Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 30.04.2008 - 3 U 240/07 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Stuttgarter 9 -, Buchauszug, korrekte Form, Provisionsabrechnung, Provisionszahlung, Schadensersatz, VV
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 06.06.2007 - 9 O 367/07
- OLG Stuttgart, 30.04.2008 - 3 U 240/07
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08
Telefonwerbung: Verwendung vorformulierter Klauseln für die Einwilligung des …
Der für das Wettbewerbsrecht zuständige 1.Zivilsenat des BGH ging jedenfalls zur Rechtslage nach altem UWG von der Möglichkeit einer vorformulierten Einwilligung aus, unterzog diese aber der AGB-Kontrolle nach § 9 AGBG ( jetzt § 307 BGB ), da der Verwender für die Einverständniserklärung wie bei vorformulierten Vertragsbedingungen einseitig seine rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich in Anspruch nehme und der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss habe ( BGH GRUR 2000, 818, 819 - Telefonwerbung VI ;… s. auch 8.Senat des BGH in GRUR 2008, 1010 - Payback , Rz. 27 ff für vorformulierte Einwilligungen in unverlangt versandte e-mails und SMS gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ; Hinweisbeschluss des 3.Zivilsenats des HansOLG zum Aktz. 3 U 240/07 gemäß Anlage B5 S.3; OLG Köln GRUR-RR 08, 316, 317;… Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O.). - OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 62/08
Telefonwerbung: Wirksamkeit einer vorformulierten Einwilligungserklärung
Der für das Wettbewerbsrecht zuständige 1.Zivilsenat des BGH ist für die Rechtslage zum alten UWG grundsätzlich von der Möglichkeit einer vorformulierten Einwilligung ausgegangen, hat diese aber der AGB-Kontrolle nach § 9 AGBG ( jetzt 307 BGB ) unterzogen, da der Verwender für die Einverständniserklärung wie bei vorformulierten Vertragsbedingungen einseitig seine rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich in Anspruch nehme und der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben wollle, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss habe ( BGH GRUR 2000, 818, 819 - Telefonwerbung VI ;… s. auch BGH GRUR 2008, 1010 - Payback , Rz. 27 ff für vorformulierte Einwilligungen in unverlangt versandte e-mails und SMS gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, Anlage Ag 2; Hinweisbeschluss des 3.Zivilsenats des HansOLG zum Aktz. 3 U 240/07 gemäß Anlage Ag 3, S.3; OLG Köln GRUR-RR 08, 316, 317;… Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O.). - LG Hamburg, 21.01.2010 - 315 O 289/09 Der für das Wettbewerbs zuständige 1.Zivilsenat des BGH ist für die Rechtslage zum alten UWG grundsätzlich von der Möglichkeit einer vorformulierten Einwilligung ausgegangen, hat diese aber der AGB-Kontrolle nach § 9 ABGB (jetzt 307 BGB) unterzogen, da der Verwender für die Einverständniserklärung wie bei vorformulierten Vertragsbedingungen einseitig seine rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich in Anspruch nehme und der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben wolle, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss habe (BGH GRUR 2000, 818, 819 - Telefonwerbung VI;… s. auch BGH GRUR 2008, 1010 - Payback, Rz. 27 ff für vorformulierte Einwilligungen in unverlangt versandte e-Mails und SMS gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG; Hinweisbeschluss des 3. Zivilsenats des HansOLG zum Aktz. 3 U 240/07 [...] ; OLG Köln GRUR-RR 08, 316, 317;… Hefermehl/ Köhler/ Bornkamm a.a.O.).
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