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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3441/97.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10638
VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3441/97.A (https://dejure.org/1998,10638)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.03.1998 - 3 UE 3441/97.A (https://dejure.org/1998,10638)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. März 1998 - 3 UE 3441/97.A (https://dejure.org/1998,10638)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 53 Abs 4 AuslG, § 53 Abs 6 AuslG
    Krankheit als Abschiebungshindernis bei Verschlimmerungsgefahr und unzureichender Behandlungsmöglichkeit im Zielstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 317 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3441/97
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend: Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 15.95 - NVwZ 1996, 376; bestätigt durch Urteil vom 4. Juni 1996 - 9 C 134.95 - InfAuslR 1996, 289, durch Urteil vom 19. November 1996 - 1 C 6.95 - NVwZ 1997, 685, durch Urteil vom 8. April 1997 - 1 C 12.94 - NVwZ 1997, 1112 und durch Urteile vom 11. November 1997 - 9 C 13.96 - und 25. November 1997 - 9 C 58.96 -) geht auch der erkennende Senat davon aus, dass § 53 Abs. 4 AuslG auf Art. 3 EMRK lediglich insoweit verweist, als sich daraus Abschiebungshindernisse ergeben, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen ("zielstaatsbezogene" Abschiebungshindernisse).

    Die Gefahr, dass sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, kann ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 - 9 C 58.96 -).

  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95

    Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3441/97
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend: Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 15.95 - NVwZ 1996, 376; bestätigt durch Urteil vom 4. Juni 1996 - 9 C 134.95 - InfAuslR 1996, 289, durch Urteil vom 19. November 1996 - 1 C 6.95 - NVwZ 1997, 685, durch Urteil vom 8. April 1997 - 1 C 12.94 - NVwZ 1997, 1112 und durch Urteile vom 11. November 1997 - 9 C 13.96 - und 25. November 1997 - 9 C 58.96 -) geht auch der erkennende Senat davon aus, dass § 53 Abs. 4 AuslG auf Art. 3 EMRK lediglich insoweit verweist, als sich daraus Abschiebungshindernisse ergeben, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen ("zielstaatsbezogene" Abschiebungshindernisse).

    Der im Asylrecht für die Fälle politischer Verfolgung geltende sogenannte herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist bei der Anwendung des § 53 Abs. 4 AuslG nämlich auch dann nicht anwendbar, wenn der Schutzsuchende schon einmal Opfer einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gewesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1996 - 9 C 134.95 - InfAuslR 1996, 289).

  • VGH Hessen, 18.12.1997 - 3 UE 3402/97

    Asylverfahren: Geltung der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 …

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3441/97
    Sie erfüllt insbesondere die Voraussetzungen des § 124 a Abs. 3 VwGO, der auch in gerichtlichen Asylverfahren Anwendung findet und nicht durch § 78 AsylVfG verdrängt wird (vgl. Urteil des Senats vom 18. Dezember 1997 - 3 UE 3402/97.A -).

    In Fällen der Abschiebung ist ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK mithin nur dann in Betracht zu ziehen, wenn ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass der Abgeschobene im aufnehmenden Land einer von Art. 3 EMRK verbotenen Behandlung unterworfen wird, was bei allgemeinen Folgen von Naturkatastrophen, Bürgerkriegen und anderen bewaffneten Konflikten offensichtlich nicht zutrifft, sondern vielmehr grundsätzlich nur eine vom Staat ausgehende oder zumindest von ihm zu verantwortende Misshandlung eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK sein kann (ebenso Hess. VGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 3 UE 3402/97.A).

  • VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3442/97

    Feststellung von Abschiebungshindernissen nach AuslG 1990 § 53 Abs 4: …

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3441/97
    Dieses Verfahren ist beim Hess. VGH unter dem Aktenzeichen 3 UE 3442/97.A rechtshängig.

    Rn. 15 Die Verwaltungsvorgänge des Bundesamtes (ein Aktenhefter) sowie die Verfahrensakten der Eltern des Klägers (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Az.: 3 E 32410/94.A (2); Hess. VGH, Az.: 3 UE 3442/97.A) sind beigezogen und zum Gegenstand der Beratung gemacht worden; wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird hierauf Bezug genommen.

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3441/97
    Rn. 25 Auch im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR - vom 17. Dezember 1996 (Nr. 71/1995/577/663 - Ahmed ./. Österreich - InfAuslR 1997, 279) ist in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 38.96 - NVwZ 1997, 1127) an dieser Auslegung von § 53 Abs. 4 AuslG festzuhalten.
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3441/97
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend: Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 15.95 - NVwZ 1996, 376; bestätigt durch Urteil vom 4. Juni 1996 - 9 C 134.95 - InfAuslR 1996, 289, durch Urteil vom 19. November 1996 - 1 C 6.95 - NVwZ 1997, 685, durch Urteil vom 8. April 1997 - 1 C 12.94 - NVwZ 1997, 1112 und durch Urteile vom 11. November 1997 - 9 C 13.96 - und 25. November 1997 - 9 C 58.96 -) geht auch der erkennende Senat davon aus, dass § 53 Abs. 4 AuslG auf Art. 3 EMRK lediglich insoweit verweist, als sich daraus Abschiebungshindernisse ergeben, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen ("zielstaatsbezogene" Abschiebungshindernisse).
  • EGMR, 17.12.1996 - 25964/94
    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3441/97
    Rn. 25 Auch im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR - vom 17. Dezember 1996 (Nr. 71/1995/577/663 - Ahmed ./. Österreich - InfAuslR 1997, 279) ist in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 38.96 - NVwZ 1997, 1127) an dieser Auslegung von § 53 Abs. 4 AuslG festzuhalten.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen - …

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3441/97
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend: Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 15.95 - NVwZ 1996, 376; bestätigt durch Urteil vom 4. Juni 1996 - 9 C 134.95 - InfAuslR 1996, 289, durch Urteil vom 19. November 1996 - 1 C 6.95 - NVwZ 1997, 685, durch Urteil vom 8. April 1997 - 1 C 12.94 - NVwZ 1997, 1112 und durch Urteile vom 11. November 1997 - 9 C 13.96 - und 25. November 1997 - 9 C 58.96 -) geht auch der erkennende Senat davon aus, dass § 53 Abs. 4 AuslG auf Art. 3 EMRK lediglich insoweit verweist, als sich daraus Abschiebungshindernisse ergeben, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen ("zielstaatsbezogene" Abschiebungshindernisse).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber …

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3441/97
    Rn. 26 Für die Feststellung dieses Anspruchs gilt der gleiche Prognosemaßstab wie für Art. 16 a Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 1.94 - Buchholz 402.25 AsylVfG § 1 Nr. 173, S. 17), hier also der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit.
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3441/97
    Ungeachtet der Frage, ob diese Ansprüche entweder eigenständige Streitgegenstände oder jedenfalls rechtlich abtrennbare Streitgegenstände bilden, stehen alle diese Ansprüche nach dem erkennbaren Regelungszweck des Asylverfahrens- und des Ausländergesetzes in einem bestimmten Rangverhältnis in dem Sinne, dass Schutz vor geltend gemachten Gefahren im Heimatstaat oder einem sonstigen Zielstaat durch eine Abschiebung vorrangig auf der jeweils den umfassenderen Schutz vermittelnden Stufe zu gewähren ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 19.96 - NVwZ 1997, 1132).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …

  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde …

  • BVerwG, 25.08.1997 - 9 B 690.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungsbegründung in Asylsachen

  • VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3442/97

    Feststellung von Abschiebungshindernissen nach AuslG 1990 § 53 Abs 4: …

    Darüber hinaus haben die Kläger zu 1) und 2) noch ein weiteres Kind, nämlich den am 6. April 1991 in O geborenen E K. Dieses Kind ist ausweislich der in dem Berufungsverfahren 3 UE 3441/97.A vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen schwerstbehindert; außer einer körperlichen Behinderung mit Tetraspastik, Blindheit und schwerem zerebralem Anfallsleiden leidet dieses Kind an einer schwersten geistigen Behinderung durch Zustand nach Hirnblutung und nachfolgendem Hydrocephalus.

    Eine regelmäßige antikonvulsive Einstellung mit verschiedenen Medikamenten einschließlich einer Kontrolle der Blutparameter sowie eine Überprüfung des Shunts nach operativ entferntem Hydrocephalus sind ebenso notwendig wie regelmäßige krankengymnastische Behandlungen und die Möglichkeit der sofortigen stationären Versorgung bei Infekten; wegen weiterer Einzelheiten wird insoweit auf die beigezogene Verfahrensakte (Hess. VGH, 3 UE 3441/97.A) Bezug genommen.

    Rn. 14 Die Gerichtsakten des Klageverfahrens VG Frankfurt, Az.: 3 E 30054/95.A (1); Hess. VGH, 3 UE 3441/97.A, einschließlich der darin befindlichen Verwaltungsvorgänge der Beklagten sind beigezogen und zum Gegenstand der Beratung gemacht worden; wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird hierauf Bezug genommen.

    Mithin genießt dieses Kind Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG, was Gegenstand des Urteils vom 5. März 1998 in dem Berufungsverfahren 3 UE 3441/97.A ist.

  • VG Gießen, 06.12.2007 - 3 E 775/06
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist danach, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d. h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Krankheit alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (vgl. BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2/99 - ; 07.12.2004 - 1 C 14/04 - BVerwGE 122, 2 7 1, 284; 2 4 . 0 5 . 2 0 0 6 - 1 B 118/05 - ; 17.10.2006 - 1 B 18/05 DVBl. 2007, 254; Hess. VGH , 05.03.1998 - 3 UE 3441/97.A -).
  • VG Wiesbaden, 22.01.2009 - 2 K 710/08

    Zur Zulässigkeit der Klage, zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch schwerwiegende Gesundheitsgefahren, denen ein kranker Ausländer wegen des unzureichenden Gesund - heitssystems in seinem Heimatstaat ausgesetzt sein würde, zu einem Abschiebungshindernis führen können, wenn sich die Krankheit des Asylbewerbers in seinem Heimatstaat derart verschlimmern würde, dass dieser dort in einen lebensbedrohenden Zustand geraten würde (BVerwG, Urteil v. 25.11.1997 - 9 C 58/96 - HessVGH, Urteil v. 05.03.1998 - 3 UE 3441/97.A -).
  • VG Kassel, 02.10.2007 - 5 E 1380/06
    Die Gefahr, dass sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatland stark verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, kann ein Abschiebungshindernis in diesem Sinne darstellen (vgl. die zur Vorgängervorschrift des § 53 Abs. 6 S. 1 AusIG ergangenen Urteile des BVerwG vom 25.11.1997- 9 C 58.96- und des Hess. VGH vom 05.03.1998 - 3 UE 3441/97.A -).
  • VG Kassel, 16.09.2008 - 5 E 1736/06

    Iran, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …

    Die Gefahr, dass sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatland stark verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, kann ein Abschiebungshindernis in diesem Sinne darstellen (vgl. die zur Vorgängervorschrift des § 53 Abs. 6 S. 1 AusIG ergangenen Urteile des BVerwG vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 - und des Hess. VGH vom 05.03.1998 - 3 UE 3441/97.A -).
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