Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
MarkenG § 14 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 Abs. 6
Schadensersatz wegen des Vertriebs parallel importierter Arzneimittel unter Verletzung von Markenrechten - Berodual - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Markenverletzung durch Parallelimport einer Arznei; Verletzung des Ausschließlichkeitsrechts; Verkehrsüblichkeit der Überlassung von Ausschließlichkeitsrechten; Wirtschaftliche Gewicht der Klagemarke
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 31.05.2001 - 315 O 152/01
- OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90
Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung
Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01
Dem liegt die Überlegung zu Grunde, daß der Verletzer grundsätzlich nicht besser, aber auch nicht schlechter stehen soll als ein vertraglicher Lizenznehmer, der eine Lizenzgebühr entrichtet hätte (BGH GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II). - BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88
"Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01
Der Grundsatz läuft auf die Fiktion eines verkehrsüblichen Lizenzvertrages hinaus, maßgeblich ist die Verletzung des Ausschließlichkeitsrechts, für deren Einräumung üblicherweise eine Lizenz zu zahlen ist (BGH GRUR 1990, 1008 - Lizenzanalogie). - BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64
Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen
Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Schadensersatz wegen einer Markenverletzung nach der sog. Lizenzanalogie berechnet werden (BGH GRUR 1966, 375 - Meßmer-Tee II).
- BGH, 10.04.1986 - VII ZR 286/85
Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage
Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01
Ist - wie im vorliegenden Fall - im Vorprozeß die Schadensersatzpflicht der Beklagten unbeziffert rechtskräftig festgestellt worden, so kann das Gericht allerdings die nachfolgende Zahlungsklage gegebenenfalls noch abweisen, weil hinsichtlich der Höhe des Zahlungsanspruchs keine Bindung durch die rechtskräftige Vorentscheidung erfolgt (BGH NJW 1986, 2508). - BGH, 15.06.1982 - VI ZR 179/80
Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils
Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01
Hat eine positive Feststellungsklage Erfolg, so wird festgestellt, daß das in dem Urteil bezeichnete Recht oder Rechtsverhältnis besteht und zwar unabhängig davon, ob das Gericht alle einschlägigen Aspekte gesehen und zutreffend gewürdigt hat (BGH NJW 1982, 2257;… Zöller-Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 23. Auflage, § 322 ZPO, Rz. 6 m. w. Nw.). - BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71
Miss Petite
Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01
Vielmehr berührt die Frage, ob der Verletzer die fremde Marke identisch oder nur in verwechslungsfähiger Form benutzt, nur die Berechnung der Höhe der entgangenen Lizenzgebühr, nicht aber die Zulässigkeit dieser Berechnungsmethode an sich (BGHZ 60, 206 - Miss Petite).
- BGH, 23.06.2005 - I ZR 263/02
Catwalk
Für die Annahme der Verkehrsüblichkeit einer Überlassung genügt es daher regelmäßig, daß ein solches Recht seiner Art nach überhaupt durch die Einräumung von Nutzungsrechten genutzt werden kann und genutzt wird (BGHZ 60, 206, 211 - Miss Petite; 143, 214, 220, 232 - Marlene Dietrich; OLG München GRUR 2002, 453, 454; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 139, 141; OLG Hamburg OLG-Rep 2004, 335, 337). - OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
Berechnung der Lizenzanalogie wegen Markenverletzung - Versäumung der …
Es ist deshalb unerheblich, dass beim Parallelimport üblicherweise keine Lizenzen erteilt werden (…Senat, Urt. v. 12.6.2003, 3 U 38/00 = GRUR-RR 2004, 139, 140 - Ergänzungslizenz-Analogie; Senat, Urt. v. 18.9.2003, 3 U 250/01 = BeckRS 2003, 30328467).Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass es einem Gericht mit langjähriger Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Parallelimports von Arzneimitteln mit markenrechtlich geschützten Bezeichnungen auf Grund des Vorbringens der Parteien in die Lage versetzt werden kann, ohne die Hilfe eines Sachverständigen den Schadensersatz der Klägerin nach der Berechnungsmethode der Lizenzanalogie im Wege der Schätzung nach § 287 I ZPO zu ermitteln (…Senat, Urt. v. 12.6.2003, 3 U 38/00 = GRUR-RR 2004, 139, 141 - Ergänzungslizenz-Analogie; Senat, Urt. v. 18.9.2003, 3 U 250/01 = BeckRS 2003, 30328467).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 09.07.2002 - 3 U 250/01 BSchRh |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch gegen den Schiffsführer eines Containerschiffes aus übergegangenem und abgetretenem Recht; Verursachung von Sog beim Passieren eines stilliegenden Schiffes als Ursache des Unfalls; Angepasste Geschwindigkeit des Schiffes beim Passieren eines ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg-Ruhrort, 05.11.2001 - 4 C 17/00
- OLG Köln, 09.07.2002 - 3 U 250/01 BSchR
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.09.1969 - II ZR 180/67
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Schiffsunfall; …
Auszug aus OLG Köln, 09.07.2002 - 3 U 250/01
Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Verhalten des Vorbeifahrers ursächlich für das Brechen der Drähte ist, wenn das vorbeifahrende Schiff unter Verstoß gegen die Schutzvorschrift des § 54 RheinSchPVO (heute § 6.20) an einem ordnungsgemäß gesicherten Stillieger vorbeifährt und es innerhalb eines räumlichen oder zeitlichen Zusammenhangs mit der Vorbeifahrt zu einem Brechen der Drähte des Stilliegers kommt (vgl. BGH VersR 1969, 1090, 1091).
- FG Hamburg, 20.04.2010 - 3 K 18/10
Schwimmende Konferenzanlage grundsteuerfrei
Ebenso nach dem jeweils für das Gewässer geltenden Verkehrsrecht richten sich die Ansprüche des Liegers; sei es bei Kollisionen mit einem passierenden oder auf Grund laufenden Schiff (vgl. Schifffahrtsobergericht Naumburg vom 4. Mai 2006 2 U 129/05 BSch, Hamburger Seerechts-Report 2008, 56; Schifffahrtsgericht Magdeburg vom 27. Oktober 2005 133 C 3147/03, Hamburger Seerechts-Report 2008, 53; BGH vom 1. Februar 1982 II ZR 77/81, VersR 1982, 491); sei es bei Übergreifen eines Feuers von einem anderen Schiff (Amtsgericht Charlottenburg vom 7. April 2006 220 C 399/05, Hamburger Seerechts-Report 2008, 58); sei es bei Beschädigung von Festmacheinrichtungen des Liegers infolge Passieren eines Schiffes (vgl. Rheinschifffahrtsobergericht Köln vom 9. Juli 2002 3 U 250/01 BSchRh, Hamburger Seerechts-Report 2002, 109; BGH vom 2. April 1990 II ZR 131/89, Juris); sei es bei Grundberührung des Liegers durch Sog eines Vorbeifahrers (vgl. Zentralkommission für die Rheinschifffahrt Berufungskammer vom 23. Januar 1997 351 Z - 7/96, Zeitschrift für Binnenschiffahrt -BinSchiff- 1997, Nr. 14, 33) oder sei es bei einer Beschädigung durch andere Gewässernutzer bei Reparaturarbeiten (vgl. Rheinschifffahrtsgericht Kehl vom 18. Oktober 1991 3 C 196/91 RhSch, Hamburger Seerechts-Report 2008, 216).
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