Insolvenzordnung
| 3. Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147) |
| 2. Abschnitt - Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats (§§ 103 - 128) |
1Wird eine rechtsfähige Personengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters aufgelöst, so ist der geschäftsführende Gesellschafter mit den Ansprüchen, die ihm aus der einstweiligen Fortführung eilbedürftiger Geschäfte zustehen, Massegläubiger. 2Mit den Ansprüchen aus der Fortführung der Geschäfte während der Zeit, in der er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne sein Verschulden nicht kannte, ist er Insolvenzgläubiger; § 84 Abs. 1 bleibt unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG) vom 10.08.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2024 | Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG) | 10.08.2021 |
verträgen § 117Erlöschen von Vollmachten § 118Auflösung von Gesellschaften § 119Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen § 120Kündigung von Betriebs-
vereinbarungen § 121Betriebsänderungen und Vermittlungsverfahren § 122Gerichtliche Zustimmung zur Durchführung einer Betriebsänderung § 123Umfang des Sozialplans § 124Sozialplan vor Verfahrenseröffnung § 125Interessenausgleich und Kündigungsschutz § 126Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz § 127Klage des Arbeitnehmers § 128Betriebsveräußerung
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Rechtsprechung zu § 118 InsO
42 Entscheidungen zu § 118 InsO in unserer Datenbank:
- BGH, 27.10.2022 - IX ZR 213/21
Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Kündigungsklausel in einem ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hannover, 26.01.2020 - 9 O 96/20
Vergütungsanspruch für nicht erbrachte Transportleistungen
- LG Hannover, 26.01.2020 - 9 O 96/20
- LG Hamburg, 15.05.2026 - 415 HKO 21/26
- LAG Köln, 10.11.2017 - 4 TaBV 14/17
Tendenzschutz in einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen
- OLG Hamburg, 20.06.2016 - 6 SchH 2/16
Bereederungsvertrag: Bindung eines Insolvenzverwalters an eine Schiedsklausel
Zum selben Verfahren:
- BGH, 29.06.2017 - I ZB 60/16
Bindung des Insolvenzverwalters an eine vom Schuldner in einem ...
- BGH, 29.06.2017 - I ZB 60/16
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11
Halteprämie - keine Masseverbindlichkeit
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 981/11
Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie
- BGH, 22.10.2013 - II ZR 394/12
Insolvenz des Mieters: Vermieter als Altgläubiger bei Insolvenzverschleppung
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 913/11
Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung
Querverweise
Auf § 118 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats
- § 119 (Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen)
- Eigenverwaltung
- § 279 (Gegenseitige Verträge)