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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.10.1996 - 3 UE 2697/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3301
VGH Hessen, 24.10.1996 - 3 UE 2697/91 (https://dejure.org/1996,3301)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.10.1996 - 3 UE 2697/91 (https://dejure.org/1996,3301)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 3 UE 2697/91 (https://dejure.org/1996,3301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 16a Abs 1 GG, § 51 Abs 1 AuslG
    Äthiopien - Eritrea: Asylrelevanz einer Einreiseverweigerung wegen fehlender Einreisegenehmigung für eritreische Volkszugehörige verneint; Verfolgungsgefahr wegen bloßer Mitgliedschaft in ELF oder ELF-RC verneint; Staatsangehörigkeitsfrage bei eritreischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.1996 - 3 UE 2697/91
    Diese spezifische Zielrichtung ist anhand des inhaltlichen Charakters der Verfolgung nach deren erkennbarem Zweck und nicht allein nach den subjektiven Motiven des Verfolgerstaates zu ermitteln (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, BVerfGE 80, 315, 344 = EZAR 201 Nr. 20; zur Motivation vgl. BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86 -, BVerwGE 77, 258 = EZAR 200 Nr. 19).

    Dies folgt daraus, dass sie im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen um die Gestalt und Eigenart der allgemeinen Ordnung des Zusammenlebens von Menschen und Menschengruppen steht, also von einem Träger überlegener, in der Regel hoheitlicher Macht ausgeht, der der Verletzte unterworfen ist (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, BVerfGE 80, 315, 333).

    Auch aus der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes ergibt sich, dass politische Verfolgung grundsätzlich staatliche Verfolgung ist, denn die völkerrechtliche Sichtweise - Anknüpfung an die Staaten als Völkerrechtssubjekte und deren Verhältnis zu ihren jeweiligen Staatsangehörigen - wurde in das deutsche Verfassungsrecht übernommen (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, a. a. O., S. 334).

    Zurechnungsobjekt einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinn können zwar auch nicht-staatliche Kräfte sein (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. - BVerfGE 80, 315 ff.).

    Voraussetzung dazu ist jedoch, dass diese die staatliche Gewalt an sich gerissen haben, soweit sie sich nicht sogar schon von dem Staat separiert und einen eigenen Staat gebildet haben oder gar eine "Gegenregierung" darstellen oder in dem von ihnen kontrollierten Bereich eine selbständige Herrschaftsstruktur errichtet haben und eine eigene staatsähnliche Gewalt ausüben (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, a.a.O. S. 340; BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19; 03.12.1985 - 9 C 22.85 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 42).

    Dies festzustellen ist insbesondere in Fällen eines offen ausgetragenen Bürgerkriegs problematisch, da dieser geprägt ist von wechselnden Gebietsgewinnen und -verlusten für alle beteiligten Parteien mit dementsprechender Verfestigung jeweils aufgrund der mehr oder weniger langfristigen militärischen Beherrschung des jeweiligen Gebietsteiles (so vor allem BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 -, a.a.O. S. 340).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.1996 - 3 UE 2697/91
    Dabei wird grundsätzlich ein kausaler Zusammenhang zwischen Flucht und Verfolgung vorausgesetzt, so dass eine Erstreckung des Asylgrundrechts auf Nachfluchttatbestände nur in Betracht kommt, wenn diese entweder durch Vorgänge im Heimatland unabhängig von der Person des Asylbewerbers ausgelöst werden oder, wenn von diesem selbst ausgehende Aktivitäten Maßnahmen politischer Verfolgung in seinem Heimatland auslösen, diese sich als Fortführung einer entsprechenden, schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen politischen Überzeugung darstellen, es sei denn, dass er sich insbesondere aufgrund seines Alters und Entwicklungsstandes dort noch keine feste Überzeugung bilden konnte (§ 28 AsylVfG; grundlegend: BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, a. a. O.).

    Hat der Asylsuchende sein Heimatland dagegen unverfolgt verlassen, hat er danach nur dann einen Asylanspruch, wenn ihm aufgrund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (§ 28 AsylVfG; BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, a. a. O.; BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90 -, BVerwGE 87, 152).

    Die Vorschrift des Art. 16 a GG knüpft wie schon die vorherige Bestimmung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG an das völkerrechtliche Institut des Asylrechts an (vgl. zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG: BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -), worin das aus ihrer Gebietshoheit resultierende Recht der Staaten bezeichnet ist, in ihrem Territorium einem fremden Staatsangehörigen oder Staatenlosen, der gegen die politische Ordnung seines Heimat- oder des bisherigen Aufenthaltsstaates opponierte und vor dessen Zugriff Zuflucht sucht, Schutz zu gewähren.

    Dabei ist zu unterscheiden zwischen objektiven Nachfluchtgründen, die durch Vorgänge im Heimatland des Asylbewerbers unabhängig von seiner Person ausgelöst wurden, und subjektiven Nachfluchtgründen im Sinne des § 28 AsylVfG, die der Asylbewerber nach Verlassen seines Heimatstaates aus eigenem Entschluss geschaffen hat (BVerfG, 26.11.1990 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51; BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90 -, BVerwGE 87, 152) und die nur bei einer Fortführung einer schon im Heimatland begründeten und gefestigten Überzeugung asylrelevant sein können (s. oben S. 3).

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80

    Verfolgung - Drittstaat - Staatsangehörigkeit - Asylanspruch

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.1996 - 3 UE 2697/91
    Des weiteren ist bei der Auslegung des Art. 16 a GG die Regelung des Art. 1 Buchstabe A Nr. 2 GK mit in die Betrachtung einzubeziehen, weil dieser bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung umschreibt (BVerwG in st. Rspr.; vgl. BVerwGE 49, 202, 204; 18.10.1983 - 9 C 158.80 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 14).

    Danach sind Personen, die eine Staatsangehörigkeit besitzen nur Flüchtlinge, wenn sie des Schutzes desjenigen Staates entbehren, dem sie angehören (BVerwGE 67, 314; 18.10.1983, a. a. O.).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob eine derart einschneidende Änderung der tatsächlichen Verhältnisse im Heimatstaat des Asylbewerbers stattgefunden hat, dass von einer Verknüpfung seiner Verfolgungsfurcht mit der früheren Verfolgung nicht die Rede sein kann (BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81 -, BVerwGE 65, 250 ff; 08.02.1983 - 9 C 218.81 -, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 43), beziehungsweise ob die in der Vergangenheit liegende Verfolgung sich so wesentlich von den für die Zukunft befürchteten Nachstellungen unterscheidet bzw. keinerlei Verbindung mit diesen aufweist, dass sich deshalb die in diesem Fall beendete Verfolgung nicht als wiederholungsträchtig erweist und daher kein erhöhtes Risiko aufweist (BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80 -, DVBl. 1984, 564).

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution - …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.1996 - 3 UE 2697/91
    Rn. 29 Die Gefahr einer derartigen Verfolgung ist gegeben, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger Würdigung aller Umstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, wobei die insoweit erforderliche Zukunftsprognose auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung abgestellt und auf einen absehbaren Zeitraum ausgerichtet sein muss (BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85 -, EZAR 202 Nr. 6 = NVwZ 1986, 760 m. w. N.).

    Voraussetzung dazu ist jedoch, dass diese die staatliche Gewalt an sich gerissen haben, soweit sie sich nicht sogar schon von dem Staat separiert und einen eigenen Staat gebildet haben oder gar eine "Gegenregierung" darstellen oder in dem von ihnen kontrollierten Bereich eine selbständige Herrschaftsstruktur errichtet haben und eine eigene staatsähnliche Gewalt ausüben (…BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, a.a.O. S. 340; BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19; 03.12.1985 - 9 C 22.85 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 42).

    Für die Prognose der Verfolgungsgefahr ist der Maßstab anzulegen, ob dem unverfolgt ausgereisten Asylbewerber politische Verfolgung bei einer Rückkehr in sein Heimatland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80 -, EZAR 200 Nr. 3, 25.09.1984 - 9 C 17.84 - 03.12.1985 - 9 C 22.85 -).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.1996 - 3 UE 2697/91
    Eine Verfolgung ist in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Art. 1 Abschn. A Nr. 2 Genfer Konvention - GK - als politisch im Sinne von Art. 16 a Abs. 1 GG anzusehen, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des Betroffenen zielt (BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86 u. a. -, BVerfGE 76, 143 = EZAR 200 Nr. 20; BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82 -, BVerwGE 67, 195 = EZAR 201 Nr. 5; 26.06.1984 - 9 C 185.83 -, BVerwGE 69, 320 = EZAR 201 Nr. 8).

    Werden nicht Leib, Leben oder physische Freiheit gefährdet, sondern andere Grundfreiheiten wie etwa die Religionsausübung oder die berufliche und wirtschaftliche Betätigung, so sind allerdings nur solche Beeinträchtigungen asylrelevant, die nach Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben und denen deshalb ebenfalls ausgrenzender Charakter beizumessen ist (BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 u. a. -, und 01.07.1987 - 2 BvR 478/86 u. a. -, a. a. O.; BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85 -, BVerwGE 74, 31 = EZAR 202 Nr. 7).

    Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und entzieht sich einer rein quantitativen und statistischen Bewertung (BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 80; BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86 u. a. -, DVBl 1988, 45ff; vgl. auch VGH Kassel, 26.03.1990 - 12 UE 2970/86 - 01.07.1991 - 12 UE 3165/88 -, InfAuslR 1991, 330ff; OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1992 - 11 L 6146/91 -, NVwZ-RR 1993, 102ff; 08.07.10992 - 21 A 914/91.A -).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.1996 - 3 UE 2697/91
    Bei der Beurteilung eines Asylbegehrens ist allein maßgeblicher Gesichtspunkt, ob eine "gegenwärtige Verfolgungsbetroffenheit" vorliegt (vgl. BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 u. a. -, BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1; BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81 -, BVerwGE 65, 250 = EZAR 200 Nr. 7; 03.12.1985 - 9 C 33.85 -, BVerwGE 72, 269 = EZAR 202 Nr. 5).

    Rn. 27 Asylrecht als politisch Verfolgter im Sinne des nach Wortlaut und Inhalt mit dem früheren Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG übereinstimmenden Art. 16 a Abs. 1 GG genießt, wer bei einer Rückkehr in seine Heimat aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beeinträchtigungen in seiner persönlichen Freiheit zu erwarten hat (grundlegend: BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 u. a. -, BVerfGE 54, 341).

    Werden nicht Leib, Leben oder physische Freiheit gefährdet, sondern andere Grundfreiheiten wie etwa die Religionsausübung oder die berufliche und wirtschaftliche Betätigung, so sind allerdings nur solche Beeinträchtigungen asylrelevant, die nach Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben und denen deshalb ebenfalls ausgrenzender Charakter beizumessen ist (BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 u. a. -, und 01.07.1987 - 2 BvR 478/86 u. a. -, a. a. O.; BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85 -, BVerwGE 74, 31 = EZAR 202 Nr. 7).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.1996 - 3 UE 2697/91
    Hat der Asylsuchende sein Heimatland dagegen unverfolgt verlassen, hat er danach nur dann einen Asylanspruch, wenn ihm aufgrund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (§ 28 AsylVfG;… BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, a. a. O.; BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90 -, BVerwGE 87, 152).

    Dabei ist zu unterscheiden zwischen objektiven Nachfluchtgründen, die durch Vorgänge im Heimatland des Asylbewerbers unabhängig von seiner Person ausgelöst wurden, und subjektiven Nachfluchtgründen im Sinne des § 28 AsylVfG, die der Asylbewerber nach Verlassen seines Heimatstaates aus eigenem Entschluss geschaffen hat (BVerfG, 26.11.1990 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51; BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90 -, BVerwGE 87, 152) und die nur bei einer Fortführung einer schon im Heimatland begründeten und gefestigten Überzeugung asylrelevant sein können (s. oben S. 3).

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.1996 - 3 UE 2697/91
    Bei der Beurteilung eines Asylbegehrens ist allein maßgeblicher Gesichtspunkt, ob eine "gegenwärtige Verfolgungsbetroffenheit" vorliegt (vgl. BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 u. a. -, BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1; BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81 -, BVerwGE 65, 250 = EZAR 200 Nr. 7; 03.12.1985 - 9 C 33.85 -, BVerwGE 72, 269 = EZAR 202 Nr. 5).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob eine derart einschneidende Änderung der tatsächlichen Verhältnisse im Heimatstaat des Asylbewerbers stattgefunden hat, dass von einer Verknüpfung seiner Verfolgungsfurcht mit der früheren Verfolgung nicht die Rede sein kann (BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81 -, BVerwGE 65, 250 ff; 08.02.1983 - 9 C 218.81 -, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 43), beziehungsweise ob die in der Vergangenheit liegende Verfolgung sich so wesentlich von den für die Zukunft befürchteten Nachstellungen unterscheidet bzw. keinerlei Verbindung mit diesen aufweist, dass sich deshalb die in diesem Fall beendete Verfolgung nicht als wiederholungsträchtig erweist und daher kein erhöhtes Risiko aufweist (BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80 -, DVBl. 1984, 564).

  • BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89

    Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Politische …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.1996 - 3 UE 2697/91
    Allein aufgrund der Aufenthaltsdauer von etwa zwei Monaten greift die Vermutung des § 27 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG über die Verfolgungssicherheit im Drittstaat nicht ein; ausschlaggebend ist deshalb gemäß § 27 Abs. 1 AsylVfG, dass die Flucht dort nicht tatsächlich beendet war und die Beigeladene als Flüchtende, also im Zustand der Flucht, in die Bundesrepublik eingereist ist (BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89 -, InfAuslR 1990, 206).

    Ausschlaggebend ist jedoch nicht, ob ein Wille zur Weiterflucht schon bei Beginn der Flucht bestand, sondern, dass der Fluchtvorgang insgesamt darauf hindeutet, dass ein Drittland nur zur Zwischenstation gedient hat (BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89 -, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - A 13 S 363/93

    Eritrea: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen Mitgliedschaft in …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.1996 - 3 UE 2697/91
    Dies setzt zur Überzeugung des Senats aber voraus, dass in einem Fall wie dem der Beigeladenen nach Auffassung der maßgeblichen Staaten beide Staatsangehörigkeiten weiterhin bestehen (a.A.: VGH Baden-Württemberg, 13.12.1995 - A 13 S 363/93 -, VGHBW RspDienst 1996, Beilage 3, B 6).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden - …

  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 75.95

    Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Verlust des …

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation …

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit - …

  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …

  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt - …

  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Asylrecht - Kriegsdienstverweigerung - Politische Verfolgung - Heimatland - …

  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab - …

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener …

  • VGH Hessen, 08.07.1996 - 13 UE 962/96

    Afghanistan: fehlende Staatsmacht für das gesamte Staatsgebiet, jedoch …

  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2970/86

    Asylbegehren christlicher Türken syrisch-orthodoxen Glaubens - Situation von …

  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 218.81

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Anlaß aus Vergangenheit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1992 - 21 A 914/91

    Anerkennung als Asylberechtigter; Regionale Verfolgung ; Nachtfluchtgrund ; …

  • BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 39.88

    Zustellungen im Asylverfahren - Ablehnender Asylbescheid - Ausreiseaufforderung - …

  • BVerwG, 12.10.1993 - 9 B 613.93

    Altverfahren - Gesetzeswortlaut - Abschiebungsschutz - Asylverfahrensrecht - …

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3165/88

    Asylbegehren einer türkischen Familie jezidischer Religionszugehörigkeit - …

  • VGH Hessen, 29.12.1992 - 12 UZ 2624/92

    Abschiebungsandrohung - zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der …

  • OVG Niedersachsen, 18.02.1992 - 11 L 6146/91

    Asyl; Anspruch; Gewährung; Abschiebung; Asylant; Vietnam; Vietnamese; DDR; BRD

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als …

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der …

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 185.83

    Persönliche Merkmale - Motivierung - Asylerhebliche Verfolgung - …

  • AG Reichenbach, 12.08.1993 - C 88/93
  • VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 1508/99

    Eritrea:Staatsangehörigkeit;keine Gruppenverfolgung der Zeugen …

    Soweit der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 24. Oktober 1996 - 3 UE 2697/91 - noch davon ausgegangen ist, eritreische Volkszugehörige, die vor der Unabhängigkeit Eritreas ihr früheres Heimatland Äthiopien verlassen haben, seien sowohl Staatangehörige Eritreas wie auch Äthiopiens, kann hieran angesichts der neueren Entwicklung nach Ausbruch des Grenzkriegs zwischen Äthiopien und Eritrea nicht mehr festgehalten werden.

    Im Übrigen ist die Klägerin selbst nicht individuell in dieser Weise betroffen worden, da sie bisher keinen entsprechenden Antrag bei den eritreischen Behörden gestellt hat (vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 3 UE 2697/91 -).

  • VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 1508

    Zeugen Jehovas als politisch Verfolgte wegen Verweigerung des Wehrdienstes in …

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  • VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98

    Eritrea: Staatsangehörigkeit; keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit …

    Soweit der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 24. Oktober 1996 - 3 UE 2697/91 - noch davon ausgegangen ist, eritreische Volkszugehörige, die vor der Unabhängigkeit Eritreas ihr früheres Heimatland Äthiopien verlassen haben, seien sowohl Staatangehörige Eritreas wie auch Äthiopiens, kann hieran angesichts der neueren Entwicklung nach Ausbruch des Grenzkriegs zwischen Äthiopien und Eritrea nicht mehr festgehalten werden.
  • VGH Hessen, 18.12.1997 - 3 UE 3402/97

    Asylverfahren: Geltung der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 …

    Zusammenfassend ist festzustellen, dass eritreischen Volkszugehörigen nicht schon allein wegen ihrer früheren oder heutigen Mitgliedschaft in der ELF bzw. ELF-RC bei Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 26. Oktober 1996 - 3 UE 2697/91 -).
  • OVG Saarland, 07.06.2001 - 1 R 2/01

    Eritrea, Äthiopien, Eritreer, Staatsangehörigkeit, Machtwechsel, …

    Urteil vom 24.10.1996 - 3 UE 2697/91 -, zitiert nach juris, Asylis-Rspr./BAFL NARE 199700586,.
  • VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915

    Ausschluss der eritreisch-äthiopischen Staatsangehörigkeit für Personen mit …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Minden, 14.03.2022 - 10 K 1422/20

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für Frau aus Äthiopien mit vorgetragener …

    IGH, Entscheidung vom 6. April 1955 (Nottebohm), I.C.J. Reports 1955, S. 4, 20 ff.; Hessischer VGH, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 3 UE 2697/91 -, juris Rn. 34; VG Magdeburg, Urteil vom 7. Juni 2018 - 8 A 367/17 juris Rn. 13.
  • VG Minden, 10.03.2020 - 10 K 2125/17
    Rn. 29 Vgl. IGH, Entscheidung vom 6. April 1955 (Nottebohm), I.C.J. Reports 1955, S. 4, 20 ff.; Hessischer VGH, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 3 UE 2697/91 -, juris Rn. 34; VG Magdeburg, Urteil vom 7. Juni 2018 - 8 A 367/17 -, juris Rn. 13.
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