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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 11.02.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.03.2000 - 3 U 127/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8368
OLG Köln, 28.03.2000 - 3 U 127/99 (https://dejure.org/2000,8368)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2000 - 3 U 127/99 (https://dejure.org/2000,8368)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2000 - 3 U 127/99 (https://dejure.org/2000,8368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833; PflVG § 3; StVG § 7 Abs. 1, Abs 2
    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen KFZ und auf der Fahrbahn freilaufendem Pferd

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 305/84

    Stillschweigende Rückabtretung einer Forderung

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 3 U 127/99
    Denn insoweit lässt sich zwanglos annehmen, dass zwischen den Vertragsparteien stillschweigend vereinbart war, dass die Sicherungsabtretung nur Bedeutung für den Fall der Nichtzahlung erlangen sollte und sie im übrigen unter der auflösenden Bedingung der Hinfälligkeit bei Zweckerfüllung gelten sollte (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 977 m. w. N.).
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 3 U 127/99
    Denn im Rahmen der Gefährdungshaftung wird eine absolute Unvermeidbarkeit nicht gefordert, weil auch der an den sogenannten Idealfahrer anzulegende Maßstab menschlichem Vermögen und den Erfordernissen des Straßenverkehrs noch angepasst sein muss (BGH VersR 1985, 864 ff.).
  • BGH, 26.04.1994 - VI ZR 305/93

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall als unerlaubte …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 3 U 127/99
    Die Weiterleitung einer Sicherungsabtretung an den Haftpflichtversicherer des Schädigers ist kein Indiz für eine unzulässige Rechtsberatung, wenn klargestellt ist, dass die Geschädigten für die Regulierung des Schadens und die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche selbst tätig werden müssen (BGH MDR 1984, 999 ff.; NJW-RR 1994, 1081 ff.).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 194/71

    Zur geschäftsmäßigen Vorfinanzierung von Ersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 3 U 127/99
    Geht es dem Abtretungsempfänger bei der Einziehung der abgetretenen Forderungen demgegenüber im wesentlichen darum, eine ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt er eine eigene Angelegenheit (BGHZ 47, 364 = MDR 1967, 662 ff.; BGHZ 61, 317 ff. = MDR 1974, 130 ff.).
  • BGH, 18.04.1967 - VI ZR 188/65

    Schadensregulierung durch den Inhaber eines Mietwagenunternehmens als unerlaubte …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 3 U 127/99
    Geht es dem Abtretungsempfänger bei der Einziehung der abgetretenen Forderungen demgegenüber im wesentlichen darum, eine ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt er eine eigene Angelegenheit (BGHZ 47, 364 = MDR 1967, 662 ff.; BGHZ 61, 317 ff. = MDR 1974, 130 ff.).
  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 90/82

    Abnahme von Schadensregulierungen unter Abtretung von Ansprüchen eines Kunden an …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 3 U 127/99
    Die Weiterleitung einer Sicherungsabtretung an den Haftpflichtversicherer des Schädigers ist kein Indiz für eine unzulässige Rechtsberatung, wenn klargestellt ist, dass die Geschädigten für die Regulierung des Schadens und die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche selbst tätig werden müssen (BGH MDR 1984, 999 ff.; NJW-RR 1994, 1081 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 12.08.2004 - 1 U 65/04

    Tierhalterhaftung eines Tierschutzvereins: Haftungsverteilung bei nächtlichem …

    Kollidiert ein Fahrzeug auf der Autobahn nachts mit einem Schäferhund, der wegen seiner Größe und seiner Farbe nicht ohne Weiteres erkennbar ist, liegt ein Rechtsfehler zum Nachteil des Tierhalters, dem ohnehin generell eine größere Verantwortung gegenüber dem Kfz-Halter zukommt, wenn ein Tier auf die Straße läuft (…Juris, Praxiskommentar, § 833 Rdnr. 32), bei der vorliegend angenommenen Haftungsverteilung nicht vor (vgl. auch zur Haftungsabwägung in vergleichbaren Fällen: Thür. OLG, Urteil vom 2. Juli 2002, Az.: 8 U 1247/01, OLG Köln, Urteil vom 28. März 2000, Az.: 3 U 127/99, OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2000, Az.: 9 U 130/99, OLG Köln, Urteil vom 5. November 1998, Az.: 1 U 51/98 jew. zitiert nach juris).
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   OLG Köln, 11.02.2000 - 3 U 127/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16933
OLG Köln, 11.02.2000 - 3 U 127/99 (https://dejure.org/2000,16933)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.02.2000 - 3 U 127/99 (https://dejure.org/2000,16933)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Februar 2000 - 3 U 127/99 (https://dejure.org/2000,16933)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einem Halter eines einen Unfall verursachenden Pferdes; Erlöschen eines Anspruchs auf Ersatz von geltend gemachten Reparaturkosten durch Übergang des Ersatzanspruchs auf eine Versicherung infolge einer wirksamen ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 305/84

    Stillschweigende Rückabtretung einer Forderung

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2000 - 3 U 127/99
    Denn insoweit lässt sich zwanglos annehmen, dass zwischen den Vertragsparteien stillschweigend vereinbart war, dass die Sicherungsabtretung nur Bedeutung für den Fall der Nichtzahlung erlangen sollte und sie im übrigen unter der auflösenden Bedingung der Hinfälligkeit bei Zweckerfüllung gelten sollte (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 977 m. w. N.).
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2000 - 3 U 127/99
    Denn im Rahmen der Gefährdungshaftung wird eine absolute Unvermeidbarkeit nicht gefordert, weil auch der an den sogenannten Idealfahrer anzulegende Maßstab menschlichem Vermögen und den Erfordernissen des Straßenverkehrs noch angepasst sein muss (BGH VersR 1985, 864 ff.).
  • BGH, 26.04.1994 - VI ZR 305/93

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall als unerlaubte …

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2000 - 3 U 127/99
    Die Weiterleitung einer Sicherungsabtretung an den Haftpflichtversicherer des Schädigers ist kein Indiz für eine unzulässige Rechtsberatung, wenn klargestellt ist, dass die Geschädigten für die Regulierung des Schadens und die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche selbst tätig werden müssen (BGH MDR 1984, 999 ff.; NJW-RR 1994, 1081 ff.).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 194/71

    Zur geschäftsmäßigen Vorfinanzierung von Ersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen …

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2000 - 3 U 127/99
    Geht es dem Abtretungsempfänger bei der Einziehung der abgetretenen Forderungen demgegenüber im wesentlichen darum, eine ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt er eine eigene Angelegenheit (BGHZ 47, 364 = MDR 1967, 662 ff.; BGHZ 61, 317 ff. = MDR 1974, 130 ff.).
  • BGH, 18.04.1967 - VI ZR 188/65

    Schadensregulierung durch den Inhaber eines Mietwagenunternehmens als unerlaubte …

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2000 - 3 U 127/99
    Geht es dem Abtretungsempfänger bei der Einziehung der abgetretenen Forderungen demgegenüber im wesentlichen darum, eine ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt er eine eigene Angelegenheit (BGHZ 47, 364 = MDR 1967, 662 ff.; BGHZ 61, 317 ff. = MDR 1974, 130 ff.).
  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 90/82

    Abnahme von Schadensregulierungen unter Abtretung von Ansprüchen eines Kunden an …

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2000 - 3 U 127/99
    Die Weiterleitung einer Sicherungsabtretung an den Haftpflichtversicherer des Schädigers ist kein Indiz für eine unzulässige Rechtsberatung, wenn klargestellt ist, dass die Geschädigten für die Regulierung des Schadens und die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche selbst tätig werden müssen (BGH MDR 1984, 999 ff.; NJW-RR 1994, 1081 ff.).
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