Rechtsprechung
| OLG München, 04.10.2000 - 3 U 3574/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,21490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 2001, 1761
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 18.06.2008 - 3 U 39/08
Beweis der Auszahlung eines Sparguthabens an den Gläubiger durch die Bank; …
Das OLG München (3 U 3574/00, Urteil vom 4. Oktober 2000, WM 2001, 1761, 1762 f.) hat allein den Zeitablauf als Grundlage von Veränderungen in der Darlegungs- und Beweislast nicht gelten lassen. - OLG Köln, 09.07.2003 - 13 U 133/02
Beweiskraft eines Sparbuchs
Wird ein Sparbuch mit einem darin eingetragenen Guthaben vorgelegt, ist es Sache der Bank, die Erfüllung der sich aus dem Sparbuch ergebenden Zahlungsverpflichtung nachzuweisen (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW 1998, 997, 998; OLG Köln, MDR 2000, 961; OLG München, WM 2001, 1761). - LG Dortmund, 27.10.2017 - 3 S 1/17
Auszahlungsanspruch aus einem Sparbuch auf Grundlage eines Sparvertrags …
Es gibt auch keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass ein Sparkonto aufgelöst sei oder kein Guthaben mehr aufweise, wenn der Inhaber des Sparbuchs über Jahrzehnte keine Eintragungen vornehmen lässt (…vgl. BGH, Urt. v. 04.06.2002 - XI ZR 361/01 = NJW 2002, 2707;… Urt. v. 21.09.1989 - III ZR 55/89 = NJW-RR 1989, 1518;… so auch OLG Celle, Urt. v. 18.06.2008 - 3 U 39/08 = BKR 2008, 525; OLG Frankfurt…, Urt. vom 22.12.1988 - 1 U 216/87 = NJW-RR 1989, 1517; OLG München, Urt. vom 04.10.2000 - 3 U 3574/00 -, juris;… OLG Köln, a.a.O.).
dejure.org
Übersicht OLG München
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.