Rechtsprechung
| OLG Rostock, 30.04.2007 - 3 U 162/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Insolvenzanfechtung: Unmittelbare Gläubigerbenachteiligung bei Rückzahlung eines zinslosen Darlehens
- Judicialis
InsO § 133 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 133 Abs. 2
Maßgeblichkeit des Vertragsinhaltes für das Vorliegen einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung nach § 133 Abs. 2 InsO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
InsO §§ 129, 133, 134
Gewährung eines zinslosen Darlehens als entgeltliche Leistung im Sinne des Insolvenzanfechtungsrechts - anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine unmittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Rückzahlung eines zinslosen Darlehens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs gem. § 143 Abs. 1 S. 1 Insolvenzordnung (InsO) durch einen Kläger in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter; Der Inhalt des abgeschlossenen Vertrages als maßgeblich für die Beurteilung der unmittelbaren ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2007, 2040
- NZI 2007, 468
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 13.10.2016 - IX ZR 184/14
Insolvenzanfechtung: Auszahlung eines Gesellschafterdarlehens an die Gesellschaft …
Rn. 18 Nach anderer Ansicht, die auch in der Rechtsprechung der Instanzgerichte vereinzelt befürwortet wird, liegt in der Gewährung eines Gesellschafterdarlehens eine entgeltliche Leistung des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft, weil - auch bei der Gewährung unverzinslicher Darlehen - der bestehende Rückzahlungsanspruch aus § 488 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BGB der Annahme einer Unentgeltlichkeit der Leistung entgegenstehe (Burmeister/Nohlen, NZI 2010, 41, 43; Dahl/Schmitz, NZI 2009, 433, 434; Haas, DStR 2009, 1592, 1594: schon keine Rechtshandlung des Gesellschafters im Sinne des § 129 InsO; Lüneborg, Das neue Recht der Gesellschafterdarlehen, S. 64 f;… Thole in Festschrift Kübler, S. 681, 693 f; vgl. auch OLG Rostock, NZI 2007, 468). - OLG Jena, 13.11.2024 - 2 U 660/23
Anspruch auf Zustimmung zur Erteilung der Löschung eines unentgeltlichen …
Entgeltlichkeit liegt immer dann vor, wenn der Leistung des Schuldners eine ausgleichende Gegenleistung gegenüber steht und Leistung und Zuwendung voneinander abhängen (BGH 20.12.2012 IX ZR 130/10 Tz 26 ZInsO 2013, 337 = ZIP 2013, 374; OLG Schleswig 8.2.2017 9 U 84/16 NZI 2017, 452, 453; OLG Rostock 30.4.2007 3 U 162/06 Tz 24 NZI 2007, 468 = ZInsO 2007, 713; HK/Thole § 133 Rn 35;… MK/Kayser § 133 Rn 41, vgl. Uhlenbruck/Borries/Hirte, 15. Aufl. 2019, InsO § 134 Rn. 18). - FG Schleswig-Holstein, 22.03.2017 - 3 K 56/15
Anfechtung und Duldung nach Vermögensübertragung des Schuldners im Rahmen einer …
Rn. 64 Auch das durch die Klägerin angeführte Urteil des Oberlandesgerichts -OLG- Rostock vom 30.04.2007, 3 U 162/06, ändert an dieser rechtlichen Bewertung nichts.
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| OLG Rostock, 02.04.2007 - 3 U 162/06 |
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