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Weitere Entscheidung unten: KG, 14.07.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 31.08.2005 - 3 U 17/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14218
OLG Brandenburg, 31.08.2005 - 3 U 17/05 (https://dejure.org/2005,14218)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.08.2005 - 3 U 17/05 (https://dejure.org/2005,14218)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. August 2005 - 3 U 17/05 (https://dejure.org/2005,14218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 507
    Grenze des Widerrufswerts bei Existenzgründungsdarlehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 159
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98

    Vertragsübernahme und Verbraucherkreditgesetz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2005 - 3 U 17/05
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung gelten die Bestimmungen des Verbraucherschutzes auch für Übernahmeverträge (vgl. BGHZ 129, 371; 142, 23).

    Der BGH hat in NJW 1999, 2664 [BGH 26.05.1999 - VIII ZR 141/98] eine derartige Anwendung erwogen in einem Fall, in dem der später Widerrufende ein Fahrzeug nahezu die gesamte Vertragslaufzeit genutzt hatte.

  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2005 - 3 U 17/05
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung gelten die Bestimmungen des Verbraucherschutzes auch für Übernahmeverträge (vgl. BGHZ 129, 371; 142, 23).
  • BGH, 13.12.1989 - VIII ZR 168/88

    Übernahme der Leasingsache durch einen Dritten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2005 - 3 U 17/05
    Die Unmaßgeblichkeit eines jeweils valutierenden Finanzierungsstands und die Maßgeblichkeit eines Barzahlungspreises bei Eingreifen von Verbraucherschutz hat der BGH bereits mit Urteil vom 13. Dezember 1989 ausgesprochen (VIII ZR 168/88, NJW 1990, 1902 [BGH 13.12.1989 - VIII ZR 168/88]).
  • OLG Brandenburg, 05.05.1999 - 13 U 135/98

    Zur Obergrenze von 100 000 DM bei mehreren Existenzgründungsdarlehen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2005 - 3 U 17/05
    Unter anderem mit dieser Begründung hat bereits der 13. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 05. Mai 1999 (Az. 13 U 135/98 = WM 1999, 2208) eine Werteaddition abgelehnt auch für solche Existenzgründungsdarlehen, die für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kreditnehmers bestimmt waren, die also eine wirtschaftliche Einheit bildeten und die zusammengerechnet die Wertgrenze des damaligen § 3 Abs. 1 Nr. 2 Verbraucherkreditgesetzes von 100.000,00 DM überschritten hätten.
  • OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16

    Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Der Tatrichter muss seine Ermessensentscheidung nach den §§ 253 Abs. 2 BGB, 287 ZPO begründen (OLG Köln, 9. Oktober 2007 - 15 U 105/07 - BGH, NJW 06, 159 [OLG Brandenburg 31.08.2005 - 3 U 17/05] ).
  • AG Augsburg, 09.09.2022 - 25 C 4980/19

    Haushaltsführungsschaden, Rechtsschutzversicherung, Außergerichtliche …

    Der Tatrichter muss seine Ermessensentscheidung nach den § 253 Abs. 2 BGB, § 287 ZPO begründen (…vgl. OLG Köln, Urt. v. 9.10.2007 - 15 U 105/07, BeckRS 2007, 65093; BGH, NJW 06, 159).
  • LG Aachen, 08.05.2007 - 6 T 67/07

    Zahlung aus einem ausgelagerten Auftrag zur Ermittlung von …

    Rn. 15 Die Führung eines Insolvenzanfechtungsprozesses wird der Insolvenzverwalter, der über keine volljuristische Ausbildung verfügt, in aller Regel einem Rechtsanwalt übertragen (BGH NJW 2006, 159).
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Rechtsprechung
   KG, 14.07.2006 - 3 U 17/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,54210
KG, 14.07.2006 - 3 U 17/05 (https://dejure.org/2006,54210)
KG, Entscheidung vom 14.07.2006 - 3 U 17/05 (https://dejure.org/2006,54210)
KG, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 3 U 17/05 (https://dejure.org/2006,54210)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus KG, 14.07.2006 - 3 U 17/05
    Auch außerhalb eines Beratungsvertrages besteht allerdings nach gefestigter Rechtsprechung des BGH auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte ( BGH, NJW 2001, 2021 [BGH 06.04.2001 - V ZR 402/99] ; WM 1988, 48, 50).

    Die Klägerin und ihr Ehemann durften bei verständiger Betrachtung die Berechnung auf Seite 1 nur dahin verstehen, dass Tilgungsleistungen in die zu Grunde liegende Berechnung nicht eingeflossen sind, da die auf Seite 1 dargestellte "Gesamtbelastung" hinreichend deutlich ohne Tilgung ausgewiesen ist, indem in der Spalte Tilgung 0 eingesetzt ist (vgl. dazu BGH, NJW 2001, 2021, 2022 [BGH 06.04.2001 - V ZR 402/99] ).

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages; …

    Auszug aus KG, 14.07.2006 - 3 U 17/05
    Bei dem Erwerb einer Immobilie zu Anlagezwecken sind für den Kaufentschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung zunächst die Aufwendungen, die der Interessent erbringen muss, um das Objekt mit seinen Mitteln erwerben und halten zu können ( BGHZ 156, 371, 377 = NJW 2004, 64 ff.).

    Wie der BGH in dem Beschluss vom 12. Januar 2006 - V ZR 135/05 - (Vorinstanzen: Kammergericht, Urteil vom 20. Mai 2005 - 5 U 46/03 -, Landgericht Berlin, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 15 O 131/02 ) in einem Fall, in dem es auch um den Verkauf einer der Eigentumswohnungen der Beklagten in Berlin ging, unter Verweis auf seine Entscheidung in BGHZ 156, 371, 377 = NJW 2004, 64 ff. geäußert hat, ist der Verkäufer, der den Käufer über die Möglichkeit berät, eine Eigentumswohnung zu erwerben und zu halten, in der Regel nicht zur Vorlage einer Rentabilitätsberechnung, sondern nur zur Ermittlung des (monatlichen) Eigenaufwandes des Käufers verpflichtet.

  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

    Auszug aus KG, 14.07.2006 - 3 U 17/05
    Auch außerhalb eines Beratungsvertrages besteht allerdings nach gefestigter Rechtsprechung des BGH auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte ( BGH, NJW 2001, 2021 [BGH 06.04.2001 - V ZR 402/99] ; WM 1988, 48, 50).

    Die Aufklärungspflicht erstreckt sich auch auf solche Umstände, von denen zwar noch nicht feststeht, die es aber wahrscheinlich machen, dass sie den von dem Anleger verfolgten Zweck gefährden werden ( BGH, WM 1988, 48, 50).

  • BGH, 12.01.2006 - V ZR 135/05

    Pflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus KG, 14.07.2006 - 3 U 17/05
    Der Verkäufer ist allerdings nicht verpflichtet, dem Kaufinteressenten eine Rentabilitätsberechnung vorzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2006 - V ZR 135/05 ).

    Wie der BGH in dem Beschluss vom 12. Januar 2006 - V ZR 135/05 - (Vorinstanzen: Kammergericht, Urteil vom 20. Mai 2005 - 5 U 46/03 -, Landgericht Berlin, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 15 O 131/02 ) in einem Fall, in dem es auch um den Verkauf einer der Eigentumswohnungen der Beklagten in Berlin ging, unter Verweis auf seine Entscheidung in BGHZ 156, 371, 377 = NJW 2004, 64 ff. geäußert hat, ist der Verkäufer, der den Käufer über die Möglichkeit berät, eine Eigentumswohnung zu erwerben und zu halten, in der Regel nicht zur Vorlage einer Rentabilitätsberechnung, sondern nur zur Ermittlung des (monatlichen) Eigenaufwandes des Käufers verpflichtet.

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung; …

    Auszug aus KG, 14.07.2006 - 3 U 17/05
    Solange nicht klar ist, aus welchen Erwägungen heraus die Käufer, für die offenbar, möglicherweise aufgrund anderweitiger Beratung oder aus einem besonderen Interesse an einer erhöhten Absetzung im Erwerbsjahr, mehrere "aufklärungsrichtige" Verhaltensweisen in Betracht gekommen sein können (vgl. BGH vom 9. Februar 2006 zu III ZR 20/05; BGHZ 160, 58, 66; WM 2006, 927 ff.), ein noch höheres Disagio gewählt haben, kann vom Senat nicht aufgrund einer tatsächlichen Vermutung oder eines Anscheinsbeweises festgestellt werden, dass es etwas an ihrem Kaufentschluss geändert hätte, wenn der W....-Berater G.
  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von …

    Auszug aus KG, 14.07.2006 - 3 U 17/05
    Solange nicht klar ist, aus welchen Erwägungen heraus die Käufer, für die offenbar, möglicherweise aufgrund anderweitiger Beratung oder aus einem besonderen Interesse an einer erhöhten Absetzung im Erwerbsjahr, mehrere "aufklärungsrichtige" Verhaltensweisen in Betracht gekommen sein können (vgl. BGH vom 9. Februar 2006 zu III ZR 20/05; BGHZ 160, 58, 66; WM 2006, 927 ff.), ein noch höheres Disagio gewählt haben, kann vom Senat nicht aufgrund einer tatsächlichen Vermutung oder eines Anscheinsbeweises festgestellt werden, dass es etwas an ihrem Kaufentschluss geändert hätte, wenn der W....-Berater G.
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim …

    Auszug aus KG, 14.07.2006 - 3 U 17/05
    Solange nicht klar ist, aus welchen Erwägungen heraus die Käufer, für die offenbar, möglicherweise aufgrund anderweitiger Beratung oder aus einem besonderen Interesse an einer erhöhten Absetzung im Erwerbsjahr, mehrere "aufklärungsrichtige" Verhaltensweisen in Betracht gekommen sein können (vgl. BGH vom 9. Februar 2006 zu III ZR 20/05; BGHZ 160, 58, 66; WM 2006, 927 ff.), ein noch höheres Disagio gewählt haben, kann vom Senat nicht aufgrund einer tatsächlichen Vermutung oder eines Anscheinsbeweises festgestellt werden, dass es etwas an ihrem Kaufentschluss geändert hätte, wenn der W....-Berater G.
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus KG, 14.07.2006 - 3 U 17/05
    Soweit die Klägerin erstinstanzlich im Schriftsatz vom 19. Oktober 2004 noch darauf rekurrieren wollte, dass bereits die Empfehlung der Kombination von Festkredit und Lebensversicherung als Tilgungsersatz sich als ein Beratungsfehler darstellen kann, wenn sie von der Verkäuferseite ausgeht und sich die wirtschaftlichen Folgen für den Käufer erheblich ungünstiger darstellen als bei Aufnahme eines marktüblichen Tilgungsdarlehens, so hat der BGH im Urteil vom 15. Oktober 2004 ( NJW 2005, 983 ff. [BGH 15.10.2004 - V ZR 223/03] ) klargestellt, dass ein Beratungsfehler nicht allein mit der hier auch von der Klägerin vorgebrachten Behauptung dargelegt sein kann, dass ein solches Kombinationsdarlehen 30 % teurer als ein Annuitätendarlehen sei.
  • OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 2/05

    Erweiterung der Verpflichtungen eines Rechtsbeistandes bei …

    Auszug aus KG, 14.07.2006 - 3 U 17/05
    An der vom Senat in einem vergleichbaren Fall betreffend die Veräußerung einer Eigentumswohnung der Beklagten (Urteil vom 23. September 2005 - 3 U 2/05 -) vertretenen Auffassung, das bei der Finanzierung in Anspruch genommene Disagio sei, soweit es nicht durch die von dem Käufer in Zusammenhang mit dem Erwerb der Wohnung erlangte Steuerersparnis kompensiert sei, als Belastung verteilt auf den Zinsbindungszeitraum, für den infolge des Disagios ein niedrigerer Nominalzins gezahlt wird, mit darzustellen, hält der Senat im Hinblick auf die vorgenannte Klarstellung des BGH nicht mehr fest, so dass die diesbezüglichen Ausführungen der Klägerin im Schriftsatz vom 21. Dezember 2005 dahin gestellt bleiben können.
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