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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 3 U 39/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2885
OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2004,2885)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.01.2004 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2004,2885)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2004,2885)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Nr 4 Buchst b AVB/RG, § 2 Abs 3 Buchst d JuwReiseAVB
    Leistungsfreiheit der Reise- und Warenlagerversicherung für Juweliere: Diebstahl einer Handtasche mit Schmuck während des Flugticketkaufs auf einem Großflughafen

  • Judicialis

    AVBR 92 § 1 Nr. 4 b

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bei einer Urlaubsreise müssen Reisende ihren Schmuck im Gepäck körpernah bei sich führen

  • tis-gdv.de

    RWL, obj. Risikobegrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVBR 92 § 1 Nr. 4b
    Reiseversicherungsbedingungen: Sichere Verwahrung hochwertiger Sachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Am Flughafen Handtasche geklaut - Händlerin will Schmuck von Reisegepäckversicherung ersetzt haben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wertvolle Gepäckstücke müssen bei Reisen ständig im Auge behalten werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Versicherungsschutz für nicht sicher verwahrten Schmuck im Reisegepäck - Schmuck ständig im Auge behalten - Gepäck muss nah am Körper gehalten werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch aus einer Reiseversicherung und einer Warenlagerversicherung ; Erhebliche Wahrscheinlichkeit einer vorgetäuschten Entwendung ; Objektive Risikobegrenzung in einem Versicherungsvertrag; Anforderungen an das vorbeugende Verhalten eines Versicherungsnehmers beim ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 895
  • VersR 2004, 1601
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 232/84

    Annahme einer Risikobeschreibung in der Reisegepäckversicherung; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 3 U 39/03
    Es wird von vorneherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt und nicht ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens wieder entzogen (vgl. BGH Versicherungsrecht 86, 1097; 91, 995).
  • LG München I, 13.12.1995 - 15 S 15448/95

    Ausschluss des Versicherungsschutzes für eine auf einer Reise mitgeführte …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 3 U 39/03
    So hat das Landgericht München zu § 1 Nr. 4 b AVBR 80 entschieden, bei Hektik und Gedränge dürfe eine Kamera keinesfalls, auch nicht für kurze Zeit, unbeobachtet oben auf einem Gepäckwagen abgelegt werden (Versicherungsrecht 96, 887).
  • LG Köln, 14.11.1990 - 24 O 154/90

    Verwahrung einer Rolexuhr im persönlichen Gewahrsam

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 3 U 39/03
    Das Landgericht Köln hat entschieden, dass eine Rolex-Uhr, die sich in einer über eine Lehne eines freien Nachbarstuhls gehängte Handtasche befindet, als nicht im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt und mitgeführt anzusehen sei (Versicherungsrecht 91, 772).
  • LG Berlin, 09.09.2010 - 7 S 26/10

    Handy-Schutzbrief-Versicherung - Deckungsvoraussetzungen bei Diebstahl

    Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahren des Verlusts vermieden werden und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - VersR 2004, 1601, zitiert nach juris: Rz. 18;… LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris;… AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 - zitiert nach juris: Rz. 7;… Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 AVBR 92 Rz. 24).
  • AG Frankenthal, 02.03.2017 - 3a C 252/16

    Mobiltelefon-Versicherung: Wirksamkeit einer Leistungsausschlussklausel für …

    Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahr des Verlusts vermieden werden kann und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris;… AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 zitiert nach juris: Rz. 7;… Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § § 1 AVBR 92 Rz. 24).
  • AG Köln, 12.10.2009 - 147 C 16/09

    Schadensersatz bei behauptetem Diebstahl eines Mobilfunktelefones trotz …

    Rn. 9 Die nach der genannten Bestimmung von einem Versicherungsnehmer geforderte Voraussetzung einer sicheren Mitführung verlangt einen gesteigerten persönlichen Gewahrsam insbesondere während der Zeit, in der er sich in der Öffentlichkeit aufhält oder fortbewegt, wobei das Maß des geforderten Sicherungsverhaltens vom Wert des Gegenstandes, der Intensität des Diebstahlanreizes sowie insbesondere auf dem Gefährdungsgrad der jeweiligen Örtlichkeit und Situation abhängt (OLG Frankfurt VersR 2004, 1601 f.).
  • AG Köln, 29.05.2007 - 120 C 163/07

    Begründetheit einer Klage in Sachen des im Schutzbrief vereinbarten …

    Die Ablage des in einem Rucksack verstauten Notebooks in der Gepäckablage eines Flugszeugs stellt nur dann ein sicheres Mitführen in persönlichem Gewahrsam im Sinne von § 2 Nr. 5 c) der Versicherungsbedingungen dar, wenn der Reisende oder ein Begleiter jeden unbefugten Zugriff auf das Gerät sofort bemerken und abwehren kann (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2004, 1601).
  • AG Köln, 20.06.2006 - 112 C 35/06

    Erfordernis einer sicheren Mitführung des versicherten Gegenstandes für einen …

    Diese hiernach von einem Versicherungsnehmer geforderte Voraussetzung einer sicheren Mitführung des versicherten Gegenstandes verlangt einen gesteigerten persönlichen Gewahrsam während des Zeitraums, in der er sich in der Öffentlichkeit aufhält oder fortbewegt, wobei das Maß des Sicherungsverhaltens vom Wert des Gegenstandes, der Intensität des Diebstahlanreizes sowie insbesondere auch dem Gefährdungsgrad der jeweiligen Örtlichkeit und Situation abhängt (OLG Frankfurt VersR 2004/1601f m.N.).
  • LG Berlin, 09.09.2010 - 2 S 26/10
    Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahren des Verlusts vermieden werden und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - VersR 2004, 1601, zitiert nach juris: Rz. 18; LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris; AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 - zitiert nach juris: Rz. 7; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., 8 1 AVBR.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.07.2003 - 3 U 39/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8881
OLG Celle, 09.07.2003 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,8881)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.07.2003 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,8881)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,8881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beginn der Sekundärverjährung mit Entstehung des Anspruchs nach § 326 BGB a.F. auch ohne enstprechende Kenntnis; Entfallen der Belehrungspflicht des Anwalts nach Mandatierung eines neuen Anwalts vor Ablauf der Primärverjährung

  • BRAK-Mitteilungen

    Kein Anerkenntnis durch Einschaltung der Haftpflichtversicherung

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Sekundärverjährung mit Entstehung des Anspruchs nach § 326 BGB a.F. auch ohne enstprechende Kenntnis; Entfallen der Belehrungspflicht des Anwalts nach Mandatierung eines neuen Anwalts vor Ablauf der Primärverjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Amtshaftung-Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis bei Haftplfichtversich.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 38 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kein Anerkenntnis durch Einschaltung der Haftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAO § 51b; BGB § 208 (a.F.)
    Anerkenntnis der Haftung eines Rechtsanwalts

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 38 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kein Anerkenntnis durch Einschaltung der Haftpflichtversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1384
  • MDR 2003, 1384 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen …

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2003 - 3 U 39/03
    Für den Fall, dass der Anwalt eine Forderung des Mandanten verjähren lässt, ist mit Verjährungseintritt der Schaden entstanden, nicht erst mit Klagabweisung deswegen (vgl. BGH, IX ZR 73/00 vom 21. Juni 2001).

    Dieses Schreiben allein genügt aber zur Begründung der Arglisteinrede nicht, zumal der Zweck der Verjährungsregelung des § 51 b BRAO es nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung erfordert, strenge Anforderungen an den Vorwurf der Treuwidrigkeit zu stellen (vgl. BGH, IX ZR 73/00 vom 21. Juni 2001).

  • LG Hannover, 22.06.1998 - 20 S 201/97
    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2003 - 3 U 39/03
    Rn. 13 Zutreffend geht die Berufung davon aus, dass der Schaden in Form der Verjährung der Ansprüche der Kläger gegen die Mieter und damit mit Ablauf des 16. März 1997 eingetreten ist (S. 3 des Urteils in 20 S 201/97, LG Hannover).

    Die Vollmacht der Kläger an die neuen Prozessbevollmächtigten lautete auf "Einsichtnahme in die Akte des LG Hannover zum Az: 20 S 201/97" (BA Bl. 189).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine …

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine …

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine …

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine …

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 38/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine …

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine …

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Rostock, 05.03.2009 - 3 U 112/08

    Subventionsrecht: Abgrenzung zwischen einem privatrechtlichen und einem …

    Es ist daher anerkannt, dass zu den zu berücksichtigenden Grundsätzen des Verwaltungsprivatrechts zumindest das aus Artikel 3 GG folgende Willkürverbot, das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Übermaßverbot und das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs gehören (vgl. BGH, Urt. v. 17.06.2003, XI ZR 195/02, MDR 2003, 1384).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.10.2003 - 3 U 39/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16183
OLG Koblenz, 28.10.2003 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,16183)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.10.2003 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,16183)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,16183)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Schadensersatz bei einer Heizungsanlge und dort einzufüllendem Frostschutzmittel

  • ibr-online

    Heizungsinstallateur haftet für korrekte Einweisung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Frostschutzmittel in die Heizung gekippt - Heizungsbaufirma haftet für Fehler eines Technikers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 456 Abs. 1
    Zulässigkeit einer auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht gerichteten Klage

Verfahrensgang

  • LG Bad Kreuznach - 3 O 195/01
  • OLG Koblenz, 28.10.2003 - 3 U 39/03

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1347 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2003 - 3 U 39/03
    Ist eine Norm zum Schutze des Vermögens im Allgemeinen verletzt worden und die rechtswidrige Handlung in zu vertretender Weise abgeschlossen, ist aber noch ungewiss, ob diese überhaupt einen Schaden auslösen wird, so hat der Kläger die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt irgendeines Schadens für jeden einzelnen künftigen Anspruch substantiiert darzutun, ehe er eine Feststellungsklage anhängig machen darf (BGH NJW 1993, S. 648, 654).

    Ist dagegen ein absolut geschütztes Rechtsgut bereits verletzt oder dem Kläger bereits ein Teilschaden entstanden, so genügt für die Bejahung eines Feststellungsinteresses die nicht eben fern liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Ersatzpflicht durch das Auftreten eines Schadens (vgl. z. B. BGH NJW 1993, S. 648, 654;… NJW 1991, S. 2707, 2708).

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2003 - 3 U 39/03
    Ist dagegen ein absolut geschütztes Rechtsgut bereits verletzt oder dem Kläger bereits ein Teilschaden entstanden, so genügt für die Bejahung eines Feststellungsinteresses die nicht eben fern liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Ersatzpflicht durch das Auftreten eines Schadens (…vgl. z. B. BGH NJW 1993, S. 648, 654; NJW 1991, S. 2707, 2708).

    Die Feststellungsklage wäre allerdings unbegründet, wenn ein durch die positive Vertragsverletzung verursachter Schaden ausgeschlossen oder völlig unwahrscheinlich wäre (vgl. dazu: BGH NJW 1991, S. 2707, 2708;… zweifelnd für den Fall eines Anspruchs aus § 823 Abs. 1 BGB: BGH NJW 2001, S. 1431).

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2003 - 3 U 39/03
    Die Feststellungsklage wäre allerdings unbegründet, wenn ein durch die positive Vertragsverletzung verursachter Schaden ausgeschlossen oder völlig unwahrscheinlich wäre (…vgl. dazu: BGH NJW 1991, S. 2707, 2708; zweifelnd für den Fall eines Anspruchs aus § 823 Abs. 1 BGB: BGH NJW 2001, S. 1431).
  • BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 8/81

    Nachweis der Verursachung eines Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2003 - 3 U 39/03
    Im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages schuldete die Klägerin der Beklagten nicht nur ein fachgerechtes Vorgehen beim Einbau der Anlage, sondern zu den vertraglichen Nebenpflichten der Klägerin gehörte es auch, den Vertragszweck nicht zu beeinträchtigen oder zu gefährden (vgl. z. B. BGH NJW 1983, S. 998).
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2003 - 3 U 39/03
    Eine weitergehende Darlegungspflicht ist von der Beklagten nicht zu fordern (vgl. auch BGH NJW-RR 1991, S. 917).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 17.01.2003 - L 3 U 39/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26110
LSG Bayern, 17.01.2003 - L 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,26110)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.01.2003 - L 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,26110)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - L 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,26110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 06.05.2003 - L 3 U 39/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,59761
LSG Bayern, 06.05.2003 - L 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,59761)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.05.2003 - L 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,59761)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - L 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,59761)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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