Insolvenzordnung
3. Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147) |
2. Abschnitt - Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats (§§ 103 - 128) |
(1) Ein Sozialplan, der vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, jedoch nicht früher als drei Monate vor dem Eröffnungsantrag aufgestellt worden ist, kann sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Betriebsrat widerrufen werden.
(2) Wird der Sozialplan widerrufen, so können die Arbeitnehmer, denen Forderungen aus dem Sozialplan zustanden, bei der Aufstellung eines Sozialplans im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.
(3) 1Leistungen, die ein Arbeitnehmer vor der Eröffnung des Verfahrens auf seine Forderung aus dem widerrufenen Sozialplan erhalten hat, können nicht wegen des Widerrufs zurückgefordert werden. 2Bei der Aufstellung eines neuen Sozialplans sind derartige Leistungen an einen von einer Entlassung betroffenen Arbeitnehmer bei der Berechnung des Gesamtbetrags der Sozialplanforderungen nach § 123 Abs. 1 bis zur Höhe von zweieinhalb Monatsverdiensten abzusetzen.
verträgen § 117Erlöschen von Vollmachten § 118Auflösung von Gesellschaften § 119Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen § 120Kündigung von Betriebs-
vereinbarungen § 121Betriebsänderungen und Vermittlungsverfahren § 122Gerichtliche Zustimmung zur Durchführung einer Betriebsänderung § 123Umfang des Sozialplans § 124Sozialplan vor Verfahrenseröffnung § 125Interessenausgleich und Kündigungsschutz § 126Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz § 127Klage des Arbeitnehmers § 128Betriebsveräußerung
Rechtsprechung zu § 124 InsO
33 Entscheidungen zu § 124 InsO in unserer Datenbank:
- BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21
Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 53/14
Nachteilsausgleichsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 56/14
Nachteilsausgleichsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 52/14
Nachteilsausgleichsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 54/14
Nachteilsausgleichsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 55/14
Nachteilsausgleichsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 278/13
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 279/13
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 213/13
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 196/13
Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch
Querverweise
Auf § 124 InsO verweisen folgende Vorschriften:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eigenverwaltung
- § 279 (Gegenseitige Verträge)