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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 28.11.2002 | OLG Hamm, 20.01.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.01.2003 - 3 U 42/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,32237
OLG Frankfurt, 09.01.2003 - 3 U 42/02 (https://dejure.org/2003,32237)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.01.2003 - 3 U 42/02 (https://dejure.org/2003,32237)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - 3 U 42/02 (https://dejure.org/2003,32237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 178e
    Anspruch eines Bundesbahnbeamten auf Weiterversicherung in der KVB nach Aberkennung des Ruhegehalts

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2003 - 3 U 42/02
    Obgleich der Dienstherr bei der Ausgestaltung der Fürsorgepflicht einen Ermessensspielraum besitzt (vgl. BVerfGE 83, 89; OLGR Ffm 2002, 341 [343]), so muss er doch die beamtenrechtlichen Schutzvorschriften beachten und die Beklagte ihre Satzung entsprechend ausrichten.
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2003 - 3 U 42/02
    Voraussetzung ist indessen ein bestehendes Beamtenverhältnis (vgl. Battis, § 79 BBG Rdnr 5; BVerwGE 15, 3ff.; BVerwGE 26, 8-14; BGH, FamRZ 1997, 158 ff.).
  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2003 - 3 U 42/02
    Die Satzungsbestimmungen unterliegen als allgemeine Geschäftsbedingungen zwar der richterlichen Inhaltskontrolle (vgl. BGHZ 48, 35, 103, 370 ff. [377]), geben aber weder unter dem Aspekt der Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht noch wegen eines Wertungswiderspruches zu anderen gesetzlichen Regelungen Anlass zu Beanstandungen.
  • BGH, 29.09.1993 - IV ZR 275/92

    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2003 - 3 U 42/02
    Da die Beklagte eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist ihre Satzung auch an den Grundrechten zu messen (BGH, VersR 1993, 1505).
  • BGH, 23.10.1996 - XII ZB 65/94

    Einbeziehung von Unterhaltsbeiträgen eines aus disziplinarischen Gründen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2003 - 3 U 42/02
    Voraussetzung ist indessen ein bestehendes Beamtenverhältnis (vgl. Battis, § 79 BBG Rdnr 5; BVerwGE 15, 3ff.; BVerwGE 26, 8-14; BGH, FamRZ 1997, 158 ff.).
  • BVerwG, 12.01.1967 - II C 86.63

    Zum Rechtsanspruch eines Schwerbeschädigten auf Übernahme in den höheren …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2003 - 3 U 42/02
    Voraussetzung ist indessen ein bestehendes Beamtenverhältnis (vgl. Battis, § 79 BBG Rdnr 5; BVerwGE 15, 3ff.; BVerwGE 26, 8-14; BGH, FamRZ 1997, 158 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 42/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13190
OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 42/02 (https://dejure.org/2002,13190)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.11.2002 - 3 U 42/02 (https://dejure.org/2002,13190)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. November 2002 - 3 U 42/02 (https://dejure.org/2002,13190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    § 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG) als wertbezogene Vorschrift zum Schutz der Volksgesundheit; Verstoß als unlauteres Verhalten i.S.d. § 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Irreführende Werbung; Blickfangmäßig hervorgehobene Werbeangabe; Verschreibungspflichtiges ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 42/02
    Besonderheiten des Einzelfalles (vgl. hierzu: BGH GRUR 1999, 1128 - Hormonpräparate) führen hier zu keiner abweichenden Bewertung.
  • OLG Hamburg, 30.08.2001 - 3 U 258/00

    Arzneimittel; Werbung; Irreführung; Anzeige; Einmaldosierung; Dosierung; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 42/02
    3.) Auf die Entscheidung des Senats vom 30. August 2001 können sich die Antragsgegnerinnen nicht mit durchgreifendem Erfolg berufen (3 U 258/00; vgl. Anlage AStEV12 = AGEVB 13).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.01.2003 - 3 U 42/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,61425
OLG Hamm, 20.01.2003 - 3 U 42/02 (https://dejure.org/2003,61425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2003 - 3 U 42/02 (https://dejure.org/2003,61425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 3 U 42/02 (https://dejure.org/2003,61425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Behandlung einer segmentalen Lähmung in Gestalt einer Fußheberparese; Unterlassene Durchführung einer Diagnostik i.F. einer CT; Grober Behandlungsfehler bei Unterlassung einer bildgebenden Diagnostik; Arzhaftung wegen einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 3 U 42/02
    Beweiserleichterungen bis zu einer Beweispflicht der Behandlungsseite infolge eines groben Behandlungsfehlers sind der Ausgleich dafür, dass diese durch ihr fehlerhaftes Vorgehen das Spektrum der möglichen Schadensursachen erweitert und so eine Sachlage herbeigeführt hat, die nicht mehr erkennen läßt, ob das ärztliche Versagen oder eine andere Ursache den schädigenden Erfolg herbeigeführt hat (BGH, Urt. vom 1.10.1996 - VI ZR 10/96, NJW 1997, 796, 797;… Steffen/ Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn. 515, 520 m. w. N.). Aufgrund der unterbliebenen Diagnostik liegt hier exakt eine solche Situation vor.
  • BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01

    Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 3 U 42/02
    Er setzt vielmehr neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (st. Rspr.; zuletzt BGH, Urt. vom 28.5.3002 - VI ZR 42/01, NJW 2002, 2944, 2945 m. w. N.).
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