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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.03.2005 - 3 VAs 8/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7232
OLG Frankfurt, 11.03.2005 - 3 VAs 8/05 (https://dejure.org/2005,7232)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.2005 - 3 VAs 8/05 (https://dejure.org/2005,7232)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 2005 - 3 VAs 8/05 (https://dejure.org/2005,7232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 GVGEG, §§ 23 ff GVGEG, § 26 GVGEG, § 27 GVGEG, § 119 StPO
    Vollzug der Untersuchungshaft: Rechtsweg bei Verweigerung einer besonderen medikamentösen Versorgung; Verwirkung nach Versäumung der Jahresfrist

  • Judicialis

    EGGVG § 23; ; EGGVG § 26; ; EGGVG § 27; ; StPO § 119

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23 § 26 § 27; StPO § 119
    Rechtsweg bei Beanstandung medizinischer Versorgung des Untersuchungsgefangenen - Jahresfrist für Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsweg bei Beanstandung einer fehlenden oder nicht ausreichenden ärztlichen, insbesondere medikamentösen Versorgung durch einen Untersuchungsgefangenen ; Frist für gerichtliche Entscheidung bei mündlichen Ablehnung der begehrten Maßnahme ; Verwirkung bei Ablauf der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 220
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 3 VAs 4/03

    Gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen im Rahmen des Vollzugs der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2005 - 3 VAs 8/05
    Das gilt auch, wenn der Betroffene davon, z. B. wegen Fristversäumung, Erledigung der angefochtenen Maßnahme oder weil die anderweitige Regelung bewußt nicht alle Fälle erfaßt, im konkreten Fall nicht (mehr) Gebrauch machen kann (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 23 EGGVG, Rdnr. 12; Senat, NJW 1998, 1165 und NStZ-RR 2004, 184; OLG Jena, ZfStrVO 2003, 306 [307]; OLG München, Beschluß vom 11.06.2003 - 3 VAs 8/03 -).

    Maßnahmen im Rahmen des Vollzugs der Untersuchungshaft können danach nur dann Gegenstand eines zulässigen Antrags nach den §§ 23 ff. EGGVG sein, wenn sie - was in der Regel nicht der Fall ist (…vgl. Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO, § 119 Rdnr. 103;… Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 119, Rdnr. 160; Senat, NStZ-RR 1996, 365 und NStZ-RR 2004, 184) - der Entscheidungszuständigkeit des Haftrichters nach § 119 Abs. 6 StPO entzogen sind (vgl. Senat, NStZ-RR 2004, 184;… Boujong, a.a.O., Rdnr. 98 m.w.N.;… OLG Jena, a.a.O., S. 307).

    Dies trifft auf Anordnungen, Verfügungen und Realakte zu, die sich nicht gegen einen bestimmten Untersuchungsgefangenen richten, sondern lediglich die allgemeine Vollzugsorganisation betreffen, die der Richter, weil die Maßnahme den Vollzug schlechthin gewährleisten bzw. allgemein der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung dienen soll, nicht abstellen darf (vgl. Senat, NStZ-RR 2004, 184;… Hilger, a.a.O., Rdnr. 161).

    Der Haftrichter hat dagegen zu befinden, wenn eine Regelung betroffen ist, die nur das Verhältnis zu einem bestimmten Gefangenen ordnet (vgl. BGH, NJW 1988, 351; Senat, NStZ-RR 2004, 184, 185;… Boujong, a.a.O., Rdnr. 6 und 7).

    Er kann somit insbesondere auch bei Verstößen gegen die Trennungsvorschriften des § 119 Abs. 1 und 2 StPO angerufen werden (vgl. Senat, NStZ-RR 2004, 184, 185;… Hilger, a.a.O., Rdnr. 162;… OLG Jena, a.a.O., S. 307).

    Bei dieser einmal begründeten Zuständigkeit verbleibt es nach Beendigung der Untersuchungshaft, da - wie ausgeführt - die Subsidiarität weiter Geltung beansprucht, wenn der Betroffene von dem im Gesetz vorgesehenen anderen Rechtsbehelf im konkreten Fall keinen Gebrauch (mehr) machen kann (vgl. Senat, NJW 1998, 1165 und NStZ-RR 2004, 184, 185), somit auch, wenn - wie hier (vorrangig) - die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung unter Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz geltend gemacht wird (vgl. Senat, NStZ-RR 2004, 184, 185;… Boujong, a.a.O., Rdnr. 94).

    Zudem ist insoweit, auch wenn das Gesetz dafür keine ausdrückliche Regelung vorsieht, nach der neueren Rechtsprechung und Kommentierung ebenfalls der Weg zum Haftrichter eröffnet (vgl. Senat, NStZ-RR 2004, 184, 185; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 191), wenn der frühere Untersuchungsgefangene ein berechtigtes Interesse daran hat, das insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen - wie der hier geltend gemachten Verletzung der Menschenwürde - vorliegen kann (…vgl. Boujong, a.a.O., Rdnr. 101;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 119 StPO, Rdnr. 50; Senat, NJW 1998, 1165 und NStZ-RR 2004, 184, 185).

    Bei anderer Ansicht würde die Zuständigkeit hierfür allein wegen zeitlicher Abläufe vom sachnahen Haftrichter auf das sachfernere Oberlandesgericht verlagert werden; das wäre mit dem Gedanken eines effektiven und leicht zugänglichen Rechtsschutzes, damit der Zuständigkeitssystematik, nicht zu vereinbaren (vgl. Senat, NJW 1998, 1165 und NStZ-RR 2004, 184, 185).

    Für die hinsichtlich des Antrags zu a) in Rede stehende nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung in der Untersuchungshaft ist mithin nicht das Oberlandesgericht nach den §§ 23 ff. EGGVG, sondern der Haftrichter zuständig (Senat, NStZ-RR 2004, 184, 185;… so auch OLG Jena, a.a.O., 306; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 191; OLG München, Beschluß vom 11.06.2003 - 3 VAs 8/03).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats betrifft die Vorschrift nur eine Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtsweges, nicht aber die hier in Rede stehende Verweisung innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. Senat, NStZ-RR 1996, 366, NJW 1998, 1165 und NStZ-RR 2004, 184, 185;… ebenso Boujong, a.a.O., Rdnr. 103).

  • OLG Frankfurt, 14.01.1998 - 3 VAs 3/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2005 - 3 VAs 8/05
    Das gilt auch, wenn der Betroffene davon, z. B. wegen Fristversäumung, Erledigung der angefochtenen Maßnahme oder weil die anderweitige Regelung bewußt nicht alle Fälle erfaßt, im konkreten Fall nicht (mehr) Gebrauch machen kann (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 23 EGGVG, Rdnr. 12; Senat, NJW 1998, 1165 und NStZ-RR 2004, 184; OLG Jena, ZfStrVO 2003, 306 [307]; OLG München, Beschluß vom 11.06.2003 - 3 VAs 8/03 -).

    Bei dieser einmal begründeten Zuständigkeit verbleibt es nach Beendigung der Untersuchungshaft, da - wie ausgeführt - die Subsidiarität weiter Geltung beansprucht, wenn der Betroffene von dem im Gesetz vorgesehenen anderen Rechtsbehelf im konkreten Fall keinen Gebrauch (mehr) machen kann (vgl. Senat, NJW 1998, 1165 und NStZ-RR 2004, 184, 185), somit auch, wenn - wie hier (vorrangig) - die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung unter Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz geltend gemacht wird (vgl. Senat, NStZ-RR 2004, 184, 185;… Boujong, a.a.O., Rdnr. 94).

    Zudem ist insoweit, auch wenn das Gesetz dafür keine ausdrückliche Regelung vorsieht, nach der neueren Rechtsprechung und Kommentierung ebenfalls der Weg zum Haftrichter eröffnet (vgl. Senat, NStZ-RR 2004, 184, 185; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 191), wenn der frühere Untersuchungsgefangene ein berechtigtes Interesse daran hat, das insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen - wie der hier geltend gemachten Verletzung der Menschenwürde - vorliegen kann (…vgl. Boujong, a.a.O., Rdnr. 101;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 119 StPO, Rdnr. 50; Senat, NJW 1998, 1165 und NStZ-RR 2004, 184, 185).

    Bei anderer Ansicht würde die Zuständigkeit hierfür allein wegen zeitlicher Abläufe vom sachnahen Haftrichter auf das sachfernere Oberlandesgericht verlagert werden; das wäre mit dem Gedanken eines effektiven und leicht zugänglichen Rechtsschutzes, damit der Zuständigkeitssystematik, nicht zu vereinbaren (vgl. Senat, NJW 1998, 1165 und NStZ-RR 2004, 184, 185).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats betrifft die Vorschrift nur eine Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtsweges, nicht aber die hier in Rede stehende Verweisung innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. Senat, NStZ-RR 1996, 366, NJW 1998, 1165 und NStZ-RR 2004, 184, 185;… ebenso Boujong, a.a.O., Rdnr. 103).

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 606/03

    Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraums

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2005 - 3 VAs 8/05
    Der Senat hat mit Beschluß vom 18.07.2003 bezogen auf das Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem StVollzG die für den Vornahmeantrag nach § 113 StVollzG geltende Jahresfrist entsprechend auf den Fall der mündlichen Bekanntgabe einer Maßnahme nach dem StVollzG (§ 112 StVollzG) angewandt (Senat, NStZ-RR 2004, 29, 30;… a.A. OLG Jena, a.a.O., S. 308).

    Denn bei jeder erneuten Ablehnung nach Vornahme einer neuen Sachprüfung handelt es sich um einen sogenannten Zweitbescheid, welcher einer selbständigen rechtlichen Überprüfung zugänglich ist, auch wenn er eine im Ergebnis mit dem Erstbescheid übereinstimmende Regelung trifft (vgl. Senat, NStZ-RR 2004, 29, 30 m.w.N.; OLG Hamm, JVBl 1961, 165; OLG Nürnberg, BlStVKunde 1989, Nr. 6, 10-11).

    Der Senat hat eine solche in dem bereits erwähnten, das StVollzG betreffenden Verfahren (NStZ-RR 2004, 29, 30) nach Ablauf einer Frist von einem Jahr angenommen.

  • OLG Stuttgart, 06.02.2003 - 4 VAs 3/03

    Untersuchungshaft: Sachliche Zuständigkeit für die Feststellung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2005 - 3 VAs 8/05
    Zudem ist insoweit, auch wenn das Gesetz dafür keine ausdrückliche Regelung vorsieht, nach der neueren Rechtsprechung und Kommentierung ebenfalls der Weg zum Haftrichter eröffnet (vgl. Senat, NStZ-RR 2004, 184, 185; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 191), wenn der frühere Untersuchungsgefangene ein berechtigtes Interesse daran hat, das insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen - wie der hier geltend gemachten Verletzung der Menschenwürde - vorliegen kann (…vgl. Boujong, a.a.O., Rdnr. 101;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 119 StPO, Rdnr. 50; Senat, NJW 1998, 1165 und NStZ-RR 2004, 184, 185).

    Für die hinsichtlich des Antrags zu a) in Rede stehende nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung in der Untersuchungshaft ist mithin nicht das Oberlandesgericht nach den §§ 23 ff. EGGVG, sondern der Haftrichter zuständig (Senat, NStZ-RR 2004, 184, 185;… so auch OLG Jena, a.a.O., 306; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 191; OLG München, Beschluß vom 11.06.2003 - 3 VAs 8/03).

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2005 - 3 VAs 8/05
    Nach der Rechtsprechung begründet dies jedoch kein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme (vgl. BVerwGE 81, 226; BVerwG, Beschluß vom 18.05.2004 - 3 B 117/03 -).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2005 - 3 VAs 8/05
    Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse hinsichtlich einer erledigten Maßnahme ist nicht die Regel, sondern setzt ein besonderes Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme, insbesondere aufgrund einer sich konkret abzeichnenden Wiederholungsgefahr, einer fortwirkenden Diskriminierung oder einer - zu einer fortwirkenden Beeinträchtigung des Antragstellers führenden - Grundrechtsverletzung voraus (Senat, NJW 2003, 2843, 2844 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2005 - 3 VAs 1/05

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Erlass und Vollzug eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2005 - 3 VAs 8/05
    Zwar kann eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der oben genannten Maßnahmen unter den besonderen Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG dennoch erfolgen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.07.2004 - 3 VAs 25/04 - m.w.N. und 03.03.2005 - 3 VAs 1/05 -).
  • BVerwG, 18.05.2004 - 3 B 117.03

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung eines Restitutionsanspruchs ; Absicht …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2005 - 3 VAs 8/05
    Nach der Rechtsprechung begründet dies jedoch kein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme (vgl. BVerwGE 81, 226; BVerwG, Beschluß vom 18.05.2004 - 3 B 117/03 -).
  • OLG Oldenburg, 05.10.1987 - Ss 481/87

    Horst-Wessel-Lied; Singen der Melodie; Verfremdeter Text; Verzerrter Text; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2005 - 3 VAs 8/05
    Der Haftrichter hat dagegen zu befinden, wenn eine Regelung betroffen ist, die nur das Verhältnis zu einem bestimmten Gefangenen ordnet (vgl. BGH, NJW 1988, 351; Senat, NStZ-RR 2004, 184, 185;… Boujong, a.a.O., Rdnr. 6 und 7).
  • OLG Frankfurt, 18.09.1996 - 3 VAs 21/96

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Haftrichters und des Oberlandesgerichts für …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2005 - 3 VAs 8/05
    Maßnahmen im Rahmen des Vollzugs der Untersuchungshaft können danach nur dann Gegenstand eines zulässigen Antrags nach den §§ 23 ff. EGGVG sein, wenn sie - was in der Regel nicht der Fall ist (…vgl. Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO, § 119 Rdnr. 103;… Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 119, Rdnr. 160; Senat, NStZ-RR 1996, 365 und NStZ-RR 2004, 184) - der Entscheidungszuständigkeit des Haftrichters nach § 119 Abs. 6 StPO entzogen sind (vgl. Senat, NStZ-RR 2004, 184;… Boujong, a.a.O., Rdnr. 98 m.w.N.;… OLG Jena, a.a.O., S. 307).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.1996 - 2 Ws 268/96
  • OLG Hamburg, 01.07.1982 - 2 Ws 186/82

    Erfolgsausichten eines Antrags auf Haftverschonung bei sichergestellter ständiger …

  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 VA 13/06

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Rechtliches Interesse an der …

    Nur bei einer erneuten Ablehnung nach Vornahme einer neuen Sachprüfung, etwa indem er neue Ermittlungsergebnisse oder bisher nicht erörterte Gesichtspunkte rechtlicher oder tatsächlicher Art berücksichtigt, handelt es sich also um einen "Zweitbescheid", welcher einer selbständigen rechtlichen Überprüfung zugänglich ist, auch wenn er eine im Ergebnis mit dem Erstbescheid übereinstimmende Regelung trifft (…vgl. Löwe/Rosenberg/Böttcher, a.a.O., § 23 EGGVG Rz. 79; vgl. auch OLG Hamburg NStZ 1999, 197; OLG Karlsruhe Die Justiz 1996, 145; Die Justiz 1980, 395; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 220; LG Regensburg NStZ 1992, 560).
  • OLG München, 12.03.2021 - 1 Ws 125/21

    Verwirkung des Anspruchs auf gerichtliche Überprüfung einer erledigten …

    Der Zeitraum, ab wann ein Untätigsein als für eine solche Verwirkung relevant gewertet werden kann, kann nicht abstrakt festgelegt werden, sondern ist durch eine einzelfallbezogene Abwägung der Umstände zu bestimmen (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07; entgegen: OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. März 2005 - 3 VAs 8/05; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 VAs 24/04).

    Die entsprechende Anwendung der in § 27 Abs. 3 EGGVG bzw. § 113 Abs. 3 StVollzG geregelten Jahresfrist (so für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 23 EGGVG vor der Einführung des § 119a StPO: OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. März 2005 - 3 VAs 8/05, juris Rn. 18; vgl. auch die Rechtsprechung zu § 115 Abs. 3 StVollzG: OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 606/03, NStZ-RR 2004, 29; KG Berlin…, Beschluss vom 25. September 2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz, juris Rn. 18), dürfte daher genauso fraglich sein, wie die regelmäßige Annahme einer Verwirkung nach Ablauf eines Jahres (so für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 23 EGGVG vor der Einführung des § 119a StPO:.

  • OLG Frankfurt, 11.09.2013 - 20 VA 3/11

    Kriterien für die Bestellung eines Zwangsverwalters

    Nach Auffassung des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NStZ-RR 2005, 220 [LG Rottweil 31.03.2005 - 3 Qs 34/05jug.] ) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NStZ-RR 2005, 191) ist die Frist des § 27 Abs. 3 EGGVG entsprechend auf Feststellungsanträge anzuwenden oder es tritt jedenfalls nach Ablauf von einem Jahr Verwirkung ein.
  • BayObLG, 10.09.2024 - 204 StObWs 371/24

    Persönlichkeitsrecht eines Gefangenen beim Aufnahmeverfahren in eine JVA

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise eine kurze Frist von einem Jahr für das Vorliegen einer Verwirkung für ausreichend gehalten wird, handelt es sich dabei entweder nicht um Fälle des Strafvollzugs (BVerfG, Beschluss vom 26.01.1972 - 2 BvR 255/67 -, BVerfGE 32, 305 -311, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2005 - 3 VAs 8/05 -, juris), bei dem die Berücksichtigung von Grundrechten der Strafgefangenen in besonderem Maße zu erfolgen hat, oder um Fälle der Fortsetzungsfeststellungsklage [OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.07.2003 - 3 Ws 578/03 (StVollz) -, juris], bei der auch die Zulässigkeitsvoraussetzungen für den zunächst gestellten Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag gegeben sein müssen (…Arloth/Krä/Arloth, 5. Aufl. 2021, StVollzG § 115 Rn. 10).
  • BayObLG, 06.04.2022 - 101 VA 122/21

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Zulässigkeit und Begründetheit eines …

    Die gesetzlichen Ausschlussfristen von einem Jahr (§ 58 Abs. 2 VwGO, § 113 Abs. 3 StVollzG, § 27 Abs. 3 EGGVG) bieten insoweit einen Anhalt (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 11. März 2005, 3 VAs 8/05, NStZ-RR 2005, 220 [juris Rn. 18]; Beschl. v. 18. Juli 2003, 3 Ws 606/03, NStZ-RR 2004, 29, 30;… Mayer in Kissel/Mayer GVG, EGGVG § 26 Rn. 4).
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