Insolvenzordnung
| 3. Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147) |
| 2. Abschnitt - Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats (§§ 103 - 128) |
(1) Ein vom Schuldner erteilter Auftrag, der sich auf das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen bezieht, erlischt durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
(2) 1Der Beauftragte hat, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen, bis der Insolvenzverwalter anderweitig Fürsorge treffen kann. 2Der Auftrag gilt insoweit als fortbestehend. 3Mit seinen Ersatzansprüchen aus dieser Fortsetzung ist der Beauftragte Massegläubiger.
(3) 1Solange der Beauftragte die Eröffnung des Verfahrens ohne Verschulden nicht kennt, gilt der Auftrag zu seinen Gunsten als fortbestehend. 2Mit den Ersatzansprüchen aus dieser Fortsetzung ist der Beauftragte Insolvenzgläubiger.
verträgen § 117Erlöschen von Vollmachten § 118Auflösung von Gesellschaften § 119Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen § 120Kündigung von Betriebs-
vereinbarungen § 121Betriebsänderungen und Vermittlungsverfahren § 122Gerichtliche Zustimmung zur Durchführung einer Betriebsänderung § 123Umfang des Sozialplans § 124Sozialplan vor Verfahrenseröffnung § 125Interessenausgleich und Kündigungsschutz § 126Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz § 127Klage des Arbeitnehmers § 128Betriebsveräußerung
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Rechtsprechung zu § 115 InsO
210 Entscheidungen zu § 115 InsO in unserer Datenbank:
- BGH, 29.06.2017 - I ZB 60/16
Bindung des Insolvenzverwalters an eine vom Schuldner in einem ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamburg, 20.06.2016 - 6 SchH 2/16
Bereederungsvertrag: Bindung eines Insolvenzverwalters an eine Schiedsklausel
- OLG Hamburg, 20.06.2016 - 6 SchH 2/16
- BAG, 19.02.2026 - 6 AZR 102/25
Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle
- BGH, 28.04.2022 - IX ZR 69/21
Wirksamkeit der Bestellung eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vor der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 25.03.2021 - 5 U 91/20
Anspruch auf Wirtschaftsprüferhonorar; Honorarforderung als Masseverbindlichkeit; ...
- OLG Düsseldorf, 25.03.2021 - 5 U 91/20
- BGH, 28.04.2022 - IX ZR 68/21
Insolvenzeröffnung gegen eine Kapitalgesellschaft: Wirkungen für die Bestellung ...
- BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20
Erlischt ein Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) des Schuldners durch die ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 21.02.2019 - IX ZR 246/17
Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Zahnarztes: Erlöschen eines ...
- OLG Koblenz, 29.10.2020 - 1 U 209/17
Zur Massezugehörigkeit von Guthaben auf einem Girokonto des Schuldners bei ...
- BGH, 21.02.2019 - IX ZR 246/17
- OLG Düsseldorf, 17.12.2020 - 12 U 27/20
Herausgabe von Guthaben eines Anderkontos; Änderung der wirtschaftlichen ...
Querverweise
Auf § 115 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Eigenverwaltung
- § 279 (Gegenseitige Verträge)
Redaktionelle Querverweise zu § 115 InsO:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
- § 55 (Sonstige Masseverbindlichkeiten) (zu § 115 II 3)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
- Auftrag
- § 662 (Vertragstypische Pflichten beim Auftrag)