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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.05.2004 - 3 U 152/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5120
OLG Köln, 25.05.2004 - 3 U 152/03 (https://dejure.org/2004,5120)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.2004 - 3 U 152/03 (https://dejure.org/2004,5120)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 3 U 152/03 (https://dejure.org/2004,5120)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • tis-gdv.de

    Deutscher Gerichtstand, Gerichtsstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 31 Abs. 1 lit. b; HGB § 452a
    Internationale Zuständigkeit im Transportrecht bei einheitlichem Frachtvertrag und Verlust des Frachtgutes auf bekannter Teilstrecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit ; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Schadensersatzansprüche gegen Transportversicherer; Sendungsverlust im Umschlaglager

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 574
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 85/00

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von …

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 3 U 152/03
    Denn bei der Beförderung durch einen Frachtführer - wie auch bei einem Hauptfrachtführer, der sich (teilweise) eines Unterfrachtführers bedient - ist bei einem - wie hier - einheitlichen Frachtvertrag als Übernahmeort im Sinne von Art. 31 Abs. 1 lit. b) CMR derjenige Ort anzusehen, an dem das Sendungsgut ursprünglich, d.h. beim Absender, übernommen wurde (vgl. BGH NJW-RR 2002, 31 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, findet diese Betrachtung ihre Rechtfertigung in dem Sinn und Zweck der Regelung des Art. 31 Abs. 1 lit. b) CMR, der darin besteht, Streitigkeiten aus der CMR unterliegenden grenzüberschreitenden Beförderungen auf ganz bestimmte Gerichtsstände zu beschränken, wodurch Klagen aus ein und demselben Beförderungsvertrag vor unterschiedlichen Gerichten verschiedener Staaten vermieden werden (vgl. BGH NJW-RR 2002, 31 f.;… Herber/Piper, CMR, Art. 31 Rz. 17; vgl. auch ÖOGH Wien TranspR 2000, 34, 35 f.).

  • LG Köln, 07.10.2003 - 85 O 196/99
    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 3 U 152/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.10.2003 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (85 O 196/99) abgeändert.

    die Klage unter Abänderung des Urteils der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 07.10.2003 (85 O 196/99) abzuweisen.

  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im …

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 3 U 152/03
    Die Regelung des § 513 Abs. 2 ZPO steht dem nicht entgegen; denn diese Vorschrift bezieht sich nach h.M., der sich der Senat anschließt, nicht auf die internationale Zuständigkeit (vgl. BGH, Urteil v. 16.12.2003 - XI ZR 474/02;… Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., § 513 Rz.8;… Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 513 Rdnr. 3;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 513 Rz. 5).
  • BGH, 13.03.2014 - I ZR 36/13

    Internationale Zuständigkeit für eine Rückgriffsklage des Hauptfrachtführers …

    Rn. 18 Da der Gesamtbeförderungsvertrag die Grundlage für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den Unterfrachtführer bildet, ist als Ort der Übernahme im Sinne von Art. 31 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b CMR nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum in der Regel nicht der Ort der Übernahme des Gutes durch den Unterfrachtführer, sondern der Abgangsort der gesamten Beförderung anzusehen (BGH, TranspR 2001, 452;… TranspR 2009, 26 Rn. 20; OLG Köln, TranspR 2004, 359, 361; österr. OGH, TranspR 2000, 34 f.;… MünchKomm.HGB/Jesser-Huß, 2. Aufl., Art. 31 CMR Rn. 22;… Boesche in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., Art. 31 CMR Rn. 10;… Demuth in Thume, CMR, 3. Aufl., Art. 31 Rn. 26;… Herber/Piper, CMR, Art. 31 Rn. 4, 6;… aA Koller, Transportrecht aaO Art. 31 CMR Rn. 4; ders., TranspR 2002, 133, 136).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 3 U 152/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6708
OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 3 U 152/03 (https://dejure.org/2004,6708)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.02.2004 - 3 U 152/03 (https://dejure.org/2004,6708)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 3 U 152/03 (https://dejure.org/2004,6708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugdiebstahl - grob fahrlässige Herbeiführung - Abstellen des Fahrzeugs

  • rechtsportal.de

    VVG § 61
    Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Bereitstellung einer Baumaschine zur Abholung ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen - Diebstahl

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grobfahrlässige Gerätevermietung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Versicherungsleistung der Versicherungsnehmerin durch deren Insolvenzverwalter; Versicherungsschutz bei grob fahrlässig herbeigeführtem Diebstahl einer Baumaschine; Anforderungen an Vorliegen grober Fahrlässigkeit nach dem Gesetz über ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Diebstahlversicherung: Gerätevermietung an Unbekannten führt zum Verlust der Versicherungsansprüche! (IBR 2004, 1068)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 3 U 152/03
    Ein solches Unterschreiten der Sicherheit kann bejaht werden, wenn eine gegenüber dem alltäglichen Parken erheblich günstigere Gelegenheit zur Entwendung verschafft worden ist (BGH VersR 84, 29).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 383/94

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 3 U 152/03
    Danach muss im Hinblick auf die Umstände des Abstellens und des gewählten Platzes dringende Diebstahlgefahr bestanden haben (BGH NJW-RR 96, 734 f.).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 7 U 65/09

    Maschinenversicherung: Abgrenzung zwischen versicherter Unterschlagung und …

    Mit Verfügung vom 16.7.2009 (Blatt 102/103) hat der Senat auf das Urteil des OLG Köln vom 20.7.2008 - 9 U 188/07 - und das des OLG Frankfurt vom 26.2.2004 - 3 U 152/03 - hingewiesen.

    (c) Ein deutliches Unterschreiten des als vertragsgemäß vorausgesetzten Standards an Sicherheit gegenüber der Diebstahlsgefahr im Sinne grober Fahrlässigkeit hat das OLG Frankfurt, Urt. vom 26.2.2004 - 3 U 152/03 - darin gesehen, dass ein Baumaschinenvermieter, auf telefonische Anforderung eines Unbekannten ohne schriftlichen Vertrag, ohne Ausweisvorlage und ohne Kaution eine Baumaschine im Wert von ca. 20.500, - Euro auf einem nicht zum Betriebsgelände gehörenden, mehrere Kilometer entfernten Platz zur Abholung bereitgestellt hat.

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Rechtsprechung
   SG Magdeburg, 28.02.2006 - S 3 U 152/03   

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https://dejure.org/2006,82922
SG Magdeburg, 28.02.2006 - S 3 U 152/03 (https://dejure.org/2006,82922)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 28.02.2006 - S 3 U 152/03 (https://dejure.org/2006,82922)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - S 3 U 152/03 (https://dejure.org/2006,82922)
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Rechtsprechung
   SG Aurich, 23.09.2005 - S 3 U 152/03   

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https://dejure.org/2005,100091
SG Aurich, 23.09.2005 - S 3 U 152/03 (https://dejure.org/2005,100091)
SG Aurich, Entscheidung vom 23.09.2005 - S 3 U 152/03 (https://dejure.org/2005,100091)
SG Aurich, Entscheidung vom 23. September 2005 - S 3 U 152/03 (https://dejure.org/2005,100091)
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