Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 09.11.2000 - 3 U 194/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 927 Abs. 1 § 936
Aufhebung einer Unterlassungsverfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 315 O 449/98
- OLG Hamburg, 09.11.2000 - 3 U 194/00
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2001, 143
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 58/99
Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2000 - 3 U 194/00
(3 U 58/99; vgl. OLG Hamburg, AfP 1999, 502; MagazinDienst 1999, 1370).(a) Der Senat hält aus den Gründen seines Urteils vom 29. Juli 1999 im Hauptsacheverfahren (3 U 58/99) den vorliegend bestehenden Verbotsausspruch für nicht begründet.
In materiellrechtlicher Hinsicht ergibt sich kein durchgreifender Unterschied dadurch, dass der Klageantrag in der Hauptsache in zweiter Instanz (3 U 58/99) gegenüber der Unterlassungsverfügung (vom 18. August 1998) die zusätzliche Bestimmung "für die "W_."" enthält.
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2000 - 3 U 194/00
Zwar darf bei Erfolgsaussicht die Revisionsannahme nicht abgelehnt werden (BVerfGE 54, 277 ), die Annahme der Revision erlaubt aber nicht zwingend den Rückschluss, das Rechtsmittel habe Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO ). - BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91
Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung
Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2000 - 3 U 194/00
(b) Eine Veränderung der Umstände hinsichtlich des Verfügungsanspruchs - andere Umstände kommen vorliegend ohnehin nicht in Betracht - ist nach übereinstimmender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur gegeben, wenn die zu sichernde Hauptforderung dem Gläubiger durch rechtskräftiges Urteil aberkannt worden ist (BGHZ 122, 172 ;… Zöller-Vollkommer, Zivilprozessordnung , 21. Auflage, § 927 ZPO Rz. 5 m. w. Nw.). - BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99
"Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote
Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2000 - 3 U 194/00
Der Bundesgerichtshof hat die gegen die Senatsentscheidung gerichtete Revision der hiesigen Antragstellerin mit Beschluss vom 30. März 2000 angenommen (I ZR 215/99), über die Revision ist noch nicht entschieden worden. - BGH, 12.12.1975 - IV ARZ 9/75
Antrag auf Aufhebung des Arrestes - Folgen einer rechtskräftigen Abweisung der …
Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2000 - 3 U 194/00
Danach ist die einstweilige Verfügung antragsgemäß aufzuheben, wenn nach dem freien Ermessen des mit dem Aufhebungsantrag befassten Gerichts das vorläufig vollstreckbare, den Anspruch verneinende Urteil in der Hauptsache rechtlich zutreffend begründet ist und dessen Abänderung durch das dagegen eingelegte Rechtsmittel unwahrscheinlich ist (…Stein-Jonas-Grunsky, a. a. O., § 927 ZPO Rz. 6;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Auflage, § 56 Rz. 32 m. w. Nw.) bzw. wenn - inhaltlich ist das kein Unterschied - mit einem Erfolg jenes Rechtsmittels nicht zu rechnen ist (BGH WM 1976, 134;… Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 927 ZPO Rz. 5 m. w. Nw.).
- LG Düsseldorf, 31.01.2017 - 4c O 61/15
Patentfähigkeit des Verfügungspatents mit der Bezeichnung …
Rn. 38 Anerkannt ist darüber hinaus, dass bestimmte rechtliche Veränderungen veränderte Umstände darstellen, wie z. B. die Änderung der Rechtslage durch die Gesetzgebung, die Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung (KG WRP 1990, 330), die Nichtigerklärung der dem Eilverfahren zugrunde liegende Norm durch das Bundesverfassungsgericht (BGH NJW 1989, 106; KG GRUR 1985, 236), das rechtskräftige Obsiegen des Gläubigers im Hauptsacheprozess (…Berneke/Schüttpelz, a.a.O.;… Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 927 Rn. 6), ein vorläufig vollstreckbarer Unterlassungstitel, dessen Abänderung im Rechtsmittelverfahren unwahrscheinlich ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 143; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 993) oder die rechtskräftige Abweisung der Hauptsacheklage (BGH NJW 1993, 2685; BGH NJW 1988, 2157). - LG Düsseldorf, 15.09.2011 - 4b O 99/11
Die einstweilige Verfügung zur Untersagung des Anbietens und Vertreibens von …
Anerkannt ist darüber hinaus, dass bestimmte rechtliche Veränderungen veränderte Umstand darstellen, wie z. B. die Änderung der Rechtslage durch die Gesetzgebung, die Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung (KG WRP 1990, 330), die Nichtigerklärung der dem Eilverfahren zugrunde liegende Norm durch das Bundesverfassungsgericht (BGH NJW 1989, 106; KG GRUR 1985, 236), das rechtskräftige Obsiegen des Gläubigers im Hauptsacheprozess (…Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rn. 280;… Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 927 Rn. 6), ein vorläufig vollstreckbarer Unterlassungstitel, dessen Abänderung im Rechtsmittelverfahren unwahrscheinlich ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 143; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 993) oder die rechtskräftige Abweisung der Hauptsacheklage (BGH NJW 1993, 2685; BGH NJW 1988, 2157). - OLG Köln, 04.03.2016 - 19 U 190/12
Aufhebung eines Arrestbefehls wegen veränderter Umstände
Ist die Abweisung noch nicht rechtskräftig, dann kann doch die Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs erschüttert sein, wenn eine Prüfung des vorläufig vollstreckbaren Urteils ergibt, dass es rechtlich zutreffend begründet und mit einem Erfolg eines gegen das Urteil eingelegten Rechtsmittels nicht zu rechnen ist (vergleiche BGH…, Urt. vom 12.12.1975, Az. IV ARZ 9/75; Hanseatisches OLG…, Urt. vom 09.11.2000; Az. 3 U 194/00 - beide zitiert nach juris; OLG München…, Urt. vom 17.04.1986, Az. 6 U 6192/85 - zitiert nach beck-online;… Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 927 Rn. 6;… Ahrens, Der Wettbewerbsprozeß, 7. Aufl., Kapitel 60 Rn. 30; einschränkend OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.05.1984, Az. 2 W 26/84). - LG Düsseldorf, 17.06.2008 - 4a O 195/04
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen …
Es ist durchaus zulässig, dass im Aufhebungsverfahren nach §§ 927, 936 ZPO neben der Geltendmachung veränderter Umstände (nicht aber ausschließlich) auch Gründe vorgetragen werden, aus denen sich die ursprüngliche Fehlerhaftigkeit der einstweiligen Verfügung ergibt (…OLG Hamburg Urt. v. 18.09.2003 (3 U 17/03); Urt. v. 09.11.2000 (3 U 194/00);… Stein-Jonas/Grunsky, ZPO §§ 864-945, Bd. 7/1, 21. Aufl.: § 927 Rn 3).
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