01.1989 - XI ZR 75/88
Unterbrechung der Verjährung bei Aussetzung der Verhandlung
Auszug aus OLG Schleswig, 06.11.2001 - 3 U 11/97
Zu dieser könnte es kommen, wenn es das Gesetz zuließe, dass eine einmalige nach § 209 BGB herbeigeführte Verjährungsunterbrechung auch dann fortdauern würde, wenn der Kläger das Verfahren grundlos nicht mehr weiter betreibt (vgl. BGH NJW 1989, 1729, 1730 mwN). - BGH, 08.02.1988 - II ZR 228/87
Inhaltskontrolle von Rechtsverhältnissen zwischen einer Genossenschaft und den …
Auszug aus OLG Schleswig, 06.11.2001 - 3 U 11/97
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass ein Verfahren bis zur Erledigung eines anderen Verfahrens gemäß § 148 ZPO ausgesetzt und die Erledigung des anderen Verfahrens eingetreten ist (vgl. BGH NJW 1988, 1729, 1730; BAG NJW 1990, 2578, 2579; RGZ 72, 185, 187). - BGH, 08.01.1962 - VII ZR 65/61
Rechtsmitteleinlegung durch Aufnahme des Rechtsstreits
Auszug aus OLG Schleswig, 06.11.2001 - 3 U 11/97
Dies führt jedoch in dem hier vorliegenden Fall ebenfalls nicht zu einer direkten Anwendung des § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB, da die Unterbrechung nach § 240 ZPO erst mit der Aufnahme des gerichtlichen Verfahrens oder der Aufhebung des Konkursverfahrens endet, nicht jedoch mit der Freigabeerklärung des Konkursverwalters (vgl. BGHZ 36, 258, 261 ff). - RG, 20.11.1909 - I 506/09
Hemmung und Unterbrechung der Verjährung
Auszug aus OLG Schleswig, 06.11.2001 - 3 U 11/97
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass ein Verfahren bis zur Erledigung eines anderen Verfahrens gemäß § 148 ZPO ausgesetzt und die Erledigung des anderen Verfahrens eingetreten ist (vgl. BGH NJW 1988, 1729, 1730; BAG NJW 1990, 2578, 2579; RGZ 72, 185, 187).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 18.12.1997 - 3 U 11/97 |
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 19.02.1998 - 3 U 11/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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