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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 26.05.2010

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 06.05.2010 - 3 U 131/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24048
OLG Rostock, 06.05.2010 - 3 U 131/09 (https://dejure.org/2010,24048)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.05.2010 - 3 U 131/09 (https://dejure.org/2010,24048)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 3 U 131/09 (https://dejure.org/2010,24048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767
    Rechtsfolgen der Löschung einer Grundschuld hinsichtlich einer Zweckerklärung; Auslegung einer Vereinbarung hinsichtlich eines Übererlöses bei Veräußerung eines Grundstücks; Begriff des Besserungsscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Löschung einer Grundschuld hinsichtlich einer Zweckerklärung; Auslegung einer Vereinbarung hinsichtlich eines Übererlöses bei Veräußerung eines Grundstücks; Begriff des Besserungsscheins

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94

    Rechte und Pflichten in einer Ehegattengesellschaft; Rechte des Sicherungsgebers …

    Auszug aus OLG Rostock, 06.05.2010 - 3 U 131/09
    Diese Zweckerklärung ist bei der Sicherungsgrundschuld, wie sie vorliegend gegeben ist, das schuldrechtliche Grundgeschäft für die Bestellung der Grundschuld (BGH, Urt. v. 11.10.1995, XII ZR 62/94, NJW-RR 1996, 234 f).

    Der Anspruch ergibt sich konkludent aus der Sicherungszweckvereinbarung, die zwischen den Vertragspartnern ein Treuhandverhältnis begründet (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1995, XII ZR 62/94, NJW-RR 1996, 234f.).

  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93

    Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des …

    Auszug aus OLG Rostock, 06.05.2010 - 3 U 131/09
    Da die zugrunde liegende Schuld nicht mehr besteht, hat der Kläger ein schutzwürdiges Interesse, durch den Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung der notariellen Urkunde vor einer nochmaligen Inanspruchnahme durch die Beklagte geschützt zu werden (vgl. BGH, Urt. v. 22.09.1994, IX ZR 165/93, zitiert nach Juris).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 51/93

    Zulässigkeit des Übergangs von einem Befreiungs- auf einen Zahlungsanspruch

    Auszug aus OLG Rostock, 06.05.2010 - 3 U 131/09
    Da es sich bei dem Freistellungs- wie bei dem Zahlungsanspruch um unterschiedliche Ausprägungen ein und desselben Anspruchs handelt (BGH, Urt. v. 25.11.1993, IX ZR 51/93, NJW 1994, 944f m.w.N.) war die Klage hinsichtlich des weitergehenden Zahlungsbegehrens abzuweisen.
  • BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82

    Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für …

    Auszug aus OLG Rostock, 06.05.2010 - 3 U 131/09
    Auch wenn ein solcher Besserungsschein auf unterschiedliche Weise rechtlich gestaltet sein kann (…vgl. LAG Hamm, Urt. v. 25.10.2005, 4 Sa 2419/04, zit. nach Juris) ist der Beklagten zuzustimmen, dass mit einem solchen Besserungsschein in der Regel kein neuer Schuldgrund geschaffen werden soll (BGH, Urt. v. 13.06.1984, IV a ZR 196/82, NJW 1984, 2762 f;… Merkel in Schimanski/Bunte/Wowski Bankhandrechtsbuch, § 98 Rn. 175;… Breuer in MünchKomm zur InsO , § 224 , Rn. 12).
  • BGH, 12.09.2001 - VIII ZR 67/00

    Erfüllung einer Verpflichtung zur Ablösung fremder Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Rostock, 06.05.2010 - 3 U 131/09
    Eine Verurteilung zur Zahlung an den Rechtsanwalt (vgl. BGH, Urt. v. 12.09.2001, VIII ZR 67/00, ZIP 2002, 125ff) war nicht auszusprechen, da sich aus dem Sachverhalt nicht ergibt, dass der Kläger Geldersatz nach § 250 BGB verlangen wollte und die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind.
  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Insolvenzfeststellungsklage - …

    Auszug aus OLG Rostock, 06.05.2010 - 3 U 131/09
    Auch wenn ein solcher Besserungsschein auf unterschiedliche Weise rechtlich gestaltet sein kann (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 25.10.2005, 4 Sa 2419/04, zit. nach Juris) ist der Beklagten zuzustimmen, dass mit einem solchen Besserungsschein in der Regel kein neuer Schuldgrund geschaffen werden soll (…BGH, Urt. v. 13.06.1984, IV a ZR 196/82, NJW 1984, 2762 f;… Merkel in Schimanski/Bunte/Wowski Bankhandrechtsbuch, § 98 Rn. 175;… Breuer in MünchKomm zur InsO , § 224 , Rn. 12).
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   OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 3 U 131/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23640
OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 3 U 131/09 (https://dejure.org/2010,23640)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.05.2010 - 3 U 131/09 (https://dejure.org/2010,23640)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 3 U 131/09 (https://dejure.org/2010,23640)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12

    Private Unfallversicherung: Zuwarten des Versicherers mit der endgültigen …

    Greift er das Urteil in sonstiger Hinsicht zulässigerweise mit der Berufung an, so kann er damit auch die auf § 91 a ZPO gestützte Kostenentscheidung betreffend den erledigten Teil zur Überprüfung stellen (vgl. OLG München, BauR 2012, 537; OLG Brandenburg, Urt. v. 26.5.2010 - 3 U 131/09;… KG, Urt. v. 13.12.2002 - 15 U 291/01 - KGR 2003, 94;… Vollkommer in: Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 91a Rdn. 56 m.w.N auch zur Gegenauffassung).
  • OLG München, 30.09.2011 - 9 U 2138/11

    Anfechtung einer Kostenmischentscheidung nach Teilerledigung der Hauptsache

    Rn. 3 Aus dem Meistbegünstigungsgrundsatz folgt entgegen der Ansicht des OLG Brandenburg (Urteil vom 26.05.2010, Az. 3 U 131/09 - zitiert nach juris -) nichts anderes, weil keine Entscheidung in falscher Form vorliegt.
  • OLG München, 16.12.2011 - 10 U 4322/11

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Teil Erledigungserklärung

    In derartigen Fällen der Kostenmischentscheidung kann der auf § 91a ZPO entfallende Teil der Kostenentscheidung außer mit der sofortigen Beschwerde auch mit der Berufung angegriffen werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil v. 26.05.2010, Az. 3 U 131/09 [Juris]), weshalb auch keine Bedenken gegen eine entsprechende Beschränkung der Berufung durch Rücknahme im Übrigen bestehen.
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