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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.06.2008 - 3 U 148/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9560
OLG Hamm, 16.06.2008 - 3 U 148/07 (https://dejure.org/2008,9560)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.2008 - 3 U 148/07 (https://dejure.org/2008,9560)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 2008 - 3 U 148/07 (https://dejure.org/2008,9560)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld, materiellen Schadensersatz und Feststellung weiterer Ersatzpflichten aus einer Behandlung; Grundsätzliche Aufklärungspflicht über das allgemeine Wundinfektionsrisiko; Einstehen für Folgen einer Infektion bei Hervorgehen einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 158/06

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess; Kausalität der Infektion einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2008 - 3 U 148/07
    Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Behandler für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht ausnahmsweise entlasten kann (BGH NJW 1991, 1541; 2007, 1682).
  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2008 - 3 U 148/07
    Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Behandler für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht ausnahmsweise entlasten kann (BGH NJW 1991, 1541; 2007, 1682).
  • BGH, 09.09.2008 - VI ZB 53/07

    Auslegung der Berufungsschrift hinsichtlich der Rechtsmittelführer

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2008 - 3 U 148/07
    Mit der Berufung verfolgt die Klägerin ihr bisheriges Begehren gegenüber den Beklagten zu 1) und 2) weiter, nachdem der Senat ihre gegen den Beklagten zu 3) beabsichtigte Berufung durch Beschluss vom 17.10.2007 (Bl. 515 ff. GA) als unzulässig verworfen hat (= BGH VI ZB 53/07).
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84

    Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2008 - 3 U 148/07
    Zwar braucht über das allgemeine Wundinfektionsrisiko grundsätzlich nicht aufgeklärt zu werden, da dieses jedem Laien auch ohne spezielle Erläuterungen geläufig ist (BGH NJW 1991, 1542; 1986, 780; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, Seite 123 f.;… Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, Rn. 404;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, Kap. C Rn. 47).
  • BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10

    Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben

    So kann etwa der Hinweis auf ein gegenüber dem Normalfall erhöhtes Wundinfektionsrisiko geboten sein (OLG Hamm, Urteil vom 16. Juni 2008 - 3 U 148/07, juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 13. November 2008 - 12 U 104/08, VersR 2009, 1230).
  • OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11

    MRSA-Infektion - Arzt- und Krankenhaushaftung: Infektion eines Diabetespatienten …

    Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Behandler für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht ausnahmsweise entlasten kann (BGH, NJW 1991, 1541 ff.; BGHZ 171, 358 - 364), wie schon das Landgericht, indes unter Berufung auf das Urteil des OLG Hamm vom 16.06.2008, 3 U 148/07, zu Recht ausgeführt hat.

    Erst wenn der Arzt einen Eingriff, insbesondere eine Operation vornimmt, die ein zusätzliches Infektionsrisiko mit sich bringt, gehört ggf. die Aufklärung über ein durch einen Diabetes und die Operation selbst individuell erhöhtes Wundinfektionsrisiko zur spezifischen Risikoaufklärung des Eingriffs (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2008, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 06.12.2016 - 26 U 147/14
    Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Behandler für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht ausnahmsweise entlasten kann (vgl. BGH, NJW 1991, 1541; OLG Hamm, Urt. v. 16.06.2008 - 3 U 148/07).
  • LG Arnsberg, 17.07.2013 - 5 O 25/10
    Bei einer MRSA-Infektion handelt es sich nicht um ein spezifisches Risiko eines bestimmten Eingriffs oder eines bestimmten Patienten, sondern um ein generelles Problem von Antibiotikaresistenzen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2008, 3 U 148/07, zitiert bei Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.03.2008 - 3 U 148/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,26934
OLG Brandenburg, 11.03.2008 - 3 U 148/07 (https://dejure.org/2008,26934)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2008 - 3 U 148/07 (https://dejure.org/2008,26934)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2008 - 3 U 148/07 (https://dejure.org/2008,26934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit der mietvertraglich vereinbarten Vergütung durch den Vermieter für die vom Mieter vorgenommenen Modernisierungs- und Instandhaltungsleistungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Probleme bei formwidrig vereinbarten Vorkaufsrechten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtigkeit des Mietvertrags bei fehlender Beurkundung eines Vorkaufsrechts? (IMR 2008, 1079)

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 132/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer salvatorischen Erhaltungsklausel bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2008 - 3 U 148/07
    Auch bei formunwirksam vereinbarten Vorkaufsrechten begegnet die Vereinbarung der salvatorischen Erhaltungsklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gewerbemietverträgen keinen Bedenken (vgl. BGH, Urt. v. 06.04.2005 - XII ZR 131/01 = NJW 2005, 2225).

    Die Vereinbarung der salvatorischen Erhaltungsklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen begegnet keinen Bedenken (vgl. BGH, Urt. v. 06.04.2005 - XII ZR 131/01 = NJW 2005, 2225).

  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04

    Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2008 - 3 U 148/07
    Das Ergebnis einer Beweisaufnahme ist bei der Tatsachenfeststellung (§ 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO) auch dann zu berücksichtigen, wenn es sich um das Resultat eines unzulässigen Ausforschungsbeweises handeln würde (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 1727; BGH, Urt. v. 01.03.2006 - XII ZR 210/04, juris Textziffer 23 mwN = NJW 2006, 1657).

    Rechtlich ist das Berufungsvorbringen verfehlt, da das Ergebnis einer Beweisaufnahme bei der Tatsachenfeststellung zu berücksichtigen ist, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, und zwar selbst dann, wenn es sich um das Ergebnis eines unzulässig beantragten Ausforschungsbeweises handeln würde (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 1727; BGH, Urt. v. 01.03.2006 - XII ZR 210/04, juris Textziffer 23 mwN = NJW 2006, 1657).

  • OLG Brandenburg, 15.03.2001 - 11 W 12/01

    Anfechtung des Beweisbeschlusses im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2008 - 3 U 148/07
    Das Ergebnis einer Beweisaufnahme ist bei der Tatsachenfeststellung (§ 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO) auch dann zu berücksichtigen, wenn es sich um das Resultat eines unzulässigen Ausforschungsbeweises handeln würde (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 1727;… BGH, Urt. v. 01.03.2006 - XII ZR 210/04, juris Textziffer 23 mwN = NJW 2006, 1657).

    Rechtlich ist das Berufungsvorbringen verfehlt, da das Ergebnis einer Beweisaufnahme bei der Tatsachenfeststellung zu berücksichtigen ist, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, und zwar selbst dann, wenn es sich um das Ergebnis eines unzulässig beantragten Ausforschungsbeweises handeln würde (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 1727;… BGH, Urt. v. 01.03.2006 - XII ZR 210/04, juris Textziffer 23 mwN = NJW 2006, 1657).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.10.2007 - 3 U 148/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,48485
OLG Hamm, 17.10.2007 - 3 U 148/07 (https://dejure.org/2007,48485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.10.2007 - 3 U 148/07 (https://dejure.org/2007,48485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - 3 U 148/07 (https://dejure.org/2007,48485)
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - L 3 U 148/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,122715
LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - L 3 U 148/07 (https://dejure.org/2010,122715)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.01.2010 - L 3 U 148/07 (https://dejure.org/2010,122715)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - L 3 U 148/07 (https://dejure.org/2010,122715)
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Volltextveröffentlichung

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - L 3 U 148/07
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteile vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 1/06 R - und 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R -, jeweils in Juris und m. w. N.).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - L 3 U 148/07
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteile vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 1/06 R - und 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R -, jeweils in Juris und m. w. N.).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - L 3 U 148/07
    Der ursächliche Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht ist dagegen nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen, so dass hierfür grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (vgl. hierzu Urteile des BSG in SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 m. w. N., SozR 2200 § 551 Nr. 1 und SozR 4-5670 Anl. 1 Nr. 2402 Nr. 1).
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