Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
VW-Dieselskandal: Schadenersatz bei geleastem Fahrzeug (hier verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 17.03.2020 - 23 O 243/18
- OLG Frankfurt, 17.08.2020 - 3 U 116/20
- OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (26)
- LG Frankfurt/Main, 17.03.2020 - 23 O 243/18
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20
Die Berufung des Klägers gegen das am 17.03.2020 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Aktenzeichen: 2-23 O 243/18 - wird zurückgewiesen.Das Urteil des LG Frankfurt am Main vom 17.03.2020, Az. 2-23 O 243/18, wird wie nachfolgend abgeändert:.
wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17.03.2020 - Az: 2-23 O 243/18 - durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Das Urteil des LG Frankfurt am Main vom 17.03.2020, Az. 2-23 O 243/18, wird wie nachfolgend abgeändert.
- BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20
Formularmäßige Sätze und allgemeine Redewendungen genügen nicht (vgl. BGH NJW 1995, 1560; 1999, 3784; 2000, 1576), ebenso wenig Textbausteine und Schriftsätze aus anderen Verfahren (vgl. BGH MDR 2008, 994).Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (vgl. BGH VersR 1985, 67; NJW 1995, 1560).
- BGH, 01.10.1999 - V ZR 162/98
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht beim Grundstückskaufvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20
Die Erhebung einer Zug-um-Zug-Einrede bei gleichartigen Ansprüchen ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung als Aufrechnung auszulegen (vgl. nur BGH DB 2000, 415), so dass der Kläger mit der Antragstellung die Aufrechnung gegen den Wertersatzanspruch erklärt hat, der schon nach seinem eigenen Sachvortrag höher ist, als der allenfalls schlüssig dargelegte Schaden in Höhe von ? 41.554,80. Denn als Wert des Fahrzeugs ist nach der Überzeugung des Senats zumindest der behauptete Ablösungsbetrag anzusetzen, mithin ? 54.020,78. Denn es ist nicht ersichtlich, dass der Kläger vorgetragen hat, dass das streitgegenständliche Fahrzeug einen geringeren Wert als den vereinbarten Ablösungsbetrag hatte.
- BGH, 24.01.2000 - II ZR 172/98
Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20
Formularmäßige Sätze und allgemeine Redewendungen genügen nicht (vgl. BGH NJW 1995, 1560; 1999, 3784; 2000, 1576), ebenso wenig Textbausteine und Schriftsätze aus anderen Verfahren (vgl. BGH MDR 2008, 994). - BGH, 26.07.2004 - VIII ZB 29/04
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20
Denn wenn schon für die Zulässigkeit der Berufungsbegründung im Sinne des § 520 Abs. 3 ZPO von der Begründung zu verlangen ist, dass sie auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten ist und erkennen lässt, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen das angefochtene Urteil unrichtig sei (vgl. BGH MDR 90, 1003; NJW-RR 2004, 1716), gilt dies erst recht für die einzelnen Berufungsangriffe im Rahmen einer im Übrigen zulässigen Berufung. - BGH, 04.10.1999 - II ZR 361/98
Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20
Formularmäßige Sätze und allgemeine Redewendungen genügen nicht (vgl. BGH NJW 1995, 1560; 1999, 3784; 2000, 1576), ebenso wenig Textbausteine und Schriftsätze aus anderen Verfahren (vgl. BGH MDR 2008, 994). - BGH, 30.10.1984 - IX ZB 103/84
Bezugnahme - Schriftsatz - Berufungsbegründung - Beglaubigung - Abschrift - Kopie …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20
Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (vgl. BGH VersR 1985, 67; NJW 1995, 1560). - BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15
Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20
Ist eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar, wird im Interesse der endgültigen Klärung des Streitstoffs in einem Prozess das abstrakte Feststellungsinteresse regelmäßig fehlen, so dass eine auf Feststellung des Anspruchsgrundes beschränkte Feststellungsklage dann unzulässig ist (vgl. BGHZ 5, 314; BGH NJW 1993, 2993; 2017, 1823). - BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14
Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20
Befindet sich der anspruchsbegründende Sachverhalt, insbesondere der Schaden zur Zeit der Klageerhebung noch in der Fortentwicklung, so ist Feststellungsklage insgesamt zulässig, auch wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden könnte (vgl. BGH NJW 84, 1552; NJW-RR 2016, 759). - OLG Karlsruhe, 18.07.2019 - 17 U 160/18
Inanspruchnahme von Vertragshändler und Kraftfahrzeughersteller wegen des Kaufs …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20
In den Urteilen des OLG Karlsruhe (17 U 160/18; 13 U 1253/19), des OLG Düsseldorf (13 U 81/19), des OLG Hamm (30 U 33/19) und des OLG Stuttgart (5 U 202/18) war die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen. - OLG Düsseldorf, 30.01.2020 - 13 U 81/19
Porsche haftet auf Schadenersatz wegen Abgasmanipulation bei einem Cayenne mit …
- BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98
Nichterfüllung bei Rechtsmängeln
- BGH, 15.01.2008 - VI ZR 53/07
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht …
- BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82
Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen …
- BGH, 11.03.2014 - VIII ZR 31/13
Leasingvertrag über Fitnessgeräte eines Fitnessstudios: Wegfall der Ermächtigung …
- OLG Oldenburg, 21.10.2019 - 13 U 73/19
Haftung des Fahrzeugherstellers im Abgasskandal: Rückabwicklung des mit Drittem …
- OLG Hamm, 01.04.2020 - 30 U 33/19
Abgasskandal, Diesel, Abgassoftware, EA 189, Zurechnung, Arglist, …
- OLG Zweibrücken, 12.12.2019 - 4 U 168/18
- BGH, 06.05.1993 - I ZR 144/92
Kein Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Vertragsstrafe - …
- OLG Karlsruhe, 24.07.2020 - 13 U 1253/19
Verjährungshemmung durch Anmeldung zum Klageregister einer …
- OLG Düsseldorf, 30.01.2020 - 15 U 18/19
VW haftet im Abgasskandal auch für Nachforderungen bei der Kfz-Steuer
- OLG Stuttgart, 20.12.2019 - 5 U 202/18
Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189: …
- BGH, 04.04.1952 - III ZA 20/52
Feststellungsinteresse bei Rentenansprüchen
- OLG Köln, 29.04.2020 - 17 U 75/18
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A4 Avant mit einem Motor der …
- OLG Brandenburg, 09.06.2020 - 2 U 131/19
- OLG Koblenz, 05.06.2020 - 8 U 1295/19
Schadensersatz im Abgasskandal auch bei Autokauf 2016
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 17.08.2020 - 3 U 116/20 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 17.03.2020 - 23 O 243/18
- OLG Frankfurt, 17.08.2020 - 3 U 116/20
- OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 25 U 22/22
Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers und -verkäufers im Rahmen des sog. …
Rn. 126 Vorliegend bedarf es keiner abschließenden Entscheidung, ob die in Ziff. 11 der Leasingbedingungen erteilte Ermächtigung, die Ansprüche der Leasinggeberin gegen die Beklagte Ziff. 1 als Lieferantin bereits durch die Beendigung des Leasingvertrags entfallen ist (zur Möglichkeit einer an den Fortbestand des Leasingvertrags geknüpften Ermächtigung vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - VIII ZR 31/13 -, juris; für ein Entfallen der Ermächtigung des Leasingnehmers zur Prozessführung nach Beendigung des Leasingvertrags vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 17. August 2020 - 3 U 116/20 -, juris und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. September 2020 - 16 U 89/20 -, juris). - OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 25 U 370/21
Dieselskandal - Prozessführungsbefugnis des Leasingnehmers nach Rückgabe des …
Rn. 60 Vorliegend bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob die in den Leasingbedingungen erteilte Ermächtigung, die Ansprüche der Leasinggeberin gegen die Beklagte Ziff. 1 als Lieferantin bereits durch die Beendigung des Leasingvertrags entfallen ist (zur Möglichkeit einer an den Fortbestand des Leasingvertrags geknüpften Ermächtigung vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - VIII ZR 31/13 -, juris; für ein Entfallen der Ermächtigung des Leasingnehmers zur Prozessführung nach Beendigung des Leasingvertrags vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 17. August 2020 - 3 U 116/20 -, juris und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. September 2020 - 16 U 89/20 -, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 15.03.2021 - 3 U 116/20 |
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.08.2020 - 315 O 238/18
- OLG Hamburg, 15.03.2021 - 3 U 116/20
- BGH, 13.07.2021 - X ZA 1/21
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