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Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 01.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.06.2004 - 3 U 141/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19576
OLG Frankfurt, 03.06.2004 - 3 U 141/03 (https://dejure.org/2004,19576)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.06.2004 - 3 U 141/03 (https://dejure.org/2004,19576)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 3 U 141/03 (https://dejure.org/2004,19576)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5a Abs 2 S 4 VVG
    Einbeziehung bei der Antragstellung nicht übergebener Allgemeiner Versicherungsbedingungen in den Versicherungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Einbeziehung bei der Antragstellung nicht übergebener Allgemeiner Versicherungsbedingungen in den Versicherungsvertrag)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1451
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.06.2015 - IV ZR 170/14

    Private Unfallversicherung: Einbeziehung nicht übergebener Allgemeiner …

    Dies entspricht einhelliger Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1451, 1452; OLG Frankfurt am Main VersR 2005, 631, 633; OLG Koblenz VersR 2003, 851, 852; OLG Köln VersR 2003, 101, 102; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837, 838) sowie der herrschenden Meinung in der Literatur (…Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 5a Rn. 57;… Beckmann in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. Einf. C Rn. 88;… MünchKomm-VVG/Reiff, AVB Rn. 58;… Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 5a Rn. 46;… Präve in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2004 § 10 Rn. 157 ff.; Präve, ZfV 1994, 374, 380; Lorenz, VersR 1995, 616, 619 f.; Schimikowski, r+s 1996, 1, 4; a.A. Dörner/Hoffmann, NJW 1996, 153, 158; Wandt, Verbraucherinformation und Vertragsschluß nach neuem Recht - Dogmatische Einordnung und praktische Handhabung, 1995 S. 25 ff.).
  • AG Köln, 12.02.2014 - 112 C 180/13

    Abtretungsausschluss für Ansprüche auf Schutzbriefleistungen vor endgültiger …

    Rn. 45 Insbesondere ist ein solches - wie das hier streitgegenständliche - Abtretungsverbot im gesamten Bereich der Kfz-Versicherungen (mit Ausnahme der Haftpflichtversicherung, bei der ohnehin ein Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer besteht) gängig und nach allgemeiner Ansicht in Literatur und Rechtsprechung weder überraschend i.S.d. § 305c BGB, noch wird der Versicherungsnehmer hierdurch unangemessen benachteiligt i. S. d. § 307 BGB (…vgl. u.a. Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Auflage, AKB 2008, A.2.14 Rn. 4; OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 03.06.2004, Az.: 3 U 141/03; BGH, Urteil v. 26.03.1997, Az.: IV ZR 137/96; AG Münster, Urteil v. 02.10.2013, Az.: 4 C 1823/13).

    Denn in der zitierten Entscheidung des BGH vom 26.03.1997, Az.: IV ZR 137/96, wird lediglich positiv festgestellt, dass die Berufung auf das Abtretungsverbot dann nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn hierdurch Nachteile des Versicherers in der Prozessführung verhindert werden, z. B. indem infolge der Abtretung der Versicherer nicht mehr nur mit einem, sondern einem weiteren Gläubiger konfrontiert würde, oder indem (so z. B. OLG Köln, Urteil v. 18.01.2000, Az.: 9 U 115/99; OLF Frankfurt a.M., Urteil v. 03.06.2004, Az.: 3 U 141/03) infolge der Abtretung der Versicherungsnehmer im Prozess gegen den Versicherer plötzlich die Stellung eines Zeugen erhielte.

  • OLG Frankfurt, 22.12.2010 - 25 U 110/09

    Zur Unterscheidung zwischen Arbeits- und Berufsunfähigkeit

    Rn. 22 Gemäß § 5 a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 4 VVG gilt der Versicherungsvertrag auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformationen, ohne dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung die Versicherungsbedingungen übergeben und sie ihm auch später nicht übersandt hat, als abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer den Vertragsschluss nicht gemäß § 5 a Abs. 2 S. 4 VVG innerhalb eines Jahres nach Zahlung der Erstprämie widersprochen hat (vgl. hierzu allgemein: OLG Frankfurt am Main, VersR 2004, S. 1451 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 01.02.2006 - L 3 U 141/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,25782
LSG Bayern, 01.02.2006 - L 3 U 141/03 (https://dejure.org/2006,25782)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01.02.2006 - L 3 U 141/03 (https://dejure.org/2006,25782)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - L 3 U 141/03 (https://dejure.org/2006,25782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Innerer Zusammenhang zwischen einem Betriebsausflug und der versicherten Tätigkeit; Gleichsetzung der Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung mit der versicherten Betriebstätigkeit; Bestehen des Versicherungsschutzes ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 01.02.2006 - L 3 U 141/03
    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (BSG vom 05.05.1994 in SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).
  • BSG, 22.08.1955 - 2 RU 49/54
    Auszug aus LSG Bayern, 01.02.2006 - L 3 U 141/03
    Die Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung ist der versicherten Betriebstätigkeit gleichzusetzen (BSG 1, 179; 7, 249; 56, 283, 284).
  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75

    Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes - …

    Auszug aus LSG Bayern, 01.02.2006 - L 3 U 141/03
    Dabei sind Betätigungen, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in einem rechtlich wesentlichen inneren Zusammenhang stehen, versichert, während diejenigen, die der Privatsphäre angehören, unversichert sind (BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 21 und 95).
  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74

    Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche …

    Auszug aus LSG Bayern, 01.02.2006 - L 3 U 141/03
    Ungeachtet des privaten Charakters einer Verrichtung kann bei Dienstreisen ein ursächlicher Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit bestehen, wenn die besonderen räumlichen Verhältnisse der fremden Übernachtungsstätte den Unfall wesentlichen bedingt haben, die in ihrer besonderen Eigenart den Beschäftigten während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wären (BSGE 39, 180).
  • BSG, 22.09.1966 - 2 RU 101/66

    Unfallversicherungsschutz - Berufsschüler - Klassenreise - Eigentümliche …

    Auszug aus LSG Bayern, 01.02.2006 - L 3 U 141/03
    Die Nachtruhe im Hotel und die damit zusammenhängenden Verrichtungen sind grundsätzlich dem persönlichen, vom Versicherungsschutz nicht mehr umfassten Bereich zuzurechnen (BSG, Urteil vom 22.09.1966, 2 RU 101/66).
  • SG Düsseldorf, 05.11.2015 - S 31 U 427/14

    Sturz bei nächtlichem Toilettengang auf Dienstreise ist kein Arbeitsunfall

    Die Nachtruhe im Hotel und die damit zusammenhängenden Verrichtungen und mithin auch der Gang zur Toilette sind grundsätzlich dem persönlichen, vom Versicherungsschutz nicht mehr umfassten Bereich zuzurechnen (BSG, Urteil vom 22.09.1966, 2 RU 101/66, Bayerisches LSG, Urteil vom 01.02.2006, L 3 U 141/03).
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