Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - I-3 VA 5/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
EGGVG §§ 23 ff.; ; EGGVG § 23 Abs. 2; ; EGGVG § 24; ; EGGVG § 28 Abs. 2 Satz 2; ; EGGVG § 29 Abs. 2; ; EGGVG § 30 Abs. 2; ; RPflG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 56 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGGVG §§ 23; InsO § 56 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
Auswahl des Insolvenzverwalters nach § 56 Abs. 1 InsO nach pflichtgemäßm Ermessen des Gerichtes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beeinträchtigung der beruflichen Betätigungsmöglichkeiten durch die Nichtaufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste potentieller Insolvenzverwalter; Eröffnung des Rechtsweges für die Überprüfung von Entscheidungen im Vorauswahlverfahren; Entschließung über die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
Insolvenzverwalter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
Nicht einmal die letztliche Auswahlentscheidung durch die dem Richter gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 RPflG vorbehaltene Bestellung des Insolvenzverwalters geschieht in Ausübung rechtsprechender Gewalt, weil der Insolvenzrichter hier keinen Rechtsstreit entscheidet, sondern selbst ein Rechtsverhältnis gestaltet (BVerfG NJW 2006, 2613).Die Vorauswahl von potentiellen Insolvenzverwaltern ist funktional Ausübung vollziehender Gewalt, die nicht - alleine - der Exekutive, sondern den Insolvenzgerichten in voller richterlicher Unabhängigkeit übertragen worden ist (vgl. BVerfG NJW 2006, 2613; BVerfG NJW 2003, 1924).
Es kann dem Richter einen Rahmen geben, der ihm trotz der Eilbedürftigkeit der Bestellungsentscheidung eine hinreichend sichere Tatsachengrundlage für eine sachgerechte Auswahlentscheidung im konkreten Insolvenzverfahren vermittelt (BVerfG NJW 2006, 2613 unter Hinweis auf BVerfG NJW 2004, 2725).
Es ist Aufgabe der Fachgerichte, Kriterien für die Feststellung der Eignung eines Bewerbers sowie für eine sachgerechte Ausübung des Auswahlermessens zu entwickeln (vgl. BVerfG NJW 2006, 2613).
Eine Liste ist daher so zu führen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, vom einzelnen Insolvenzverfahren gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (vgl. BVerfG NJW 2006, 2613, mN).
- BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00
Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
Die vorstehend beschriebene Vorauswahl ist weder Rechtsprechung im materiellen Sinne, noch unterfällt sie dem funktionellen Rechtsprechungsbegriff, da der Richter zwar in richterlicher Unabhängigkeit tätig wird, aber nicht in seiner Funktion als Instanz der unbeteiligten Streitbeilegung (BVerfG NJW 2004, 2725).Dieses ist so bedeutsam, weil der Richter, wenn er die Auswahl des Insolvenzverwalters für ein konkretes Insolvenzverfahren trifft, wegen der Eilbedürftigkeit der Bestellungsentscheidung in konkreten Insolvenzverfahren eines - rechtlich einwandfreien - Rahmens bedarf (BVerfG NJW 2004, 2725), der ihm eine hinreichend sichere Tatsachengrundlage für eine sachgerechte Auswahlentscheidung vermittelt.
Dabei gebietet die Komplementärfunktion des Verfahrensrechtes schon im Vorfeld eine der Bedeutung des Rechts aus Art. 12 Abs. 1 GG angemessene Verfahrensgestaltung (BVerfG NJW 2004, 2725).
Es kann dem Richter einen Rahmen geben, der ihm trotz der Eilbedürftigkeit der Bestellungsentscheidung eine hinreichend sichere Tatsachengrundlage für eine sachgerechte Auswahlentscheidung im konkreten Insolvenzverfahren vermittelt (BVerfG NJW 2006, 2613 unter Hinweis auf BVerfG NJW 2004, 2725).
Zu beachten ist jedoch, dass das Modell einer "geschlossenen Liste", nach dem die Zahl der aufgenommenen Bewerber begrenzt ist und nur bei Ausscheiden einer bereits geführten Person ein neuer Bewerber in den Kreis möglicher Insolvenzverwalter aufgenommen wird, der Chancengleichheit der Bewerber nicht hinreichend Rechnung trägt (vgl. BVerfG NJW 2004, 2725).
- KG, 11.01.2006 - 16 VA 5/05
Insolvenzverwalterauswahl: Fehlerhafte Ermessensausübung des Insolvenzgerichts …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
Für die Überprüfung von Entscheidungen im Vorauswahlverfahren potentieller Insolvenzverwalter ist der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (KG ZIP 2006, 294; OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664; OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; allgemein zu den Voraussetzungen eines Verfahrens nach §§ 23 ff. EGGVG: Senat OLGR 2006, 227, mN).Wenn die Justizverwaltung die Vorauswahl und die Festlegung der dafür maßgebenden Kriterien den Insolvenzrichtern überlässt, so entlässt diese Delegation die Justizverwaltung nicht aus ihrer Verantwortung, ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln, also eine sachgerechte und verfassungsrechtlichen Maßstäben genügende Vorauswahl, sicherzustellen (vgl. KG ZIP 2006, 294).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
Die Vorauswahl von potentiellen Insolvenzverwaltern ist funktional Ausübung vollziehender Gewalt, die nicht - alleine - der Exekutive, sondern den Insolvenzgerichten in voller richterlicher Unabhängigkeit übertragen worden ist (vgl. BVerfG NJW 2006, 2613; BVerfG NJW 2003, 1924). - BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
Notarstellen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
Die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Bewerber um die Bestellung zum Insolvenzverwalter in einem konkreten Insolvenzverfahren fordert eine der Sicherung des chancengleichen Zugangs angemessene Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfG NJW 1987, 887). - OLG Koblenz, 12.05.2005 - 12 VA 1/04
Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters als Justizverwaltungsakt; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
Für die Überprüfung von Entscheidungen im Vorauswahlverfahren potentieller Insolvenzverwalter ist der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (KG ZIP 2006, 294; OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664; OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; allgemein zu den Voraussetzungen eines Verfahrens nach §§ 23 ff. EGGVG: Senat OLGR 2006, 227, mN). - OLG Schleswig, 28.02.2005 - 12 VA 3/04
Aufnahme in die beim Amtsgericht geführte Liste der Insolvenzverwalter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
Für die Überprüfung von Entscheidungen im Vorauswahlverfahren potentieller Insolvenzverwalter ist der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (KG ZIP 2006, 294; OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664; OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; allgemein zu den Voraussetzungen eines Verfahrens nach §§ 23 ff. EGGVG: Senat OLGR 2006, 227, mN). - OLG München, 07.12.2004 - 9 VA 4/04
Berücksichtigungsfähigkeit eines Rechtsanwalts als Konkursverwalter bzw. …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
Für die Überprüfung von Entscheidungen im Vorauswahlverfahren potentieller Insolvenzverwalter ist der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (KG ZIP 2006, 294; OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664; OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; allgemein zu den Voraussetzungen eines Verfahrens nach §§ 23 ff. EGGVG: Senat OLGR 2006, 227, mN). - OLG Köln, 03.01.2001 - 7 VA 1/00
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
Denn nach § 29 Abs. 2 EGGVG sind für das Verfahren vor dem Zivilsenat die Vorschriften über die freiwillige Gerichtsbarkeit über das Beschwerdeverfahren anzuwenden; im FG-Verfahren aber sind Behörden - wie hier der Direktor des Amtsgerichtes - beteiligtenfähig (vgl. OLG Köln OLGR 2001 197). - OLG Düsseldorf, 24.06.1996 - 3 VA 4/95
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06
Soweit der Senat (NJW-RR 1996, 1273) entschieden hat, Anträge auf Berücksichtigung im Vorauswahlverfahren seien unzulässig und gegenstandslos, wenn es ein förmliches Vorauswahlverfahren nicht gibt und die zuständigen Richter ihre Entscheidungen an bestimmten Erfahrungen ausrichten, weil dies den in die richterliche Entscheidung einfließenden Beurteilungs- und Auswahlhilfen keine eigenständige Verwaltungsaktsqualität verleihe, hält er daran nicht fest.
- OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 20 VA 11/05
Bestellung als Insolvenzverwalter: Verfahren auf gerichtliche Entscheidung bei …
Dass sich der Antrag gegen die Justizbehörde bzw. den Rechtsträger - hier: das Land Hessen - zu richten hat, entspricht für das Vorauswahlverfahren betreffende Anträge auf gerichtliche Entscheidung verbreiteter obergerichtlicher Auffassung (vgl. etwa KG ZIP 2006, 294; OLG Düsseldorf NZI 2007, 48 = ZIP 2006, 2137, mit zust. Anmerkung von Holzer in ZIP 2006, 2208; vgl. auch OLG Düsseldorf OLGR 2007, 21).Das beanstandete Vorauswahlverfahren als Justizverwaltungshandeln sei damit aber der Justizbehörde zuzurechnen (KG ZIP 2006, 294; OLG Düsseldorf NZI 2007, 48 = ZIP 2006, 2137, mit zust. Anmerkung von Holzer in ZIP 2006, 2208; vgl. auch OLG Düsseldorf OLGR 2007, 21).
Entscheidend für die Bestimmung der Justizbehörde im Sinne von §§ 23 ff EGGVG ist nämlich, welcher Behörde die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgabe zugewiesen ist (OLG Düsseldorf OLGR 2007, 21 m. w. N. bzw. Kissel/Mayer, a.a.O., § 29 EGGVG Rz. 16; Wieland ZIP 2007, 462, 465).
Sie ist so zu gestalten, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (vgl. OLG Köln NZI 2007, 105 unter Hinweis auf BVerfG NJW 2004, 2725; ZIP 2006, 1541; vgl. auch OLG Düsseldorf NZI 2007, 48 = ZIP 2006, 2137 und OLGR 2007, 21; OLG Nürnberg ZIP 2007, 80).
- OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - 3 VA 4/07
Zur Zuständigkeit für Anträge auf Aufnahme in die Vorauswahlliste als …
Materiell richtiger Antragsgegner und demnach entscheidungszuständig für den Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahlliste als Insolvenzverwalter in Nordrhein-Westfalen sind der oder die Insolvenzrichter (Anschluss an OLG Hamm NJW-RR 2008, 722; ZIP 2008, 1189 unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 27. Oktober 2006 3 Va 5/06 und 9/06, NJW-RR 2007, 630).Nach den Entscheidungen des Senats vom 27. Oktober 2006 - 3 Va 5/06 und 3 Va 9/06 - sei der Präsident des Amtsgerichts verpflichtet, sachgerechte Kriterien für ein Auswahlverfahren zu bestimmen und danach eine Vorauswahlliste für mögliche Insolvenzverwalter anzulegen.
Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung (Beschlüsse vom 27. Oktober 2006 3 Va 5/06 und 9/06, NJW-RR 2007, 630; ebenso KG NZI 2008, 187; ZIP 2008, 284), wonach der Behördenleiter (hier: Amtsgerichtspräsident) als Antragsgegner verpflichtet sei, gegebenenfalls mit Hilfe der Insolvenzrichter, sachgerechte Kriterien für ein Vorauswahlverfahren zu bestimmen, danach eine Vorauswahlliste für mögliche Insolvenzverwalter anzulegen und aufgrund der entwickelten Kriterien den Antragsteller zu bescheiden, auf.
Als Entscheidungsträger sind die Insolvenzrichter des Amtsgerichts Düsseldorf verpflichtet, sachgerechte Kriterien für ein Vorauswahlverfahren zu bestimmen, danach eine Vorauswahlliste für mögliche Insolvenzverwalter anzulegen und ggf. aufgrund der entwickelten Kriterien den Antragsteller, dessen Begehren dies als Minus umfasst, zu bescheiden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.10.2006 - 3 Va 5/06 und 3 Va 9/06, die allerdings noch von einer Entscheidungszuständigkeit des Behördenleiters ausgehen).
- OLG Hamburg, 08.10.2008 - 2 VA 4/07
Insolvenzverwalterauswahl: Auswahlkriterien für eine Vorauswahlliste und …
Richtiger Antragsgegner ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…BGH a.a.O.; anders zuvor OLG Köln, Beschl. v. 27.9. 06, 7 VA 9/05, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.06, 3 VA 5/06, zit. nach juris) der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, da Behörden, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, lediglich dann parteifähig sind, wenn ihnen die Fähigkeit zugesprochen ist, sich an einem Verfahren zu beteiligen (…BGH v. 16.5. 07, a.a.O.); dies setzt eine entsprechende gesetzliche Regelung voraus, durch die die fehlende Parteifähigkeit ersetzt wird (…BGH v. 19.12.07, a.a.O.).Nach den ausdrücklichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts findet im Rahmen des chancengleichen Zugangs aller Bewerber gerade keine Bestenauslese statt und muss nicht wie bei der Bewerbung um ein öffentliches Amt durch das Verfahren gewährleistet sein, dass tatsächlich unter allen potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzlichen Anforderungen entspricht (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.06, 3 VA 5/06).
- OLG Frankfurt, 12.06.2008 - 20 VA 11/07
Berufsbetreuung: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Berücksichtigung bei der …
Im Anschluss daran entspricht es nunmehr weitgehend einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, dass der richtige Rechtsbehelf gegen ablehnende Entscheidungen im Rahmen der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (vgl. dazu BGH ZIP 2007, 1379; OLG Düsseldorf ZIP 2006, 2137 und OLGR 2007, 21; OLG Nürnberg ZIP 2007, 80; OLG Köln NZI 2007, 105; KG ZIP 2006, 294; OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664, und ZIP 2007, 831; OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; OLG Hamburg ZIP 2005, 2165; OLG Hamm ZIP 2007, 1722; OLG Dresden ZIP 2007, 2182; OLG Bamberg ZIP 2008, 82, je m. w. N.). - OLG Hamburg, 21.09.2009 - 2 VA 4/09
Auswahl des Insolvenzverwalters: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die …
Eine Liste ist so zu führen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (…BVerfG v. 19.7. 06, a.a.O.;… BGH v. 19.12.07, a.a.O.; OLG Köln, B.v. 27.9. 06, 7 Va 9/05; OLG Düsseldorf , Beschl. v. 27.10.06, 3 Va 5/06; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.11.06, 12 VA 3/06, zit. nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".