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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 11.09.2003

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.03.2003 - 3 U 184/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9051
OLG Hamburg, 20.03.2003 - 3 U 184/02 (https://dejure.org/2003,9051)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.03.2003 - 3 U 184/02 (https://dejure.org/2003,9051)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. März 2003 - 3 U 184/02 (https://dejure.org/2003,9051)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14; MarkenG § 24
    Abhängigkeit der Umstände der markenrechtlichen Erschöpfung eines Parallelimporteurs von einer zusätzlichen Kennzeichnung an seiner Markenware inner- und außerhalb der EU

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Unterlassung der Einfuhr und des Vertriebs markenrechtlich geschützter Arzneimittel; Reimport nach Afrika exportierter Anti-AIDS-Präparate ; Lieferung im Rahmen eines HIV-Hilfsprogramms zu erheblich reduzierten Preisen; Einwand der europaweiten Erschöpfung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 249 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 20.11.2001 - C-414/99

    DIE ZUSTIMMUNG DES INHABERS EINER MARKE ZUM VERTRIEB IM EWR VON WAREN, DIE …

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2003 - 3 U 184/02
    Für den Einwand der Erschöpfung als Ausnahme zu den Ausschließlichkeitsrechten ist grundsätzlich derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf Erschöpfung beruft (BGH GRUR 2000, 879, 880 - stüssy; EuGH WRP 2002, 65, 70 - Zino Davidoff; OLG Karlsruhe GRUR 1999, 343, 345 - REPLAY-Jeans; vgl. auch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 6.11.1997, NJW-RR 1998, 402).

    Bestätigt wird diese Auffassung im Ergebnis von der Entscheidung des EuGH vom 20. November 2001 (EuGH WRP 2002, 65 - Zino Davidoff).

    In diesem Zusammenhang stellt der EuGH fest, dass sich eine konkludente Zustimmung nicht daraus ergeben kann, dass ein Verbot des Inverkehrbringens im EWR auf den Waren nicht angegeben ist (EuGH WRP 2002, 65, 70 - Zino Davidoff).

    Nicht ausreichend ist insoweit insbesondere, dass ein Verbot des Inverkehrbringens im EWR nicht auf den Waren angegeben ist (EuGH WRP 2002, 65, 70 - Zino Davidoff).

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 193/97

    Stüssy; Erschöpfung des Markenrechts aufgrund nationaler Rechtsvorschriften

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2003 - 3 U 184/02
    Für den Einwand der Erschöpfung als Ausnahme zu den Ausschließlichkeitsrechten ist grundsätzlich derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf Erschöpfung beruft (BGH GRUR 2000, 879, 880 - stüssy; EuGH WRP 2002, 65, 70 - Zino Davidoff; OLG Karlsruhe GRUR 1999, 343, 345 - REPLAY-Jeans; vgl. auch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 6.11.1997, NJW-RR 1998, 402).

    Im vorliegenden Fall kann dahinstehen, ob dieser Grundsatz im Lichte des Art. 28 EG einer Einschränkung bedarf, weil Schwierigkeiten des Händlers von Markenware beim Nachweis einer lückenlosen Lieferkette die Gefahr begründen, dass der Markeninhaber die Marke dazu verwendet, die nationalen Märkte voneinander abzuschotten und generell auf den Vertrieb der markierten Ware in unzulässiger Weise Einfluss zu nehmen (BGH GRUR 2000, 879, 881 - stüssy).

    Dabei verkennt er nicht, dass eine solche Kennzeichnung die genannte Problematik der faktischen Marktabschottung infolge von Darlegungs- und Beweisproblemen des Importeurs oder Händlers von Original-Markenware lösen würde (so BGH GRUR 2000, 879, 882 - stüssy).

  • OLG Hamburg, 06.11.1997 - 3 U 118/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2003 - 3 U 184/02
    Für den Einwand der Erschöpfung als Ausnahme zu den Ausschließlichkeitsrechten ist grundsätzlich derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf Erschöpfung beruft (BGH GRUR 2000, 879, 880 - stüssy; EuGH WRP 2002, 65, 70 - Zino Davidoff; OLG Karlsruhe GRUR 1999, 343, 345 - REPLAY-Jeans; vgl. auch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 6.11.1997, NJW-RR 1998, 402).

    Eine solche Obliegenheit des Markenrechtsinhabers hat der Senat bereits im Urteil vom 6.11.1997 (NJW-RR 1998, 402, 403) abgelehnt.

    In Betracht kommt nach Auffassung des Senats allenfalls die Annahme einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast dahingehend, dass den Verletzer erst dann zum Einwand der europaweiten Erschöpfung die Beweislast trifft, wenn von dem Anspruchssteller zunächst Umstände vorgetragen werden, die einige Anhaltspunkte und eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür bieten, dass die betreffenden Markenwaren aus Importen stammen, die ohne Zustimmung des Markeninhabers im europäischen Bereich in Verkehr gebracht worden sind (vgl. die Entscheidung des erkennenden Senats vom 6.11.1997, NJW-RR 1998, 402, 403 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 26.08.1998 - 6 U 36/98

    Schadensersatz aufgrund des Vertriebs von mit dem Schriftzug "REPLAY" versehenen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2003 - 3 U 184/02
    Für den Einwand der Erschöpfung als Ausnahme zu den Ausschließlichkeitsrechten ist grundsätzlich derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf Erschöpfung beruft (BGH GRUR 2000, 879, 880 - stüssy; EuGH WRP 2002, 65, 70 - Zino Davidoff; OLG Karlsruhe GRUR 1999, 343, 345 - REPLAY-Jeans; vgl. auch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 6.11.1997, NJW-RR 1998, 402).

    Streitig ist, ob dies auch dann gilt, wenn ein inländischer Hersteller die Ware einem inländischen Frachtführer mit der Maßgabe übergibt, sie im Ausland auszuliefern (…so Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 24 Rn. 7) oder ob die Belieferung eines vom Markeninhaber beauftragten Transportunternehmens ebenso wie die Belieferung von Konzerngesellschaften noch nicht als Inverkehrbringen angesehen werden kann (…so Schultz, Markenrecht, § 24 Rn. 15; OLG Karlsruhe, GRUR 1999, 343, 345-REPLAY-Jeans;… vgl. zum Streit auch Althammer/Ströbele/Klaka, MarkenG, 6. Aufl. 2000, § 24 Rn. 7).

  • OLG Stuttgart, 24.03.2000 - 2 U 202/99

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs und der Bewerbung von mit einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2003 - 3 U 184/02
    Dies bedarf im Verfügungsverfahren allerdings keiner Entscheidung, denn dem Antrag auf Herausgabe an den Gerichtsvollzieher im Wege der einstweiligen Verfügung kann die Möglichkeit weniger einschneidender Beseitigungsmaßnahmen nämlich nicht entgegengehalten werden, da die vorläufige Sicherung auch zur Vorbereitung einer solchen Maßnahme erforderlich ist (…Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 18 Rn. 28;… Fezer, Markenrecht, 3. Aufl. 2001, § 18 Rn. 34; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 257 - Porsche Spider 550).
  • OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 77/02

    Verspätetes Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln: Vorwurf der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2003 - 3 U 184/02
    Zudem läuft der Anspruchsteller Gefahr, dass die Eilbedürftigkeit seines Antrages in Zweifel gezogen würde, wenn die Anforderungen im Rahmen des § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO zu streng gehandhabt würden (vgl. Senatsentscheidung vom 28. November 2002, 3 U 77/02).
  • LG Hamburg, 13.05.2008 - 416 O 194/07

    Markenrechtsverletzung im Internet: Unterlassungs- und Auskunftsanspruch bei …

    Für den Einwand der Erschöpfung als Ausnahme zu den Ausschließlichkeitsrechten ist grundsätzlich derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf Erschöpfung beruft (OLG Hamburg, Urteil v. 20. März 2003, Az. 3 U 184/02, Tz. 59; BGH GRUR 2000, 879, 880 - stüssy; EuGH WRP 2002, 65, 70 - Zino Davidoff; OLG Karlsruhe GRUR 1999, 343, 345 - REPLAY-Jeans).
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   OLG Frankfurt, 11.09.2003 - 3 U 184/02   

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https://dejure.org/2003,29981
OLG Frankfurt, 11.09.2003 - 3 U 184/02 (https://dejure.org/2003,29981)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.09.2003 - 3 U 184/02 (https://dejure.org/2003,29981)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. September 2003 - 3 U 184/02 (https://dejure.org/2003,29981)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 10.07.2025 - 11 U 179/24

    Obliegenheitsverletzung; Obliegenheit; Rohrbruch; Wasserschaden; Absperren der …

    (4) In gleicher Weise hat dasselbe Gericht in seinem Urteil vom 11. September 2003 (3 U 184/02, ZfSch 2003, 601) erkannt: Das Bereithalten des versicherten Gebäudes zum Zwecke der Präsentation an Kaufinteressenten durch den Makler stelle keine Nutzung dar.
  • OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 18 U 53/22

    Wohngebäudeversicherung: Obliegenheitsverletzung bei nicht genutzten Gebäuden

    Dabei führen auch weder die gelegentliche Präsentation durch einen Makler gegenüber Kaufinteressenten (vgl. OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 11. September 2003 - 3 U 184/02, ZfSch 2003, 601) noch eine geplante Weitervermietung oder die Vornahme von Renovierungsarbeiten in einem leer stehenden Haus zu einer Nutzung (…vgl. Armbrüster, in: Prölls/Martin, VVG, 31. A., VGB 2010 - Wert 1914 GNP § 16 Rn. 5, 6 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 3 U 126/09

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bezüglich Wasserleitungen in nicht …

    Diese Auffassung vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung zu gleich gelagerten Vorschriften im Rahmen der Gebäudeversicherung (…Urt. v. 11.03.2009 - 3 U 76/08; Urt. v. 11.09.2003 - 3 U 184/02 - vgl. auch OLG Köln VersR 2003, 1034 f zu § 11 Ziffer 1 c und d VGB 88).
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