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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 15.07.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 244/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19845
OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 244/08 (https://dejure.org/2009,19845)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.12.2009 - 3 U 244/08 (https://dejure.org/2009,19845)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 3 U 244/08 (https://dejure.org/2009,19845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kautionsversicherungsvertrag: Prämienansprüche des Versicherers nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung vorausbezahlter Avalprovisionen wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Rechtsgrund für die Zahlung der Prämie für den nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegenden Zeitraum; Ende der Bereitstellung der Avale durch Eröffnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Prämienanspruch des Kautionsversicherers in der Insolvenz des Versicherungsnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 692
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.2006 - IX ZR 121/05

    Rechtsnatur eines Kautionsversicherungsvertrages; Erlöschen des Vertrages bei …

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 244/08
    Der Kläger hat erstinstanzlich unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundegerichtshofs in den Urteilen vom 6.7.2006 (Az. IX ZR 121/05, NJW-RR 2007, 50) und 18.1.2007 (Az. IX ZR 202/05; NJW-RR 2007, 848) die Auffassung vertreten, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Rechtsgrund für die Zahlung der Prämie für den danach liegenden Zeitraum entfallen sei, weil die Bereitstellung der Avale ihr Ende finde.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ergibt sich aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 6.7.2006 und vom 18.1.2007 (Az. IX ZR 121/05, NJW-RR 2007, 50 und Az. IX ZR 202/05, NJW-RR 207, 848) nicht, dass im konkreten Fall ein Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Prämie anzunehmen ist.

    Zu Recht hat das Landgericht unter Bezugnahme auf die die konkrete Fallgestaltung festgestellt, dass die streitgegenständlichen Prämien im Hinblick auf Leistungen der Beklagten gezahlt wurden, die diese - anders als die Beklagte meint - noch nicht erbracht hatte, der Vorgang also nicht materiell-rechtlich abgeschlossen ist, was Voraussetzung dafür wäre, dass die entstandene Forderung insolvenzfest wäre (BGH, Urteil vom 6.7.2006, a.a.O. Rn. 14).

    In diesem Zusammenhang hat der BGH in seiner Entscheidung 18.1.2007 (a.a.O. Rn. 14 ff.) folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 14/07

    Rechtsstellung des Kautionsversicherers in der Insolvenz des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 244/08
    Soweit man davon ausgehen wolle, was falsch sei, der Prämienanspruch sei befristet, wäre bei Zugrundelegung der Entscheidung des BGH vom 13.3.2008 (Az. IX ZR 14/07, NJW-RR 2008, 1007) von deren Insolvenzfestigkeit auszugehen.

    Ein solcher Geschäftsbesorgungsvertrag erlischt durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß §§ 115, 116 InsO für die Zukunft (BGH, Urteil vom 13.3.2008, Az. IX ZR 14/07; NJW-RR 2008, 1007 Rz. 7).

    Die Entscheidung des BGH vom 13. März 2008 (Az. IX ZR 14/07; NJW-RR 2008, 1007), auf die die Beklagte sich ebenfalls beruft, betrifft in der von der Beklagten zitierten Passage den Regressanspruchs nach § 774 BGB und gerade nicht den hier streitgegenständlichen Prämienanspruch.

  • OLG München, 25.11.2008 - 25 U 3731/08

    Avalkredit/Bürgschaftsvertrag einer Bank mit einer Baugesellschaft: Rückforderung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 244/08
    Diese Vorschrift will nur dem Mangel der Fälligkeit einer Insolvenzforderung abhelfen, nicht jedoch in Fällen einer vereinbarten Vorleistungspflicht nebst korrespondierender vorzeitiger Fälligkeit einen Grund für das Behaltendürfen des Teils der Vorleistung schaffen, der eine Gegenleistung des Insolvenzschuldners für eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr geschuldete Leistung des Insolvenzgläubigers darstellt (so auch OLG München Urteil vom 25.11.2008, Az. 25 U 3731/08, Anlage BB 2).

    Im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main vom 21.1.2009 (Az. 7 U 96/08, Anlage BB 1, und Az. 7 U 92/08, Anlage BB 3), des OLG München vom 25.11.2008 (25 U 3731/08, Anlage BB 2) und der Entscheidung des OLG Koblenz vom 30.10.2009 (Az. 10 U 1118/08; Anlage B 2) wird gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Revision zugelassen.

  • BGH, 18.01.2007 - IX ZR 202/05

    Rechtsstellung des Kautionsversicherers in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 244/08
    Der Kläger hat erstinstanzlich unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundegerichtshofs in den Urteilen vom 6.7.2006 (Az. IX ZR 121/05, NJW-RR 2007, 50) und 18.1.2007 (Az. IX ZR 202/05; NJW-RR 2007, 848) die Auffassung vertreten, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Rechtsgrund für die Zahlung der Prämie für den danach liegenden Zeitraum entfallen sei, weil die Bereitstellung der Avale ihr Ende finde.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ergibt sich aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 6.7.2006 und vom 18.1.2007 (Az. IX ZR 121/05, NJW-RR 2007, 50 und Az. IX ZR 202/05, NJW-RR 207, 848) nicht, dass im konkreten Fall ein Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Prämie anzunehmen ist.

  • OLG Koblenz, 30.10.2009 - 10 U 1118/08

    Kautionsversicherungsvertrag: Anspruch auf Rückzahlung der Avalprämie nach …

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 244/08
    Im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main vom 21.1.2009 (Az. 7 U 96/08, Anlage BB 1, und Az. 7 U 92/08, Anlage BB 3), des OLG München vom 25.11.2008 (25 U 3731/08, Anlage BB 2) und der Entscheidung des OLG Koblenz vom 30.10.2009 (Az. 10 U 1118/08; Anlage B 2) wird gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Revision zugelassen.
  • OLG Frankfurt, 21.01.2009 - 7 U 92/08
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 244/08
    Im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main vom 21.1.2009 (Az. 7 U 96/08, Anlage BB 1, und Az. 7 U 92/08, Anlage BB 3), des OLG München vom 25.11.2008 (25 U 3731/08, Anlage BB 2) und der Entscheidung des OLG Koblenz vom 30.10.2009 (Az. 10 U 1118/08; Anlage B 2) wird gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Revision zugelassen.
  • KG, 26.10.2010 - 4 U 62/09

    Ansprüche einer Bank aus einem Avalkreditvertrag in der Insolvenz des …

    Denn eine Einmalprämie ist dadurch gekennzeichnet, dass ihre Höhe nicht zeitabhängig ist (vgl. OLG München…, Urteil vom 25. November 2008 - 25 U 3731/08 - Rn. 26 nach juris; OLG Hamburg, Urteil vom 22. Dezember 2009 - 3 U 244/08 - Rn. 44 nach juris).

    Daraus ergibt sich, dass die Prämien nicht sofort vollständig bei Herausgabe eines Avals fällig waren, sondern anteilig mit Rechnungstellung fällig wurden (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 22. Dezember 2009 - 3 U 244/08 - Rn. 44 nach juris).

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof bereits festgestellt, dass es sich insoweit nur um eine verfeinerte Berechnung der Prämie handelt (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Juni 2010 - IX ZR 199/09 - Rn. 25 nach juris, BGH…, Urteil vom 18. Januar 2007 - IX ZR 202/05 - Rn. 17 nach juris; OLG Hamburg, Urteil vom 22. Dezember 2009 - 3 U 244/08 - Rn. 41 nach juris).

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 25.02.1997 - 9 U 30/96

    Leistungshandlung reicht für Zahlung der Erstprämie aus - arglistige Täuschung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2009 - 3 U 244/08
    Denn die Pflicht zur Erfüllung von vertraglichen Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalles endet erst mit einer endgültigen Leistungsablehnung durch den Versicherer, die hier noch nicht ausgesprochen worden war (vgl. OLG Köln VersR 1998, 317).
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