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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.12.1997 - 3 U 80/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6872
OLG Hamm, 08.12.1997 - 3 U 80/97 (https://dejure.org/1997,6872)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.12.1997 - 3 U 80/97 (https://dejure.org/1997,6872)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Dezember 1997 - 3 U 80/97 (https://dejure.org/1997,6872)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 815
  • VersR 1998, 1525
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 07.10.1987 - 11 U 40/87
    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1997 - 3 U 80/97
    Eine rechtliche Unvermeidbarkeit liegt sogar dann vor, wenn der Fahrer des Polizeifahrzeugs zum Zweck der Gefahrenabwehr vorsätzlich eine Kollision mit dem fliehenden Fahrzeug herbeiführt, um es zum Anhalten zu zwingen (vgl. OLG Hamm NJW 88, 1096; OLG Koblenz NZV 97, 180).
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 43/11

    Fahrzeughalterhaftung für die bei Verfolgung eines fliehenden Verdächtigen …

    Eine rechtliche Unabwendbarkeit wurde dabei auch in Fällen bejaht, in denen der Fahrer des Polizeifahrzeuges zum Zwecke der Gefahrenabwehr vorsätzlich eine Kollision mit dem fliehenden Fahrzeug herbeiführte, um es zum Anhalten zu zwingen (vgl. OLG Hamm VersR 1998, 1525; NJW 1988, 1096; OLG Koblenz NZV 1997, 180; a.A. OLG München, ZfS 1997, 125 f.).
  • KG, 23.10.2024 - 3 ORs 28/24

    Voraussetzungen pflichtwidrigen Handelns eines Polizeibeamten bei der Verfolgung …

    Das hieraus resultierende gesteigerte Verletzungsrisiko, das sich schließlich in seinem Sturz realisiert hat, fällt insoweit maßgeblich in seinen Verantwortungsbereich (vgl. zu ähnlichen Konstellationen im Zivilrecht und der Haftung des Fliehenden: BGH, Urteil vom 31. Januar 2012 - VI ZR 43/11 - OLG Hamm, Urteil vom 8. Dezember 1997 - 3 U 80/97 -, jew. juris m.w.N.), zumal ihm bewusst war, dass ein Weiterfahren zu einem zwangsweisen Anhalten durch die Polizei führen würde.
  • AG Landstuhl, 23.02.2011 - 3 C 604/10

    Schadenersatz aufgrund unerlaubter Handlung: Beschädigung eines Polizeifahrzeugs …

    Insofern ist auf die Frage der rechtlichen Vermeidbarkeit gemäß § 17 StVG nicht einzugehen, obwohl diese hier mit guten Gründen vertretbar wäre (vgl. dazu auch OLG Hamm, NJW 1988, 1096; AS 58; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 815).

    Eine Kollision zwischen verfolgendem Polizeifahrzeug und verfolgtem Fluchtfahrzeug begründet bereits rechtlich kein zurechenbares Mitverschulden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1998, 815).

    Dass dabei - im Nachhinein betrachtet - die Gefahr der Gefährdung Dritter zum Tatzeitpunkt gering war, spielt für die rechtliche Wertung in der Entscheidungssituation keine Rolle (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1998, 815, 816).

  • OLG Frankfurt, 19.01.2011 - 13 U 50/10

    Verkehrsunfallhaftung: Eintritt von Kollisionsschäden an Polizeifahrzeugen bei …

    Rn. 27 Für die von dem Erstrichter vertretene Rechtsauffassung dürfte das Urteil des OLG Hamm vom 08.12.1997 zu Az. 3 U 80/97 (hier zitiert nach JURIS) sprechen, wonach ein Verkehrsunfall aus Rechtsgründen im Sinne des § 7 Abs. 2 StVG (damals galt noch nicht die jetzige Fassung des § 7 StVG) unvermeidbar sei, wenn Polizeibeamte in Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgabe ein fliehendes Fahrzeug verfolgen und es bei der Verfolgungsfahrt zu einer Kollision zwischen den beteiligten Fahrzeugen kommt.
  • OLG Stuttgart, 08.05.2024 - 9 U 203/23

    Schadensersatzansprüche wegen eines Verkehrsunfalls auf der Autobahn durch …

    Die Entscheidung der Polizeibeamten, sich vor den Beklagten zu 1 zu setzen und ihn auszubremsen zu versuchen, ist deswegen nicht außer Verhältnis zu dem Ziel der Beendigung der Flucht und der Ergreifung des Fliehenden (vgl. für den - noch extremeren - Fall, einen Flüchtenden durch vorsätzliches Auffahren an der Weiterfahrt zu hindern BGH…, Urteil vom 31.01.2012 - VI ZR 43/11, Rn. 12; OLG Hamm, Urteil vom 08.12.1997 - 3 U 80/97, NJW-RR 1998, 815, 815 f. m.w.N.).

    Eine rechtliche Unvermeidbarkeit liegt sogar dann vor, wenn der Fahrer des Polizeifahrzeuges zum Zwecke der Gefahrenabwehr vorsätzlich eine Kollision mit dem fliehenden Fahrzeug herbeiführt, um es zum Anhalten zu zwingen (vgl. BGH…, Urteil vom 31.01.2012 - VI ZR 43/11, Rn. 19; OLG Hamm, Urteil vom 08.12.1997 - 3 U 80/97, NJW-RR 1998, 815, 815 f.; OLG Koblenz, Urteil vom 22.04.1996 - 12 U 849/95, NZV 1997, 180; OLG Hamm, Urteil vom 07.10.1987 - 11 U 40/87, NJW 1988, 1096, 1096).

  • LG Ellwangen/Jagst, 07.12.2023 - 6 O 57/21

    Doppelter Vorsatz im Sinne von §103 VVG beim Rammen eines vorausfahrenden …

    Rn. 81 Hätte das Einsatzfahrzeug das Fluchtfahrzeug gerammt, würde der Beklagte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß § 7 Abs. 1 StVG und § 823 Abs. 1 BGB voll haften, wenn der Schaden auf der gesteigerten Gefahrenlage beruht und die Risiken der Verfolgung nicht außer Verhältnis zu deren Zweck stehen (vgl. BGH, Urteil vom 31.01.2012 - VI ZR 43/11, NJW 2012, 1951; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 08.12.1997 - 3 U 80-97, NJW-RR 1998, 815).
  • LG Osnabrück, 02.07.2003 - 10 O 3127/02

    Schadensersatz wegen Schäden an verschiedenen Streifenwagen der Polizei infolge …

    Aus diesem Grund haftet der Verfolgte, wenn Polizeibeamte zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben ein fliehendes Fahrzeug verfolgen und es bei der Verfolgungsfahrt zu einer Kollision zwischen den beteiligten Fahrzeugen kommt, selbst dann, wenn der Fahrer des Polizeifahrzeuges diese Kollision zum Zwecke der Gefahrenabwehr vorsätzlich herbeiführt, um das fliehende Fahrzeug zum Anhalten zu zwingen (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 815 [OLG Hamm 08.12.1997 - 3 U 80/97]).
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   OLG Hamburg, 22.01.1998 - 3 U 80/97   

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OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 3 U 80/97 (https://dejure.org/1998,39477)
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