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| FG Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 V 37/96 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ermittlungsverfahren gegen eine unbekannte Anzahl zum Teil namentlich noch nicht bekannter Kunden und Mitarbeiter einer Bank; Durchsuchung wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Verwertbarkeit von Zufallsfunden bei einer ...
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 V 37/96
- BFH, 09.07.1997 - VIII B 40/97
- BFH, 28.10.1997 - VIII B 40/97
Papierfundstellen
- NJW 1997, 2406
- NJW 1999, 1576 (Ls.)
- EFG 1997, 519
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BFH, 29.10.1986 - VII R 82/85
Auskunft - Steuerfahndung - Anforderungen - Rechtsweg - Objektive …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.10.1993 - I R 25/92
Aufnahme eines US-Lizenzvertrages in die Lizenzkartei des Bundesamtes für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 25.06.1991 - VII B 136/90
Rechtsweg für Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.03.1981 - II ZR 171/79
Insolvenzsicherung von Ruhegehaltsansprüchen - Schutzbereich des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 23.10.1985 - VII B 28/84
Antrag auf einstweilige Anordnung - Finanzrechtsweg - Verfolgung eigener Rechte
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- BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00
Weitergabe von Beweismaterial durch Steuerfahndung
Zwar hatte er in seinen Beschlüssen vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97 (…BFH/NV 1998, 424) und vom 25. Juli 2000 VII B 28/99 (BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643) die Frage des Rechtswegs wegen der Bindungswirkung nach § 17a Abs. 5 GVG nicht zu überprüfen, doch hat er, namentlich in der zweitgenannten Entscheidung, deutlich zu erkennen gegeben, dass er die von der jeweiligen Vorinstanz (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 1996 3 V 37/96, EFG 1997, 519; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 4. Dezember 1998 X 524/98 V, EFG 1999, 149) vertretene Rechtsauffassung (Zulässigkeit des Finanzrechtswegs in solchen Fällen) teilt. - BFH, 28.10.1997 - VII B 40/97 Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 519 abgedruckten Beschluß der Vorinstanz verwiesen.
- FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 7 V 7060/07
Steuerhinterziehung durch Finanzbeamtin - Voraussetzungen für eine Mitteilung der …
Zwar finden danach die Vorschriften der FGO auf das Straf-und Bußgeldverfahren keine Anwendung, jedoch ist im Streitfall das Strafverfahren bereits abgeschlossen, und die streitbefangenen Mitteilungen stehen nicht in einem funktionalen Verhältnis zum Zweck des Strafverfahrens, nämlich strafrechtlich relevante Sachverhalte aufzuklären und gegebenenfalls zu ahnden (vergleiche Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.1996 3 V 37/96, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 519).
- FG Baden-Württemberg, 21.07.2000 - 3 K 59/98
Zulässigkeit der Erstellung von Kontrollmitteilungen anlässlich der Außenprüfung …
Der daraufhin beim Finanzgericht gestellte Antrag, dem FA im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der (vorliegenden) Hauptsache die handschriftlichen Notizen als Kontrollmitteilungen an die Wohnsitzfinanzämter weiterzuleiten, lehnte der Senat mit Beschluss vom 25. November 1996 3 V 37/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 519) ab.Der Senat verweist insoweit auf die Darstellung in seinem Beschluss wegen Erlasses einer einstweiligen Anordnung in EFG 1997, 519.
- FG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - II 71/99 Dieses Verhältnis ist privatrechtlicher Natur und eröffnet nicht ohne weiteres eine öffentlich-rechtliche Antragsbefugnis (Finanzgericht -FG- Baden-Württemberg, Beschluß vom 25. November 1996, 3 V 37/96, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1997, 519).
- FG Hessen, 05.09.2000 - 4 V 2857/00
Zuständigkeit; Rechtsweg; Steuerfahndung; strafrechtliches Ermittlungsverfahren; …
Soweit das Finanzgericht Baden-Württemberg der Auffassung ist, der Finanzrechtsweg sei für die Überprüfung der Frage gegeben, ob die Steuerfahndung Material weiterleiten dürfe, das sie anläßlich einer zulässigen strafprozessualen Durchsuchung erlangt habe, das aber nicht im Zusammenhang mit den zu ermittelnden Straftaten gestanden habe (Beschluß vom 25. November 1996 3 V 37/96, EFG 1997, 519), konnte dies für den Streitfall nicht erheblich sein. - FG Köln, 08.12.1999 - 2 V 7278/99
Reichweite des Bankgeheimnisses bei Steuerfahndungsprüfung
Der Antrag der Antragstellerin ist als einstweilige Anordnung vor dem Finanzgericht statthaft (vgl. hierzu Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Beschluß vom 25. November 1996 3 V 37/96, EFG 1997, 512). - FG Niedersachsen, 06.04.1999 - X 644/98
Voraussetzungen für die Eröffnung des Finanzrechtsweges; Durchsuchung von …
Rn. 10 Die Antragstellerin kann sich daher auch nicht auf die Rechtsauffassung des FG Baden-Württemberg vom 25. November 1996 (III V 37/96 EFG 1997, 519) berufen.
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