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Rechtsprechung
   OLG München, 01.09.2020 - 3 U 4079/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25835
OLG München, 01.09.2020 - 3 U 4079/20 (https://dejure.org/2020,25835)
OLG München, Entscheidung vom 01.09.2020 - 3 U 4079/20 (https://dejure.org/2020,25835)
OLG München, Entscheidung vom 01. September 2020 - 3 U 4079/20 (https://dejure.org/2020,25835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei …

    Auszug aus OLG München, 01.09.2020 - 3 U 4079/20
    Auch kommt es, abgesehen von Ausnahmefällen, nicht auf eine zutreffende rechtliche Würdigung an (vgl. BGH, Urteile vom 15.11.2011, XI ZR 54/09 und vom 04.07.2017 XI ZR 562/15).

    Rn. 24 Es genügt zum einen nicht, dass noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu einer bestimmten Frage vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 07.10.2020, XI ZR 348/09 u. vom 04.07.2017, XI ZR 562/15).

  • BGH, 15.11.2011 - XI ZR 54/09

    Haftung bei Kapitalanlagen: Internationale Zuständigkeit für die …

    Auszug aus OLG München, 01.09.2020 - 3 U 4079/20
    Dies gilt auch für Ansprüche aus § 826 BGB (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.11.2011, XI ZR 54/09).

    Auch kommt es, abgesehen von Ausnahmefällen, nicht auf eine zutreffende rechtliche Würdigung an (vgl. BGH, Urteile vom 15.11.2011, XI ZR 54/09 und vom 04.07.2017 XI ZR 562/15).

  • BGH, 07.03.2019 - III ZR 117/18

    Notarhaftung, Verjährung - Zumutbarkeit einer Amtshaftungsklage bei Verdunkelung …

    Auszug aus OLG München, 01.09.2020 - 3 U 4079/20
    Ausnahmsweise kann zwar Rechtsunkenntnis den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage besteht, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag; denn in diesem Fall würde es an der Zumutbarkeit einer Klageerhebung fehlen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 07.03.2019, III ZR 117/18).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 504/07

    Fehlende Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG München, 01.09.2020 - 3 U 4079/20
    Dies sieht der Senat jedoch anders: Für die Frage der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis im Sinne des § 199 BGB kommt es nämlich nicht darauf an, ob der Gläubiger aus den ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt gebliebenen Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (vgl. etwa BGHZ 179, 260 m. w. N.).
  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 348/09

    Verbraucherkredit zur Finanzierung einer Fondseinlage: Verjährung eines …

    Auszug aus OLG München, 01.09.2020 - 3 U 4079/20
    Rn. 24 Es genügt zum einen nicht, dass noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu einer bestimmten Frage vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 07.10.2020, XI ZR 348/09 u. vom 04.07.2017, XI ZR 562/15).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2019 - 10 U 338/19

    Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung beim Kauf eines vom …

    Auszug aus OLG München, 01.09.2020 - 3 U 4079/20
    Rn. 19 Hiervon ausgehend waren bereits im letzten Quartal des Jahres 2015 alle Umstände der Öffentlichkeit bekannt geworden, die der Klagepartei die notwendige Kenntnis im Hinblick auf das von der Beklagten betriebene "Geschäftsmodell" (bewusste Manipulation von Dieselmotoren in millionenfacher Weise) und deren Folgen (etwa im Maximalfall eine Betriebsstilllegung und damit eine Nutzungsuntersagung wegen Gesetzwidrigkeit) und somit auf die anspruchsbegründenden Umstände des (in Erwägung zu ziehenden) § 826 BGB, hätten vermitteln können (vgl. zum Bekanntwerden dieser Umstände im Jahr 2015 Urteil des OLG Koblenz v. 25.10.2019, 3 U 948/19, OLG Stuttgart, Urteil vom 28.11.2019, 10 U 338/19).
  • OLG Koblenz, 25.10.2019 - 3 U 948/19

    Schadensersatzanspruch des Käufers eines von Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs …

    Auszug aus OLG München, 01.09.2020 - 3 U 4079/20
    Rn. 19 Hiervon ausgehend waren bereits im letzten Quartal des Jahres 2015 alle Umstände der Öffentlichkeit bekannt geworden, die der Klagepartei die notwendige Kenntnis im Hinblick auf das von der Beklagten betriebene "Geschäftsmodell" (bewusste Manipulation von Dieselmotoren in millionenfacher Weise) und deren Folgen (etwa im Maximalfall eine Betriebsstilllegung und damit eine Nutzungsuntersagung wegen Gesetzwidrigkeit) und somit auf die anspruchsbegründenden Umstände des (in Erwägung zu ziehenden) § 826 BGB, hätten vermitteln können (vgl. zum Bekanntwerden dieser Umstände im Jahr 2015 Urteil des OLG Koblenz v. 25.10.2019, 3 U 948/19, OLG Stuttgart, Urteil vom 28.11.2019, 10 U 338/19).
  • LG München I, 05.10.2020 - 31 O 15582/19

    Beginn der Verjährungsfrist im Zusammenhang mit dem "Dieselskandal"

    OLG München Hinweisbeschlüsse vom 03.12.2019 - 20 U 5741/19; v. 05.02.2020 - 3 U 7392/19; Beschluss vom 01.09.2020 - 3 U 4079/20, BeckRS 2020, 22104; Beschluss vom 14.08.2020 - 3 U 3018/20, BeckRS 2020, 20317; Beschluss vom 09.06.2020 - 3 U 2049/20, BeckRS 2020, 13124; Beschluss vom 02.06.2020 - 3 U 7229/19, BeckRS 2020, 11023; Beschluss vom 10.03.2020 - 3 U 7392/19, BeckRS 2020, 3135), ebenso derjenigen z.B. des LG Freiburg (Breisgau), Urteil v. 27.03.2020 - 8 O 152/19; LG Saarbrücken, Urteil v. 13.12.2019 - 12 O 56/19 - worauf jeweils Bezug genommen wird, entgegen anderer Ansicht, z.B. OLG Oldenburg Urteil v. 30.01.2020 - 1 U 131/19, 1 U 137/19.
  • OLG Brandenburg, 08.03.2021 - 1 U 56/20

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Beginn der …

    Diese Voraussetzungen werden angesichts der im Herbst 2015 allgegenwärtigen und umfassenden Berichterstattung in sämtlichen Medien, die bereits im Oktober 2015 zur Einrichtung der sog. FIN-Check-Seite der Beklagten führte, die ebenfalls Gegenstand der vielfältigen Berichterstattung war, teilweise bejaht (OLG München, Beschluss vom 5. Februar 2020, Az.: 3 U 7392/19; OLG München, Beschluss vom 1. September 2020, Az.: 3 U 4079/20, juris Rn. 15; OLG Stuttgart…, Urteil vom 7. April 2020, Az.: 10 U 455/19, juris Rn. 51; OLG Koblenz…, Urteil vom 24. August 2020, Az.: 12 U 2000/19, BeckRS 2020, 20955 Rn. 23), zumal eine erst in Gang gesetzte dreijährige Verjährungsfrist dem Gläubiger grundsätzlich noch hinreichende Möglichkeiten bietet, sich für das weitere Vorgehen noch sicherere Grundlagen, insbesondere zu einer Beweisbarkeit seines Vorbringens, zu beschaffen (vgl. BGH, SVR 2021, 62).
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