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Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 17.08.2020 | OLG Hamburg, 15.03.2021

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,47297
OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20 (https://dejure.org/2020,47297)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.11.2020 - 3 U 116/20 (https://dejure.org/2020,47297)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. November 2020 - 3 U 116/20 (https://dejure.org/2020,47297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (26)

  • LG Frankfurt/Main, 17.03.2020 - 23 O 243/18
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20
    Die Berufung des Klägers gegen das am 17.03.2020 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Aktenzeichen: 2-23 O 243/18 - wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des LG Frankfurt am Main vom 17.03.2020, Az. 2-23 O 243/18, wird wie nachfolgend abgeändert:.

    wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17.03.2020 - Az: 2-23 O 243/18 - durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

    Das Urteil des LG Frankfurt am Main vom 17.03.2020, Az. 2-23 O 243/18, wird wie nachfolgend abgeändert.

  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20
    Formularmäßige Sätze und allgemeine Redewendungen genügen nicht (vgl. BGH NJW 1995, 1560; 1999, 3784; 2000, 1576), ebenso wenig Textbausteine und Schriftsätze aus anderen Verfahren (vgl. BGH MDR 2008, 994).

    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (vgl. BGH VersR 1985, 67; NJW 1995, 1560).

  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 162/98

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht beim Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2020 - 3 U 116/20
    Die Erhebung einer Zug-um-Zug-Einrede bei gleichartigen Ansprüchen ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung als Aufrechnung auszulegen (vgl. nur BGH DB 2000, 415), so dass der Kläger mit der Antragstellung die Aufrechnung gegen den Wertersatzanspruch erklärt hat, der schon nach seinem eigenen Sachvortrag höher ist, als der allenfalls schlüssig dargelegte Schaden in Höhe von ? 41.554,80. Denn als Wert des Fahrzeugs ist nach der Überzeugung des Senats zumindest der behauptete Ablösungsbetrag anzusetzen, mithin ? 54.020,78. Denn es ist nicht ersichtlich, dass der Kläger vorgetragen hat, dass das streitgegenständliche Fahrzeug einen geringeren Wert als den vereinbarten Ablösungsbetrag hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.08.2020 - 3 U 116/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,48158
OLG Frankfurt, 17.08.2020 - 3 U 116/20 (https://dejure.org/2020,48158)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.08.2020 - 3 U 116/20 (https://dejure.org/2020,48158)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. August 2020 - 3 U 116/20 (https://dejure.org/2020,48158)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 25 U 22/22

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers und -verkäufers im Rahmen des sog. …

    Rn. 126 Vorliegend bedarf es keiner abschließenden Entscheidung, ob die in Ziff. 11 der Leasingbedingungen erteilte Ermächtigung, die Ansprüche der Leasinggeberin gegen die Beklagte Ziff. 1 als Lieferantin bereits durch die Beendigung des Leasingvertrags entfallen ist (zur Möglichkeit einer an den Fortbestand des Leasingvertrags geknüpften Ermächtigung vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - VIII ZR 31/13 -, juris; für ein Entfallen der Ermächtigung des Leasingnehmers zur Prozessführung nach Beendigung des Leasingvertrags vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 17. August 2020 - 3 U 116/20 -, juris und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. September 2020 - 16 U 89/20 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 25 U 370/21

    Dieselskandal - Prozessführungsbefugnis des Leasingnehmers nach Rückgabe des …

    Rn. 60 Vorliegend bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob die in den Leasingbedingungen erteilte Ermächtigung, die Ansprüche der Leasinggeberin gegen die Beklagte Ziff. 1 als Lieferantin bereits durch die Beendigung des Leasingvertrags entfallen ist (zur Möglichkeit einer an den Fortbestand des Leasingvertrags geknüpften Ermächtigung vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - VIII ZR 31/13 -, juris; für ein Entfallen der Ermächtigung des Leasingnehmers zur Prozessführung nach Beendigung des Leasingvertrags vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 17. August 2020 - 3 U 116/20 -, juris und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. September 2020 - 16 U 89/20 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.03.2021 - 3 U 116/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,33449
OLG Hamburg, 15.03.2021 - 3 U 116/20 (https://dejure.org/2021,33449)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2021 - 3 U 116/20 (https://dejure.org/2021,33449)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2021 - 3 U 116/20 (https://dejure.org/2021,33449)
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