Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 322/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 256; ; AMG § 2 Abs. 1; ; AMG § 21 Abs. 1; ; Richtlinie 65/65/EWG Art. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Negative Feststellungsklage aus Wettbewerbsrecht mit dem Ziel, es dem Beklagten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwekken des Wettbewerbs Ärzte und Kliniken aufzufordern, ein bestimmtes Medikament im Rahmen einer Kombinationstherapie zu verordnen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entfallen des Feststellungsinteresses bei Aufgabe der Berühmung eines (vermeintlichen) Unterlassungsanspruchs; Widerruflicher Verzicht auf die Berühmung; Ernstliche und endgültige Aufgabe; Bewerbung eines nicht zugelassenen Arzneimittels; Begriff des Fertigarzneimittels ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 24.07.2001 - 407 O 69/01
- OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 322/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.11.1984 - 3 C 6.84
Arzneimittel - Fertigarzneimittel - Zulassungspflichtigkeit - Trockensubstanzen - …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 322/01
Streitig ist, ob ein Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 AMG bereits dann vorliegt, wenn ein Grundstoff hergestellt wird, der ausschließlich den vorgenannten arzneilichen Zwecken dienen kann (so wohl Kloesel/Cyran, AMG, § 2 AMG Anm. 12; BVerwGE 70, 284 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 27. März 1997, Az.: 25 B 96.2040, PharmaRecht 1997, 479 ff.), oder ob darüber hinaus auch zu verlangen ist, daß keine wesentliche weitere Bearbeitung mehr erforderlich ist, bevor diese Stoffe den verfolgten arzneilichen Zwecken dienen können (…so Rehmann, AMG, 1999, § 2 Rn. 3; offen BVerwG, LRE 36, 389 ff.).Durch die dann notwendig werdende Unterscheidung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Veränderungen eines Mittels vor seiner Verabreichung würde die rechtliche Anwendung des AMG unpraktikabel werden (BVerwGE 70, 284 ff.).
- VGH Bayern, 27.03.1997 - 25 B 96.2040
Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 322/01
Streitig ist, ob ein Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 AMG bereits dann vorliegt, wenn ein Grundstoff hergestellt wird, der ausschließlich den vorgenannten arzneilichen Zwecken dienen kann (so wohl Kloesel/Cyran, AMG, § 2 AMG Anm. 12; BVerwGE 70, 284 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 27. März 1997, Az.: 25 B 96.2040, PharmaRecht 1997, 479 ff.), oder ob darüber hinaus auch zu verlangen ist, daß keine wesentliche weitere Bearbeitung mehr erforderlich ist, bevor diese Stoffe den verfolgten arzneilichen Zwecken dienen können (…so Rehmann, AMG, 1999, § 2 Rn. 3; offen BVerwG, LRE 36, 389 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1995 - 13 A 1363/94
Zuständigkeit der Kreisordnungsbehörde; Überwachung eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 322/01
Bei dem Ribavirin handelt es sich nicht um ein Fertigarzneimittel im Sinne von § 4 Abs. 1 AMG, denn es wird zwar von der Klägerin im voraus hergestellt, wird jedoch von ihr nicht in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Juni 1995, Az.: 13 A 1363/94, LRE 32, 433 ff.).
- OLG Köln, 22.02.2017 - 6 U 101/16
Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung einer Apotheke als "Tattoo-Apotheke"; …
Vor diesem Hintergrund erfolgt die Bestimmung der Frage, ob ein Fertigarzneimittels vorliegt, in Abgrenzung zum Defektur- oder Rezepturarzneimittel (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.03.2003 - 6 U 160/02, juris; OLG Hamburg, Urteil vom 25.07.2002 - 3 U 322/01, MD 2003, 205;… Winnands in Kügel/Müller/Hofmann, AMG, § 21 Rn. 17;… Rehmann, AMG, 3. Aufl., § 21 Rn. 1, 3 f.; wohl auch OLG München, Urteil vom 06.05.2010 - 29 U 4316/09, GRUR-RR 2011, 107; aA OLG Schleswig, Urteil vom 27.11.2001 - 6 U 57/01, OLGR 2002, 75). - OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 160/02
Werbung mit nicht zugelassenen Arzneimitteln wettbewerbswidrig
Der Senat hat gemäß § 543 Abs. 2 ZPO die Revision zugelassen, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung hat und überdies die Gefahr divergierender Entscheidungen besteht, nachdem das Oberlandesgericht Hamburg in dem vorgenannten Rechtsstreit 3 U 322/01 die Revision zugelassen und die hiesige Beklagte dieses beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen I ZR 230/02 geführte Rechtsmittel eingelegt und begründet hat. - AG Bochum, 22.12.2009 - 63 C 134/09
Mietstreitigkeit
Unter welchen Umständen das Feststellungsinteresse wegfällt, wenn sich jemand eines Anspruchs berühmt hat und diese Berühmung aufgibt, ist Tatfrage und richtet sich daher nach dem Umständen des Einzelfalls (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 25.07.2002, 3 U 322/01, nachlesbar bei Juris).
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