Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 23.03.2018 - 3 U 177/16 |
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Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners
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Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners; Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung; Kenntnis des Gläubigers von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
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Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 01.09.2016 - 13 O 485/14
- OLG Bamberg, 23.03.2018 - 3 U 177/16
- BGH, 15.11.2018 - IX ZR 81/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (26)
- BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10
Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners
Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.2018 - 3 U 177/16
Beträgt die innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke der Schuldnerin 10% oder mehr ihrer fälligen Gesamtverbindlichkeiten, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen (BGHZ 163, 134; BGH NJW-RR 2011, 1413 Tz. 12).Auch die klägerseits zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.06.2011, NZI 2011, 589, führt diese Prämisse fort: "Dies gilt selbst dann, wenn tatsächlich noch geleistete Zahlungen beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen" (…BGH aaO, Rn. 12).
Aus einem isolierten Beweisanzeichen muss aber nicht notwendig die definitive Schlussfolgerung einer Zahlungseinstellung hergeleitet werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - IX ZR 134/10, WM 2011, 1429 Rn. 17, 18).
Auch in den einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 515; NJW-RR 2011, 1413 und 2012, 823) waren die dortigen Anfechtungsgegner allesamt sog. Großgläubiger wie Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger; abgesehen davon, dass in den dortigen Fällen weit höhere Forderungen im sechsstelligen Bereich ausstanden, kamen darüber hinaus auch mehrere Indiztatsachen hinzu als im vorliegenden Fall.
- BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06
Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung
Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.2018 - 3 U 177/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 3560; NZI 2009, 768; NZI 2009, 847; NZI 2010, 184) genügt es, wenn der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Beurteilung die drohende Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt.Rn. 59 So verhält es sich bei sog. Großgläubigern wie Finanzverwaltungen der Länder (BGH NZI 2007, 1511; WM 2004, 669; NJW 2003, 3560), Berufsgenossenschaften (BGH NZI 2009, 768; 2010, 184), Krankenkassen (WM 2010, 1756), Energieversorgern (BGH NZI 2009, 847), die aufgrund ihrer Tätigkeit erhöhte Einsicht in die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der jeweiligen Insolvenzschuldner über einen längeren Zeitraum hatten und deren Forderungen monatlich zu einer beträchtlichen Höhe angewachsen sind.
Er kennt in der Regel nur seine eigenen Forderungen und das auf diese Forderungen bezogene Zahlungsverhalten des Schuldners (BGH WM 2009, 1943).
- BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02
Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz
Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.2018 - 3 U 177/16
Rn. 57 b) Denn selbst dann, wenn eine Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin unterstellt wird, ist jedoch auch die Kenntnis der Beklagten von der - drohenden - Zahlungsunfähigkeit nicht nachgewiesen, für die der Insolvenzverwalter als Anspruchsgläubiger beweispflichtig ist (BGH NJW 2003, 3560 Tz. 18).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 3560; NZI 2009, 768; NZI 2009, 847; NZI 2010, 184) genügt es, wenn der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Beurteilung die drohende Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt.
Rn. 59 So verhält es sich bei sog. Großgläubigern wie Finanzverwaltungen der Länder (BGH NZI 2007, 1511; WM 2004, 669; NJW 2003, 3560), Berufsgenossenschaften (BGH NZI 2009, 768; 2010, 184), Krankenkassen (WM 2010, 1756), Energieversorgern (BGH NZI 2009, 847), die aufgrund ihrer Tätigkeit erhöhte Einsicht in die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der jeweiligen Insolvenzschuldner über einen längeren Zeitraum hatten und deren Forderungen monatlich zu einer beträchtlichen Höhe angewachsen sind.
- BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03
Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.2018 - 3 U 177/16
Haben im fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind, was sich anhand der Feststellungen zur Insolvenztabelle belegen lässt, ist regelmäßig von der Zahlungsunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt auszugehen (BGH ZinsO 2006, 1210 Tz. 28).Bereits in der Entscheidung BGH WM 2006, 2312 Rn. 28 wird darauf abgestellt, dass ein wesentlicher Teil der fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlt werden konnte.
Rn. 51 Soweit die Klägerseite allein darauf abstellen möchte, dass im fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden haben, die zur Insolvenztabelle festgestellt worden sind, und hieraus schließt, dass in einem solchen Fall von der Zahlungsunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt auszugehen sei (BGH ZinsO 2006, 1210 Tz. 28 a.E.), wird das Zitat aus dem Zusammenhang gerissen: Der vom Bundesgerichtshof aufgestellte Erfahrungssatz ist im gesamten Kontext zu lesen und zu verstehen.
- BGH, 12.05.2016 - IX ZR 65/14
Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für Zahlungen …
Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.2018 - 3 U 177/16
Die Mitteilung deutete auf einen Liquiditätsengpass hin, brachte aber, weil eine vollständige ratenweise Tilgung der Forderung in Aussicht gestellt wurde, im Unterschied zu dem Hinweis auf einen ohne sofortigen Forderungsverzicht unabwendbaren Eintritt der Zahlungsun fähigkeit (vgl. BGH, WM 2016, 1182 Rn. 21) nicht zweifelsfrei zum Ausdruck, dass bereits Insolvenzreife vorlag und die Zahlungsschwierigkeiten unüberwindbar waren.Dann weiß der Anfechtungsgegner regelmäßig auch, dass Leistungen aus dem Vermögen des Schuldners an ihn die Befriedigungsmöglichkeiten anderer Gläubiger vereiteln oder zumindest erschweren oder verzögern (BGH, WM 2016, 1182 Rn. 22 mwN).
- BGH, 12.02.2015 - IX ZR 180/12
Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen der Schuldnerkenntnis von seiner …
Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.2018 - 3 U 177/16
Rn. 80 bb) Der Bundesgerichtshof geht von einem Leistungsaustausch ähnlich einem Bargeschäft dann aus, wenn im unmittelbaren Zusammenhang mit den potentiell anfechtbaren Rechtshandlungen eine gleichwertige Gegenleistung in das Vermögen des Schuldners gelangt ist (…BGH WM 2014, 1588, Rn. 29; WM 2015, 591 Rn. 22).Von einer defizitären Unternehmensfortführung ist dann auszugehen, der Schuldner trotz Belieferung zu marktgerechten Preisen fortlaufend unrentabel arbeitet und deshalb bei der Fortführung seines Geschäfts mittels der durch bargeschäftsähnliche Handlungen erworbenen Gegenstände - hier Dienstleistungen - weitere Verluste anhäuft, die die Befriedigungsaussichten der Gläubiger weiter mindern, ohne dass auf längere Sicht Aussicht auf Ausgleich besteht (BGH WM 2015, 591 Rn. 25).
- BGH, 08.10.2009 - IX ZR 173/07
Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.2018 - 3 U 177/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 3560; NZI 2009, 768; NZI 2009, 847; NZI 2010, 184) genügt es, wenn der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Beurteilung die drohende Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt.Rn. 59 So verhält es sich bei sog. Großgläubigern wie Finanzverwaltungen der Länder (BGH NZI 2007, 1511; WM 2004, 669; NJW 2003, 3560), Berufsgenossenschaften (BGH NZI 2009, 768; 2010, 184), Krankenkassen (WM 2010, 1756), Energieversorgern (BGH NZI 2009, 847), die aufgrund ihrer Tätigkeit erhöhte Einsicht in die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der jeweiligen Insolvenzschuldner über einen längeren Zeitraum hatten und deren Forderungen monatlich zu einer beträchtlichen Höhe angewachsen sind.
- BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04
Begriff der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.2018 - 3 U 177/16
Beträgt die innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke der Schuldnerin 10% oder mehr ihrer fälligen Gesamtverbindlichkeiten, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen (BGHZ 163, 134; BGH NJW-RR 2011, 1413 Tz. 12).Dabei sind die im jeweils maßgeblichen Zeitpunkt verfügbaren und innerhalb von drei Wochen flüssig zu machenden Mittel in Beziehung zu setzen zu den am selben Stichtag fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten (vgl. BGHZ 163, 134/138).
- BGH, 14.07.2016 - IX ZR 188/15
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des …
Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.2018 - 3 U 177/16
Rn. 74 Denn nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.07.2016, Az. IX ZR 188/15 NJW-RR 2016, 1140 Tz. 16 ff ist aus der Äußerung des Schuldners, er könne die insgesamt offenstehende Forderung nicht sofort und nicht in einem Zuge bezahlen, nicht zwingend auf dessen Zahlungseinstellung (§ 17 Abs. 2 Satz 2 InsO) zu schließen. - BGH, 06.12.2012 - IX ZR 3/12
Insolvenzanfechtung: Beweislast des Gläubigers/Anfechtungsgegners für den …
Auszug aus OLG Bamberg, 23.03.2018 - 3 U 177/16
Zwar deuten eigene Erklärungen des Schuldners, fällige Verbindlichkeiten nicht begleichen zu können, auf eine Zahlungseinstellung hin, auch wenn sie mit einer Stundungsbitte versehen sind (BGH, WM 2013, 174 Rn. 21;… WM 2014, 1868 Rn. 28;… WM 2016, 560 Rn. 20 f;… WM 2016, 797 Rn. 8). - BGH, 25.02.2016 - IX ZR 109/15
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von dem Benachteiligungsvorsatz des …
- BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01
Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal …
- BGH, 10.07.2014 - IX ZR 192/13
Insolvenzanfechtung: Bargeschäftsprivileg für Lohnzahlungen des insolventen …
- BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden …
- BGH, 17.07.2014 - IX ZR 240/13
InsO § 130 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1, § 142
- BGH, 24.03.2016 - IX ZR 242/13
Insolvenzanfechtung: Ratenzahlung nach Zahlungseinstellung; Darlegungs- und …
- BGH, 04.05.2017 - IX ZR 285/16
Insolvenzanfechtung: Wissen des Anfechtungsgegners um drohende …
- BGH, 10.07.2014 - IX ZR 280/13
Insolvenzanfechtung: Begleichung einer Geldstrafe durch den zahlungsunfähigen …
- BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
- BGH, 15.03.2012 - IX ZR 239/09
Gläubigerkenntnis bei Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen: Widerlegung der …
- BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung …
- BGH, 17.02.2004 - IX ZR 318/01
Anfechtung der Pfändung von Ansprüchen des Schuldners aus einem vereinbarten …
- BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff …
- BGH, 10.12.2009 - IX ZR 128/08
Anfechtbarkeit der Teilzahlungen des Schuldners wegen Gläubigerbenachteiligung
- BGH, 07.05.2013 - IX ZR 113/10
Insolvenzanfechtung: Vorzeitige Fälligstellung eines Darlehens in einem …
- LG Aschaffenburg, 01.09.2016 - 13 O 485/14
Rückgewähranspruch infolge Insolvenzanfechtung
- LG Hagen, 28.02.2020 - 21 O 123/18 Rn. 67 b) Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gilt für Angaben mit fachlichen Aussagen auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung generell, dass die Werbung nur zulässig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht (BGH, = GRUR 2013, 649 Tz. 16, OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2017, I-3 U 177/16), wobei der in Anspruch genommene Stand der Wissenschaft schon zum Zeitpunkt der Werbung dokumentiert sein muss (OLG Hamm, LMuR 2010, 179, 181; OLG Hamm, GRUR-RR 2014, 412, 414 f m.z.N.; OLG Düsseldorf, MPR 2016, 25, 33; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2018, 483, 485).
Rn. 70 Die Beantwortung der Frage, ob eine Werbeaussage auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht, unterliegt der freien Beweiswürdigung des Gerichts nach § 286 Abs. 1 S. 1 ZPO (OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2017, I-3 U 177/16 m.w.N.).
Im Regelfall muss allerdings eine randomisierte placebo-kontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegen, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen ist (BGH, GRUR 2013, 649 Tz. 19; OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2017, I-3 U 177/16).
Rn. 73 Zu der Studie aus 2014 kann aus dem Urteil des OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2017, I-3 U 177/16 wie folgt zitiert werden [Unterstreichungen hinzugefügt], wobei sich die Kammer diese Ausführungen zu eigen macht:.
Insoweit verweist die Kammer auf die diesbezüglichen Ausführungen im Urteil des OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2017, I-3 U 177/16, die von der Klägerin im vorliegenden Rechtsstreit nicht in Frage gestellt werden und ebenso von der Kammer geteilt werden.
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