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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 3 U 63/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8605
OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 3 U 63/01 (https://dejure.org/2002,8605)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.11.2002 - 3 U 63/01 (https://dejure.org/2002,8605)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. November 2002 - 3 U 63/01 (https://dejure.org/2002,8605)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen verlorener Kapitalbeteiligungen; Verschulden bei Vertragsschluss (cic); Haftung eines Treuhandkommanditisten ; Überprüfung eines Anlagemodells ; Vorliegen von Missbrauchsmöglichkeiten ; Kontrollmöglichkeit von Anlagegeldern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 3 U 63/01
    Unter Wiederholung und Vertiefung seines erstinstanzlichen Sachvortrages rügt er insbesondere, das Landgericht habe die von ihm herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, S. 1025) zu Unrecht auf den vorliegenden Fall angewendet.

    Insoweit ist er rechtlich als Vertrag zugunsten Dritter, nämlich der Anleger zu qualifizieren (BGH in NJW 1995, S. 1025).

  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81

    Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 3 U 63/01
    Zwar würde der Beklagte auch als Treuhandkommanditist grundsätzlich unter die Prospekthaftungfallen (BGHZ 84, S. 141).
  • LG München I, 25.09.2006 - 28 O 468/06

    Schadenersatz wegen Falschberatung

    Soweit die Klagepartei zur Begründung ihrer Rechtsansicht auf die Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M.vom 25.6.2003, Az.: 4 U 12/03 und vom 7.11.2002, Az.: 3 U 63/01 verweist, vermag dies mangels vergleichbaren Sachverhalts im Ergebnis nicht zu überzeugen, da dort - wie hier nicht - zwischen den Parteien ein Treuhandvertrag abgeschlossen worden war.

    Soweit die Klagepartei zur Begründung ihrer Rechtsansicht auf die Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 25.6.2003, Az.: 4 U 12/03 und vom 7.11.2002, Az.: 3 U 63/01 verweist, vermag dies mangels vergleichbaren Sachverhalts im Ergebnis nicht zu überzeugen, da dort - wie hier nicht - zwischen den Parteien ein Treuhandvertrag abgeschlossen worden war.

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