Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 3 U 57/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 826; BGB § 830; StGB § 266
Haftung wegen Beihilfe oder Anstiftung zur Untreue eines GmbH-Geschäftsführers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.02.1997 - 20 O 196/95
- OLG Frankfurt, 06.03.2003 - 3 U 57/97
- OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 3 U 57/97
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.06.2005 - II ZR 113/03
Voraussetzungen der deliktischen Haftung des faktischen Geschäftsführers
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 3 U 57/97
Anschließend hat der Beklagte zu 1. Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt, was zur Zulassung der Revision durch BGH-Beschluss vom 10.01.2005 (Az.: II ZR 113/03) geführt hat.Durch Urteil vom 27.06.2005 (u.a. veröffentlicht in NZG 2005, 755) hat der BGH auf die Revision des Beklagten zu 1. das Urteil vom 06.03.2003 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Beklagte zu 1. verurteilt worden ist; im Umfang der Aufhebung hat der BGH die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
- BGH, 10.11.1959 - 5 StR 337/59
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 3 U 57/97
Denn § 266 StGB ist ein Sonderdelikt (vgl. BGHSt 13, 330 = NJW 1960, 158); Täter kann daher nur sein, wer in dem besonderen Pflichtenverhältnis steht, während Außenstehende nur Teilnehmer sein können (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 266, Rn. 79/80).
- OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 9 U 70/04
Schutzgesetzverletzung des Geschäftsführers eines Reisebüros durch Verbuchung der …
Ähnlich habe das OLG bereits im Verfahren 3 U 57/97 entschieden.Das erkennende Gericht hat bereits in der Parallelsache 3 U 57/97 mit Urteil vom 6.3.2003 - das Gegenstand der Diskussionen in diesem Verfahren war - festgestellt, dass die Verbuchung von treuhänderisch entgegengenommenen Geldern auf die Firmenkonten zur Erfüllung der Treuhandpflichten allenfalls dann ausreicht, wenn deren Abführung zum vorgesehenen Zeitpunkt unbedingt gewährleistet ist.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.03.2003 - 3 U 57/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Verstoß des Geschäftsführers eines Reisebüros gegen IATA- Treuhandabrede
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266 Abs. 1
Haftung des Geschäftsführers eines IATA-Reisebüros für die Erfüllung der Treuhandabrede
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.02.1997 - 20 O 196/95
- OLG Frankfurt, 06.03.2003 - 3 U 57/97
- OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 3 U 57/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1532
- NJW-RR 2006, 432 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.04.2018 - VI ZR 250/17
Deliktshaftung: Schutzgesetzeigenschaft des Straftatbestands der Untreue; …
Rn. 16 b) Nach diesen Grundsätzen hatte die F. AG gegenüber der Fluggesellschaft, deren Leistungen (Flugscheine) sie vertrieb, hinsichtlich der von ihr eingezogenen Gegenleistungen (Entgelte) eine Vermögensbetreuungspflicht (vgl. insbesondere BGH, Urteile vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, NZG 2005, 755 f.; vom 21. Dezember 1973 - IV ZR 158/72, BGHZ 62, 71, 80; OLG Frankfurt, Urteil vom 6. März 2003 - 3 U 57/97, NJW-RR 2003, 1532; vgl. weiter zu Reisebüros BGH, Urteile vom 12. Dezember 1990 - 3 StR 470/89, wistra 1991, 181; vom 3. Mai 1978 - 3 StR 30/78, BGHSt 28, 20; vom 12. Dezember 1958 - 5 StR 475/58, BGHSt 12, 207; vom 19. Mai 1953 - 2 StR 116/53, NJW 1953, 1600, 1601; zu Versicherungsmakler mit Inkassovollmacht BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 526/13, NStZ 2014, 158 f.). - LG Wiesbaden, 13.08.2015 - 9 O 286/14
Keine Haftung der AG gegenüber Aktionären wegen Kursverfall aufgrund krimineller …
Das klägerischerseits daneben ebenfalls für einschlägig gehaltene Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 06.03.2003 zu 3 U 57/97 (NJW-RR 2003, 1532 ff. [OLG Frankfurt am Main 06.03.2003 - 3 U 57/97] ) zwingt ebenfalls zu keiner anderen Sicht der Dinge.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.12.1997 - 3 U 57/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 30.04.1998 - 3 U 57/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 246/97
"Bild Dir keine Meinung"; zeichenmäßige Benutzung der eingetragenen Marke "Bild"
Wie der Senat bereits entschieden hat, gewährt das MarkenG nur gegen eine markenmäßige Benutzung Schutz (Urteil des Senats vom 19.10.1996, GRUR 1996, 982, 983 - Für Kinder; Urteil des Senats vom 23.04.1998, Az. 3 U 57/97).
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