Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.03.1995 - 3 U 159/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 5 Abs. 4; StVG § 7 § 17
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall beim Überholen
Verfahrensgang
- LG Münster - 4 O 64/93
- OLG Hamm, 15.03.1995 - 3 U 159/94
Papierfundstellen
- MDR 1995, 904
- NZV 1995, 399
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 39/06
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung auf Grund eines beim …
Bereits das Überholen eines Fahrzeuges, erst recht aber das Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem LKW birgt stets ein besonderes Gefahrenpotential (vgl. BGH, Urteil vom 18.05.1971, Az.: VI ZR 267/69, VersR 1971, 843; OLG Hamm, Urteil vom 15.03.1995, Az.: 3 U 159/94, NZV 1995, 399; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2001, Az.: 9 U 195/00, NZV 2001, 473). - AG Erkelenz, 14.07.2009 - 6 C 275/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines links an einem verkehrsbedingt haltenden …
Allerdings muss sich die Klägerin zusätzlich die erhöhte Betriebsgefahr ihres zum Zeitpunkt der Kollision bereits im Überholvorgang befindlichen Pkws gegenüber der geringeren Betriebsgefahr des erst anfahrenden Beklagtenfahrzeugs anrechnen lassen (vgl. OLG Hamm, NZV 1995, 399). - OLG Dresden, 30.01.2004 - 1 U 1731/03
Ursachenzusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Kraftfahrers …
Von der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Überholens mehrerer Fahrzeuge bei Kolonnenbildung geht die Rechtsprechung jedoch aus, zumal sie sich etwa mit der Frage auseinandersetzt, wer von mehreren hintereinander Fahrenden den Vortritt beim Überholen hatte (vgl. nur OLG Hamm, NZV 1995, 399). - LG Mainz, 07.05.2003 - 3 S 361/02
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nachfolgenden Überholers …
Die von den Beklagten angeführten Entscheidungen BGH Versicherungsrecht 71, 843 f. und OLG Hamm MDR 95, 904, in denen die Betriebsgefahr des Überholenden mit 1/3 bewertet wurde, betreffen Fälle des Überholens im fließenden Verkehr und sind insofern - schon wegen der dann in der Regel höheren Geschwindigkeit des Überholenden - im Sachverhalt mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
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Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - L 3 U 159/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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