Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.06.1994 - 3 U 9/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung der Anfechtungsfrist; Zweifel an Vaterschaft; Kenntnis des Mannes; Wegfall einer begonnenen Frist; Anfechtungsklage
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 315
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 08.11.1993 - 3 U 9/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 29 Bundesjagdgesetz; § 906 Abs. 2 S. 2 BGB; § 50 Abs. 1 Niedersächsisches Naturschutzgesetz
Entschädigung für Schäden, die durch das Niederfressen von Winterrapspflanzen sowie das Herausreißen dieser Pflanzen an landwirtschaftlich genutzten Flächen entstanden sein sollen nach §§ 29 ff. BJagdG (Bundesjagdgesetz); Landesrechtliche Ausdehnung der ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entschädigung für Schäden, die durch das Niederfressen von Winterrapspflanzen sowie das Herausreißen dieser Pflanzen an landwirtschaftlich genutzten Flächen entstanden sein sollen nach §§ 29 ff. BJagdG (Bundesjagdgesetz); Landesrechtliche Ausdehnung der ...
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 15.09.1992 - 10 O 100/92
- OLG Braunschweig, 08.11.1993 - 3 U 9/93
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 578
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91
Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich
Auszug aus OLG Braunschweig, 08.11.1993 - 3 U 9/93
Insoweit stellt sich dieser Fall nicht anders als der Fall des Nachbarn dar, der einen Gartenteich anlegt und unterhält, an dem sich Frösche ansiedeln, deren Beseitigung aber nach dem Bundesnaturschutzgesetz untersagt ist (vgl. BGH NJW 1993, 925, 928 [BGH 20.11.1992 - V ZR 82/91] und dazu Vieweg NJW 1993, 2570). - BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83
Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von …
Auszug aus OLG Braunschweig, 08.11.1993 - 3 U 9/93
Durch Naturereignisse ausgelöste Beeinträchtigungen sind einem Grundstückseigentümer nur zuzurechnen, wenn der Eigentümer solche Ereignisse durch eigene Handlungen ermöglicht oder diese durch pflichtwidriges Unterlassen herbeigeführt hat und der vom Eigentümer geschaffene bzw. geduldete Zustand eine konkrete Gefahr für das Nachbargrundstück bildet (vgl. BGHZ 90, 255, 266) [BGH 02.03.1984 - V ZR 54/83]. - BGH, 16.07.1993 - III ZR 60/92
Flugsanddünen als geschützter Landschaftsteil
Auszug aus OLG Braunschweig, 08.11.1993 - 3 U 9/93
Dabei geht es in erster Linie um das unmittelbar betroffene Grundstück (vgl. dazu BGH NJW 1993, 2605 hinsichtlich eines Sandabbaurechts).
- VG Köln, 15.08.2017 - 2 K 7385/15 Rn. 41 vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1984 - III ZR 216/82 -, juris unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 17. Februar 1977 - III ZR 115/74 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 14. März 1994 - 22 U 40/91 -, juris (…Rn. 2) zu § 7 LG NRW a.F.; OLG Braunschweig, Urteil vom 8. November 1993 - 3 U 9/93 zu §§ 50, 51 des Nds. NaturschutzG a.F.
Rn. 43 vgl. nur BGH, Urteile vom 26. Januar 1984 - III ZR 216/82 -, juris und vom 17. Februar 1977 - III ZR 115/74 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 14. März 1994 - 22 U 40/91 -, juris und Beschluss vom 06. März 1995 - 22 U 287/91 -, juris, beide zu § 7 LG NRW a.F.; OLG Braunschweig, Urteil vom 8. November 1993 - 3 U 9/93 zu §§ 50, 51 des Nds. NaturschutzG a.F.,.
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