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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 24.05.1984 | OLG Saarbrücken, 11.09.1984

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.11.1984 - 3 U 49/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3226
OLG Saarbrücken, 09.11.1984 - 3 U 49/84 (https://dejure.org/1984,3226)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.11.1984 - 3 U 49/84 (https://dejure.org/1984,3226)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. November 1984 - 3 U 49/84 (https://dejure.org/1984,3226)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 3; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Kindes in einer Wohngegend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sorgfaltspflicht des Kraftfahrers; Wohngegend; Parkende Fahrzeuge; Bürgersteig; Spielende Kinder; Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 927
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrunfall: Kollision eines Motorradfahrers mit einem …

    Rn. 87 i Zur Schmerzensgeldhöhe bei Oberarmamputation bzw. Verlust der Funktionsfähigkeit eines Armes: OLG Celle, Urteil v. 7.10.2004, Az. 14 U 27/04, NJOZ 2004, 4584; LG Lübeck, Urteil v. 9.7.2010, Az. 9 O 265/09; LG Dortmund, Urteil v. 14.4.2016, Az. 4 O 230/13, NJOZ 2016, 964; OLG Saarbrücken, Urteil v. 9.11.1984, Az. 3 U 49/84, r+s 1985, 291.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.05.1984 - 3 U 49/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2328
OLG Hamburg, 24.05.1984 - 3 U 49/84 (https://dejure.org/1984,2328)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.05.1984 - 3 U 49/84 (https://dejure.org/1984,2328)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Mai 1984 - 3 U 49/84 (https://dejure.org/1984,2328)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 1984, 678
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 12.06.1981 - 6 U 39/81
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.05.1984 - 3 U 49/84
    Ob die Werbeankündigung "... nur zur Besichtigung" entgegen der Auffassung des OLG Köln (WRP 1982, 168) den Verkehr in genügend deutlicher Weise aufklärt, braucht nicht entschieden zu werden.
  • VGH Bayern, 28.05.2018 - 22 CE 17.2260

    Abwehranspruch aus §§ 903, 1004 BGB gegen den Betreiber eines Steinbruchs

    Dies folgt bereits daraus, dass immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen, für deren Errichtung oder Betrieb keine Genehmigung vorliegt, nach der "Soll"-Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG in aller Regel stillzulegen sind; ein Eingriffsermessen steht der Behörde nur in atypischen Ausnahmefällen zu (BayVGH, B.v. 5.1.1984 - 22 CE 82 A.1999 - GewArch 1985, 172/174).

    Der danach grundsätzlich bestehenden Pflicht der Behörde, formell illegale Anlagen, deren materielle Genehmigungsfähigkeit nicht in evidenter Weise "auf der Hand" liegt, stillzulegen, entspricht dann ein Anspruch des in subjektiven Rechten betroffenen Nachbarn (im immissionsschutzrechtlichen Sinne) auf ein behördliches Einschreiten, wenn andernfalls eine Verletzung subjektiver Rechte dieses Nachbarn droht (BayVGH, B.v. 5.1.1984 a.a.O. S. 174).

  • VGH Bayern, 07.07.2020 - 22 CS 20.895

    Stilllegungsanordnung nach BImSchG bei illegalem Abfalllagerplatz

    Rn. 44 2.2 Sofern die Antragstellerin tatsächlich im Besitz einer bestandskräftigen Baugenehmigung wäre (hier, wie behauptet, vom 7.11.1996), die ihr den Betrieb des Lagerplatzes in der von ihr praktizierten Weise gestatten würde, könnte sie sich gegenüber dem Landratsamt möglicherweise - wenn keine besonderen, den Vertrauensschutz erschütternden Umstände entgegenstünden - auch dann darauf berufen, wenn die Genehmigung entgegen der Rechtslage als Baugenehmigung anstatt als immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt worden wäre (s. auch BayVGH, B.v. 5.1.1984 - 22 CE 82. A.1999 - GewArch 1985, 172/174;… Peschau in Feldhaus, BImSchR, Stand: Februar 2020, § 20 BImSchG Rn. 58).
  • VG Würzburg, 17.05.2021 - W 4 K 20.376

    Stilllegung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen

    2.2 Sofern die Antragstellerin tatsächlich im Besitz einer bestandskräftigen Baugenehmigung wäre (hier, wie behauptet, vom 7.11.1996), die ihr den Betrieb des Lagerplatzes in der von ihr praktizierten Weise gestatten würde, könnte sie sich gegenüber dem Landratsamt möglicherweise - wenn keine besonderen, den Vertrauensschutz erschütternden Umstände entgegenstünden - auch dann darauf berufen, wenn die Genehmigung entgegen der Rechtslage als Baugenehmigung anstatt als immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt worden wäre (s. auch BayVGH, B.v. 5.1.1984 - 22 CE 82. A.1999 - GewArch 1985, 172/174;… Peschau in Feldhaus, BImSchR, Stand: Februar 2020, § 20 BImSchG Rn. 58).
  • VGH Bayern, 22.04.2009 - 22 CE 09.640

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Die Immissionsschutzbehörde müsste in einem solchen Fall in der Regel eine Stilllegungsanordnung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG erlassen; dies könnte - bei Nachweis der Nachbareigenschaft (vgl. GK-BImSchG, RdNr. 110 zu § 20) - auch von den Antragstellern beansprucht werden (vgl. dazu BayVGH vom 5.1.1984, GewArch 1985, 172; Landmann/Rohmer, Umweltrecht Bd. I, RdNr. 90 zu § 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.04.2009 - 22 CE 09.643

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Verpflichtung der …

    Die Immissionsschutzbehörde müsste in einem solchen Fall in der Regel eine Stilllegungsanordnung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG erlassen; dies könnte - bei Nachweis der Nachbareigenschaft (vgl. GK-BImSchG, RdNr. 110 zu § 20) - auch von den Antragstellern beansprucht werden (vgl. dazu BayVGH vom 5.1.1984, GewArch 1985, 172; Landmann/Rohmer, Umweltrecht Bd. I, RdNr. 90 zu § 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 22 B 04.2159

    Nachbarschaftsstreit über einen Anspruch auf teilweise Stilllegung einer …

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   OLG Saarbrücken, 11.09.1984 - 3 U 49/84   

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https://dejure.org/1984,4299
OLG Saarbrücken, 11.09.1984 - 3 U 49/84 (https://dejure.org/1984,4299)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.09.1984 - 3 U 49/84 (https://dejure.org/1984,4299)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. September 1984 - 3 U 49/84 (https://dejure.org/1984,4299)
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