Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.08.2024 - 3 U 81/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Haftpflichtversicherers auf Regress im Wege eines Gesamtschuldnerausgleichs im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall; Verletzung der Anschnallpflicht; Fahren unter Alkoholeinfluss
Kurzfassungen/Presse (7)
- nrw.de
(Leitsatz)
Mithaftung nicht angeschnallter Mitfahrer für Verletzungen von Fahrzeuginsassen
- lawblog.de (Kurzinformation)
Unangeschnallte Frau soll 270.000 Euro zahlen
- lto.de (Kurzinformation)
Haftung beim Verkehrsunfall: Wer sich nicht anschnallt, kann Mitschuld tragen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mithaftung nicht angeschnallter Mitfahrer für Verletzungen von Fahrzeuginsassen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Unangeschnallt durch das Auto geschleudert: Mithaftung möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unangeschnallt im Auto! Wann Mitfahrende für Verletzungen haften können
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gurtpflicht ist eine drittschützende Norm und nichtangeschnallte Fahrzeuginsassen haften bei einem Unfall mit - Gesetzliche Anschnallpflicht soll auch andere Fahrzeuginsassen schützen
Verfahrensgang
- LG Bonn, 21.07.2023 - 1 O 254/22
- OLG Köln, 27.08.2024 - 3 U 81/23
Papierfundstellen
- NJW 2024, 3660
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (34)
- BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97
Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die …
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 3 U 81/23
Rn. 91 Denn maßgeblich ist bei der Abwägung insoweit in erster Linie das Maß der Verursachung, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (…BGH, Urt. v. 06.12.2022, VI ZR 284/19, Rn. 23;… BGH, Urt. v. 18.11.2014, KZR 15/12, Rn. 40, juris;… BGH, Urt. v. 13.12.2005 VI ZR 68/04, Rn. 16, juris; BGH, Urt. v. 20.01.1998, VI ZR 59/97, juris).Während es in Fällen des Mitverschuldens des Geschädigten für die Haftungsverteilung entscheidend darauf ankommt, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (…BGH, Urt. v. 04.11.2008, VI ZR 171/07, Rn. 15, juris; BGH, Urt. v. 20.01.1998 - VI ZR 59/97, juris Rn. 8), ist bei der Haftungsverteilung zwischen mehreren Schädigern im Innenverhältnis zu fragen, ob das Verhalten des einen oder des anderen Schädigers den Eintritt des Schadens wahrscheinlicher gemacht hat.
Rn. 96 Dies hat der BGH in einem Fall so gesehen, in dem der stark alkoholisierte Unfallgegner (1,83 Promille) mit seinem Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit zunächst rechts gegen den Bordstein, sodann in die Gegenfahrbahn geriet und hier frontal mit dem Pkw des nicht angeschnallten Geschädigten zusammenstieß (BGH, Urt. v. 20.01.1998, VI ZR 59/97, juris).
- BGH, 11.02.2020 - VI ZB 54/19
Anforderung an Berufungsbegründung bei mehreren selbständig tragenden Gründen der …
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 3 U 81/23
Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen, ein anderes Verfahren betreffenden Textbausteinen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr.;… BGH, Beschl. v. 13.02.2024, VIa ZR 18/23, Rn. 5, juris; BGH, Beschl. v. 11.02.2020, VI ZB 54/19, Rn. 5, juris;… BGH, Beschl. v. 07.05.2020, IX ZB 62/18, Rn. 11, juris, jeweils m.w.N.).Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (…BGH, Beschl. v. 13.02.2024, VIa ZR 18/23, Rn. 5, juris;… BGH, Beschl. v. 07.05.2020, IX ZB 62/18, Rn. 12, juris; BGH, Beschl. v. 11.02.2020, VI ZB 54/19, Rn. 6, juris).
Denn es bestehen weder besondere formale Anforderungen noch ist es für die Zulässigkeit der Berufung von Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (…BGH, Beschl. v. 13.02.2024, VIa ZR 18/23, Rn. 5, juris; BGH, Beschl. v. 11.02.2020, VI ZB 54/19, Rn. 5, juris;… BGH, Beschl. v. 07.05.2020, IX ZB 62/18, Rn. 11, juris).
- BGH, 07.05.2020 - IX ZB 62/18
Rechtsbeschwerde gegen einen den Wiedereinsetzungsantrag und die Berufung als …
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 3 U 81/23
Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen, ein anderes Verfahren betreffenden Textbausteinen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr.;… BGH, Beschl. v. 13.02.2024, VIa ZR 18/23, Rn. 5, juris;… BGH, Beschl. v. 11.02.2020, VI ZB 54/19, Rn. 5, juris; BGH, Beschl. v. 07.05.2020, IX ZB 62/18, Rn. 11, juris, jeweils m.w.N.).Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (…BGH, Beschl. v. 13.02.2024, VIa ZR 18/23, Rn. 5, juris; BGH, Beschl. v. 07.05.2020, IX ZB 62/18, Rn. 12, juris;… BGH, Beschl. v. 11.02.2020, VI ZB 54/19, Rn. 6, juris).
Denn es bestehen weder besondere formale Anforderungen noch ist es für die Zulässigkeit der Berufung von Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (…BGH, Beschl. v. 13.02.2024, VIa ZR 18/23, Rn. 5, juris;… BGH, Beschl. v. 11.02.2020, VI ZB 54/19, Rn. 5, juris; BGH, Beschl. v. 07.05.2020, IX ZB 62/18, Rn. 11, juris).
- BGH, 13.02.2024 - VIa ZR 18/23
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 3 U 81/23
Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen, ein anderes Verfahren betreffenden Textbausteinen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr.; BGH, Beschl. v. 13.02.2024, VIa ZR 18/23, Rn. 5, juris;… BGH, Beschl. v. 11.02.2020, VI ZB 54/19, Rn. 5, juris;… BGH, Beschl. v. 07.05.2020, IX ZB 62/18, Rn. 11, juris, jeweils m.w.N.).Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Beschl. v. 13.02.2024, VIa ZR 18/23, Rn. 5, juris;… BGH, Beschl. v. 07.05.2020, IX ZB 62/18, Rn. 12, juris;… BGH, Beschl. v. 11.02.2020, VI ZB 54/19, Rn. 6, juris).
Denn es bestehen weder besondere formale Anforderungen noch ist es für die Zulässigkeit der Berufung von Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (BGH, Beschl. v. 13.02.2024, VIa ZR 18/23, Rn. 5, juris;… BGH, Beschl. v. 11.02.2020, VI ZB 54/19, Rn. 5, juris;… BGH, Beschl. v. 07.05.2020, IX ZB 62/18, Rn. 11, juris).
- BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02
Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 3 U 81/23
Rn. 35 Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB ist eine Rechtsnorm, die nach Zweck und Inhalt zumindest auch dazu dienen soll, den Einzelnen oder einzelne Personenkreise gegen die Verletzung eines bestimmten Rechtsguts zu schützen (…BGH Urt. v. 14.7.2020, VI ZR 208/19, BeckRS 2020, 22976 Rn. 10; BGH, Urt. v. 18.11.2003, VI ZR 385/02, NJW 2004, 356;… Sprau in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 Rn. 58).Dafür kommt es nicht auf die Wirkung, sondern auf Inhalt und Zweck des Gesetzes sowie darauf an, ob der Gesetzgeber bei Erlass des Gesetzes gerade einen Rechtsschutz, wie er wegen der behaupteten Verletzung in Anspruch genommen wird, zu Gunsten von Einzelpersonen oder bestimmten Personenkreisen gewollt oder doch mit gewollt hat. Es genügt, dass die Norm auch das in Frage stehende Interesse des Einzelnen schützen soll, mag sie auch in erster Linie das Interesse der Allgemeinheit im Auge haben (…BGH, Urt. v. 13.12.2011, XI ZR 51/10, NJW 2012, 1800, Rn. 21; BGH, Urt. v. 18.11.2003, VI ZR 385/02, NJW 2004, 356).
Deshalb reicht es nicht aus, dass der Individualschutz durch Befolgung der Norm als ihr Reflex objektiv erreicht werden kann; er muss vielmehr im Aufgabenbereich der Norm liegen (vgl. BGH NJW 2012, 1800; BGH NJW 2010, 3651; BGH, NJW 2004, 356, jew. mwN).
- BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10
Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 3 U 81/23
Dafür kommt es nicht auf die Wirkung, sondern auf Inhalt und Zweck des Gesetzes sowie darauf an, ob der Gesetzgeber bei Erlass des Gesetzes gerade einen Rechtsschutz, wie er wegen der behaupteten Verletzung in Anspruch genommen wird, zu Gunsten von Einzelpersonen oder bestimmten Personenkreisen gewollt oder doch mit gewollt hat. Es genügt, dass die Norm auch das in Frage stehende Interesse des Einzelnen schützen soll, mag sie auch in erster Linie das Interesse der Allgemeinheit im Auge haben (BGH, Urt. v. 13.12.2011, XI ZR 51/10, NJW 2012, 1800, Rn. 21;… BGH, Urt. v. 18.11.2003, VI ZR 385/02, NJW 2004, 356).Deshalb reicht es nicht aus, dass der Individualschutz durch Befolgung der Norm als ihr Reflex objektiv erreicht werden kann; er muss vielmehr im Aufgabenbereich der Norm liegen (vgl. BGH NJW 2012, 1800; BGH NJW 2010, 3651; BGH, NJW 2004, 356, jew. mwN).
Zudem muss die Schaffung eines individuellen Schadensersatzanspruchs sinnvoll und im Lichte des haftungsrechtlichen Gesamtsystems tragbar erscheinen, wobei in umfassender Würdigung des gesamten Regelungszusammenhangs, in den die Norm gestellt ist, geprüft werden muss, ob es in der Tendenz des Gesetzgebers liegen konnte, an die Verletzung des geschützten Interesses die deliktische Einstandspflicht des dagegen Verstoßenden mit allen damit zu Gunsten des Geschädigten gegebenen Beweiserleichterungen zu knüpfen (BGH, Urt. v. 13.12.2011, XI ZR 51/10, NJW 2012, 1800, Rn. 21;… BGH Urt. v. 22.06.2010 - VI ZR 212/09, BeckRS 2010, 17425, Rn. 26;… BGH, Urt. v. 19.2.2008 - XI ZR 170/07, NJW 2008, 1734, Rn. 18).
- BGH, 28.03.2006 - VI ZR 50/05
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger im Bereich einer …
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 3 U 81/23
Sie dient als sachlich abgegrenztes Ordnungsrecht der Abwehr von typischen Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen und die dem Straßenverkehr von außen oder durch Verkehrsteilnehmer erwachsen (BGH…, Urteil vom 09.12.2014, VI ZR 155/14, Rn. 12, beck-online; BGH, Urt. v. 28.03.2006, VI ZR 50/05, Rn. 17 ff., juris;… BGH Urt. v. 14.06.2005, VI ZR 185/04, Rn. 10, juris).Sie entsprechen damit einem Gesamtanliegen dieser Verordnung, durch einzelne Ge- und Verbote abstrakten und konkreten Gefahren für Leib und Leben zu begegnen (BGH, Urt. v. 28.03.2006, VI ZR 50/05, Rn. 17, juris, unter Verweis auf die Begründung zur StVO i.d.F. v. 16.11.1970, BR-Drucks. 420/70, S. 46).
Der Schutz aus § 20 Abs. 1 StVO sei nicht auf die aus dem öffentlichen Verkehrsmittel ausgestiegenen Fahrgäste und die zum öffentlichen Verkehrsmittel eilenden Verkehrsteilnehmer beschränkt, sondern erstrecke sich unterschiedslos auf alle Fußgänger, die im räumlichen Bereich eines an einer Haltestelle haltenden Linienomnibusses, einer Straßenbahn oder eines gekennzeichneten Schulbusses unachtsam die Fahrbahn überqueren (BGH, Urt. v. 28.03.2006, VI ZR 50/05, Rn. 22, juris).
- BVerfG, 24.07.1986 - 1 BvR 331/85
Verfassungsmäßigkeit der Gurtanlegepflicht
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 3 U 81/23
Rn. 60 Schließlich hat den Aspekt des Drittschutzes der Gurtpflicht das Bundesverfassungsgericht bereits in einer Entscheidung vom 24.07.1986 (Az. I BvR 331/85, NJW 1987, 180) angeführt.Rn. 62 (BVerfG, NJW 1987, 180; Hervorhebung diesseits).
- AG Köln, 14.03.2005 - 809 OWi 723/04
Wer antiautoritär erzieht, darf nicht auf der Autobahn fahren
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 3 U 81/23
Rn. 64 "[…] im Falle der Nichtsicherung bzw. einer Verletzung der Anschnallpflicht kann es aufgrund des leichten Gewichtes eines Kindes bei Kollisionen, starkem Abbremsen, Ausweichmanövern oder Kurvenfahrten zu erheblichem Umher- oder sogar Herausschleudern des Kindes mit schwerstwiegenden Gesundheitsfolgen für das Kind kommen (so bereits: AG Köln, NZV 2005, 598, 599).Darüber hinaus besteht das Risiko, dass das Kind hierbei auch gegen den Führer des Kfz geschleudert wird, was wiederum die Gefahr in sich birgt, dass dieser die Kontrolle über das Fahrzeug verliert und es zu gravierenden Unfallfolgen kommen kann, in die (auch) andere Verkehrsteilnehmer verwickelt werden können (so auch bereits: AG Köln, NZV 2005, 598, 599).".
- BGH, 12.12.2000 - VI ZR 411/99
Mitverschulden bei Nichtanlagen des Sicherheitsgurts
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 3 U 81/23
Rn. 40 Für diesen Fall erkennt er seit 1979 in ständiger Rechtsprechung eine Haftung desjenigen an, der vorschriftswidrig den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, und lastet dem Geschädigten ein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) an seinen eigenen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen an (…BGH, Urt. v. 20.03.1979, VI ZR 152/78 = BGHZ 74, 25 ff.;… BGH, Urt. v. 10.03.1981, VI ZR 236/79, Rn. 16, juris;… BGH, Urt. v. 02.02.1982, VI ZR 296/80, BGHZ 83, 71 ff., Rn. 10; BGH, Urt. v. 12.12.2000, VI ZR 411/99, Rn. 6, juris).Denn die Anschnallpflicht besteht auch bei kurzzeitigem verkehrsbedingtem Halten, da dies den Vorgang der Fahrt nicht unterbricht (BGH, Urt. v. 12.12.2000, VI ZR 411/99, Rn. 9 ff., juris; OLG Celle NZV 2006, 164;… Hühnermann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, a.a.O., § 21 a, Rn. 3).
- BGH, 09.12.2014 - VI ZR 155/14
Haftung für Einnahmeausfälle einer Autobahnrastanlage infolge einer …
- BGH, 22.06.2010 - VI ZR 212/09
Wertpapierhandel: Schutzgesetzcharakter der Pflicht zur getrennten …
- BGH, 14.07.2020 - VI ZR 208/19
Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Kapitalanlage wegen der …
- BGH, 30.09.1980 - VI ZR 38/79
Inanspruchnahme des Halters wegen von Schwarzfahrer verursachtem Unfall
- BGH, 10.03.1981 - VI ZR 236/79
Bemessung des Schmerzensgeldes für Prellungen
- LG Bonn, 21.07.2023 - 1 O 254/22
- BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04
Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten
- BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad- …
- OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den …
- BGH, 18.11.2014 - KZR 15/12
Calciumcarbid-Kartell II - Interner Ausgleich einer von der Europäischen …
- BGH, 10.07.2014 - III ZR 441/13
Gesamtschuldnerausgleich nach gemeinschaftlicher Störerhaftung für die Kosten der …
- BGH, 06.12.2022 - VI ZR 284/19
Geburtsschadensfall: Ansprüche auf Gesamtschuldnerausgleich; Beweislastumkehr …
- OLG Celle, 24.11.2005 - 211 Ss 111/05
Pflicht zur Verwendung des Sicherheitsgurtes bei zwischenzeitlichenm Anhalten des …
- OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei dem Sturz eines …
- OLG Karlsruhe, 06.11.2009 - 14 U 42/08
Alleinhaftung des Unfallverursachers trotz an sich gegebenen Mitverschuldens des …
- BGH, 30.09.1980 - VI ZR 213/79
Zur Zulassung der Revision beschränkt auf das Mitverschulden des Verletzten wegen …
- LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06
Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fußgängers bei Unfalleintritt …
- BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96
Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs
- BGH, 26.02.2013 - VI ZR 116/12
Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang: Sturz eines …
- BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07
Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen …
- BGH, 14.06.2005 - VI ZR 185/04
Rückgriff des Kaskoversicherers gegen den Fahrer eines gemieteten Fahrzeugs wegen …
- BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78
Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts …
- BGH, 11.07.1972 - VI ZR 79/71
Haftung des Unfallverursachers eines Verkehrsunfalls für Nachfolgeschäden …
- BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80
Pflicht eines Taxifahrers zur Anlegung des Sicherheitsgurts auf einer langen …
- OLG Köln, 10.07.2026 - 19 U 9/25
Rückzahlung von finanziellen Verlusten eines Spielers und Verbrauchers aus der …
Damit ist anders als vor Einführung der Regelung bzw. ihrer Vorgängerregelung (und abweichend von § 29 ZPO) nicht auf die jeweilige Hauptpflicht abzustellen (…Gottwald a.a.O. Rn. 29), vielmehr ist ein einheitlicher Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag eröffnet am Erfüllungsort der vertragscharakteristischen Leistung (…Senat a.a.O. Rn. 40;… Hau in: Zöller, Kommentar zur ZPO, 37. Auflage 2026, Art. 7 Brüssel-Ia-VO, Rn. 11; a. A. OLG Celle Beschluss vom 23.02.2024, 3 U 81/23, BeckRS 2024, 22353 Rn. 4, 5a, aber unter Bezugnahme auf EuGH-Rechtsprechung zur Rechtslage vor Inkrafttreten von Art. 5 Nr. 1 lit. b) Brüssel-I-VO; vgl. auch BGH, Urteil vom 02.03.2006, IX ZR 15/05, juris Rn. 14 f. zur gleichlautenden Vorgängerregelung des Art. 5 Nr. 1 lit. b) Brüssel-I-VO). - OLG Köln, 24.04.2026 - 19 U 134/25
Rückzahlung von Glücksspielverlusten aus Online-Casinospielen; Autonome Auslegung …
Damit ist anders als vor Einführung der Regelung bzw. ihrer Vorgängerregelung (und abweichend von § 29 ZPO) nicht auf die jeweilige Hauptpflicht abzustellen (…MüKoZPO/Gottwald, 6. Aufl. 2022, Brüssel Ia-VO Art. 7 Rn. 29), vielmehr ist ein einheitlicher Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag eröffnet am Erfüllungsort der vertragscharakteristischen Leistung (…Hau in: Zöller, Zivilprozessordnung, 37. Auflage 2026, Art. 7 Brüssel-Ia-VO, Rn. 11; a. A. OLG Celle Beschluss vom 23.02.2024, 3 U 81/23, BeckRS 2024, 22353 Rn. 4, 5a, aber unter Bezugnahme auf EuGH-Rechtsprechung zur Rechtslage vor Inkrafttreten von Art. 5 Nr. 1 lit. b) Brüssel I-VO; vgl. auch BGH, Urteil vom 02.03.2006, IX ZR 15/05, juris Rn. 14 f. zur gleichlautenden Vorgängerregelung des Art. 5 Nr. 1 lit. b) Brüssel I-VO). - OLG Celle, 21.11.2024 - 20 AR 13/24
Gerichtsstandsbestimmung; Abtretung
Die Antragstellerin kann entsprechende Individualklagen aus abgetretenem Recht erheben und tut dies auch (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 23. Februar 2024 - 3 U 81/23, BeckRS 2024, 22353). - KG, 24.03.2026 - 7 U 20/25
Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen bei Online-Glücksspielen; …
Dass der Anspruch ursprünglich aus einem Verbrauchergeschäft herrührt, ist insoweit irrelevant (OLG Zweibrücken, Urteil vom 26. Februar 2025 - 7 U 113/23 -, UA S. 12; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 30. September 2025 - 15 U 24/25 -, juris Rn. 16, OLG Celle, Beschluss vom 23. Februar 2024 - 3 U 81/23 -, BeckRS 2024, 22353 Rn. 3). - OLG Düsseldorf, 30.09.2025 - 15 U 24/25 Ansprüche "aus einem Vertrag" im gemeinschaftsrechtlichen Sinn sind ferner solche, die aus der Nichtigkeit eines Vertrags abgeleitet werden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2024 - 3 U 81/23 -, BeckRS 2024, 22353 Rn. 4;… Geimer/Schütze a.a.O.); dazu gehören bereicherungsrechtliche Ansprüche (…Geimer/Schütze a.a.O.;… Schlosser in: Hess/Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 5. Auflage 2021, Art. 7 Brüssel-Ia-VO, beck-online, Rn. 4).
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