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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.03.2006 - 3 U 133/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13694
OLG Hamburg, 30.03.2006 - 3 U 133/05 (https://dejure.org/2006,13694)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.03.2006 - 3 U 133/05 (https://dejure.org/2006,13694)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. März 2006 - 3 U 133/05 (https://dejure.org/2006,13694)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 145; ; BGB § 339

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 145 § 339
    Vertragsstrafe bei untersagtem Vertrieb eines Produktes allein wegen Schaltung einer Anzeige noch nicht verwirkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vertragsstrafe hinsichtlich der Werbung für ein Kombinationsangebot bei Verpflichtung zur Unterlassung eines Vertreibens; Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung; Auslegung eines Prozessvergleichs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 19.02.2008 - L 3 U 102/05

    Anspruch auf Anerkennung einer Teilruptur der Subscapularissehne an der linken …

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.03.2006 - 3 U 133/05
    Dagegen hat die Beklagte Berufung eingelegt, das Berufungsverfahren ist noch beim Senat anhängig (Beiakte OLG Hamburg 3 U 102/05).

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte Landgericht Hamburg 406 O 139/04 = OLG Hamburg 3 U 102/05 Bezug genommen.

  • OLG Frankfurt, 07.01.2019 - 8 U 168/17

    Vertragsstrafenregelung und Wettbewerbsverbot in Kooperationsvertrag

    Durch diese Regelungen wird der Vertragsverstoß sprachlich deutlich auf den vorvertraglichen Bereich erweitert (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 30.03.2006 - 3 U 133/05, juris; BGH, Urteil vom 01.06.1983, I ZR 78/81, NJW 1984, 919).
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