Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2250
Voraussetzungen für die Errichtung eines Drei-Zeugen-Testaments - erbrechtsiegen.de
Wirksamkeit des Nottestaments vor drei Zeugen: schwere Krankheit reicht nicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Beschwerde gegen die Feststellung als Alleinerbe Voraussetzungen zur wirksamen Errichtung eines Nottestaments (vorliegend verneint) Vorliegen einer nahen Todesgefahr
Kurzfassungen/Presse
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Anforderungen an ein Drei-Zeugen-Testament
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 11.05.2022 - 23 VI 3/22
- OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22
Papierfundstellen
- FGPrax 2022, 274
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15
Nur "Zweizeugentestament" statt "Dreizeugentestament"
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22
Die strengen Anforderungen, die das Nachlassgericht im angefochtenen Beschluss an die Wirksamkeit eines Notlagentestaments gem. § 2250 Abs. 2 BGB als besonderer Ausnahmevorschrift stellt, stehen vielmehr in Einklang mit der Rechtsprechung der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (vergl. etwa BGH, Urteil vom 15.11.1951 - IV ZR 66/51 -, BGHZ 3, 372-381 zu § 24 TestG; ders…, Urteil vom 1.6.1970 - III ZB 4/70, BGHZ 54, 89, Rz. 22 und 23KG, Beschluss vom 29.12.2015,- 6 W 93/15 -, juris).Die derart nahe Gefahr des Todes oder der Testierunfähigkeit muss dabei entweder objektiv vorliegen, oder es muss bei allen drei Zeugen übereinstimmend die Besorgnis tatsächlich vorhanden sein und vom Standpunkt ihres pflichtgemäßen Ermessens aus angesichts der objektiven Sachlage auch als gerechtfertigt angesehen werden, dass eine solche Gefahrenlage bestünde (BGHZ 3, 372;… MüKo BGB a.a.O. § 2250 Rn. 7 f;KG, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 6 W 93/15 -, Rn. 28, juris;… Staudinger/Baumann (2018) BGB § 2250, Rn. 19; OLG München…, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 31 Wx 141/08 -, Rn. 10, juris).
Todesgefahr liegt objektiv vor, wenn von einem klinischen Zustand einer unmittelbar bevorstehenden Endphase des Lebens ausgegangen werden kann, wie beispielsweise beginnenden kleinen Organausfällen (KG, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 6 W 93/15 -, Rn. 28, juris; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 10.10.2012 - 5 U 59/11, Rz. 43, juris).
- BGH, 15.11.1951 - IV ZR 66/51
Nottestament vor drei Zeugen
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22
Die strengen Anforderungen, die das Nachlassgericht im angefochtenen Beschluss an die Wirksamkeit eines Notlagentestaments gem. § 2250 Abs. 2 BGB als besonderer Ausnahmevorschrift stellt, stehen vielmehr in Einklang mit der Rechtsprechung der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (vergl. etwa BGH, Urteil vom 15.11.1951 - IV ZR 66/51 -, BGHZ 3, 372-381 zu § 24 TestG; ders…, Urteil vom 1.6.1970 - III ZB 4/70, BGHZ 54, 89, Rz. 22 und 23KG, Beschluss vom 29.12.2015,- 6 W 93/15 -, juris).Die derart nahe Gefahr des Todes oder der Testierunfähigkeit muss dabei entweder objektiv vorliegen, oder es muss bei allen drei Zeugen übereinstimmend die Besorgnis tatsächlich vorhanden sein und vom Standpunkt ihres pflichtgemäßen Ermessens aus angesichts der objektiven Sachlage auch als gerechtfertigt angesehen werden, dass eine solche Gefahrenlage bestünde (BGHZ 3, 372;… MüKo BGB a.a.O. § 2250 Rn. 7 f;KG…, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 6 W 93/15 -, Rn. 28, juris;… Staudinger/Baumann (2018) BGB § 2250, Rn. 19; OLG München…, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 31 Wx 141/08 -, Rn. 10, juris).
Unterbleibt eine Feststellung, so kann das für die Gültigkeit des Testaments nur dann unschädlich sein, wenn mindestens feststeht, dass sie hätte getroffen werden können, weil die gleiche Überzeugung von dem Vorliegen einer nahen Todesgefahr bei allen drei Zeugen vorhanden war (BGHZ 3, 372, Rz. 27, 31).
- OLG Düsseldorf, 06.01.2022 - 3 Wx 216/21
Kontaktbeschränkung: Nottestament trotz Corona ungültig
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22
Dabei ist das Nachlassgericht zu Recht davon ausgegangen, dass die formellen Voraussetzungen der Errichtung eines Nottestaments im Sinne dieser Vorschrift eng auszulegen sind (vergl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Januar 2022 - I-3 Wx 216/21 -, Rn. 10, juris, m.w.N.).Welche Anforderungen aber erfüllt werden müssen, damit die statt vor einem Notar oder einem Bürgermeister vor Laien niedergelegten Erklärungen des Erblassers als rechtsverbindliche Wiedergabe seines in naher Todesgefahr geäußerten Willens gewertet werden können, steht nicht im Ermessen des Gerichts, sondern ist im Einzelnen gesetzlich vorgeschrieben (vergl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Januar 2022 a.a.O. m.w.N.).
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22
Es führt auch nicht für sich genommen zur Unwirksamkeit der Niederschrift, dass die Testamentsurkunde nichts über den Vorgang der Erklärungsabgabe als solchen besagt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60 -, BGHZ 37, 79 ff, 85, 86) und keine Angaben zu der nahen Todesgefahr enthält. - OLG Hamm, 10.02.2017 - 15 W 587/15
Drei-Zeugen-Testament setzt Todesgefahr voraus
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22
Selbst eine bösartige metastasierende Grunderkrankung, aufgrund derer der Erblasser laut behandelndem Arzt innerhalb von ein bis zwei Tagen versterben könnte, reicht nicht aus, wenn - wie hier bejaht (s.o.) - innerhalb dieser Frist noch ein Notar erreichbar wäre (OLG Hamm 10.02.2017 - 15 W 587/15, ErbR 2017, 348). - OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
Formwirksamkeit eines Nottestaments
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22
Die vorgenannten fehlenden Angaben in der Niederschrift bedingen jedoch nicht zwingend die Unwirksamkeit der Beurkundung (§ 2249 Abs. 6 BGB i.V.m. § 2250 Abs. 3 Satz 2 BGB) (vergl. OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 31 Wx 81/15 -, Rn. 40, juris). - OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22
Die derart nahe Gefahr des Todes oder der Testierunfähigkeit muss dabei entweder objektiv vorliegen, oder es muss bei allen drei Zeugen übereinstimmend die Besorgnis tatsächlich vorhanden sein und vom Standpunkt ihres pflichtgemäßen Ermessens aus angesichts der objektiven Sachlage auch als gerechtfertigt angesehen werden, dass eine solche Gefahrenlage bestünde (BGHZ 3, 372;… MüKo BGB a.a.O. § 2250 Rn. 7 f;KG…, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 6 W 93/15 -, Rn. 28, juris;… Staudinger/Baumann (2018) BGB § 2250, Rn. 19; OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 31 Wx 141/08 -, Rn. 10, juris). - OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11
Voraussetzungen für eine wirksame Errichtung eines Drei-Zeugen-Nottestaments
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22
Todesgefahr liegt objektiv vor, wenn von einem klinischen Zustand einer unmittelbar bevorstehenden Endphase des Lebens ausgegangen werden kann, wie beispielsweise beginnenden kleinen Organausfällen (KG…, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 6 W 93/15 -, Rn. 28, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.10.2012 - 5 U 59/11, Rz. 43, juris). - BGH, 01.06.1970 - III ZB 4/70
Drei-Zeugen-Testament
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22
Die strengen Anforderungen, die das Nachlassgericht im angefochtenen Beschluss an die Wirksamkeit eines Notlagentestaments gem. § 2250 Abs. 2 BGB als besonderer Ausnahmevorschrift stellt, stehen vielmehr in Einklang mit der Rechtsprechung der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (vergl. etwa BGH, Urteil vom 15.11.1951 - IV ZR 66/51 -, BGHZ 3, 372-381 zu § 24 TestG; ders, Urteil vom 1.6.1970 - III ZB 4/70, BGHZ 54, 89, Rz. 22 und 23KG, Beschluss vom 29.12.2015,- 6 W 93/15 -, juris). - BayObLG, 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90
Errichtung eines Not-Testaments; Heilbaren Formfehler bei Erstellung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22
Ob es im Einzelfall ein Indiz für eine das Warten auf den Notar oder Bürgermeister nicht zulassende nahe Todesgefahr darstellt, wenn der Erblasser einen Tag (vgl. BayObLGZ 1990, 294/297) oder zwei Tage (vgl. LG München I FamRZ 2000, 855;… kritisch Staudinger/Baumann § 2250 Rn. 19, 21) nach der Testamentserrichtung verstirbt, kann hier dahinstehen, denn bei dem hier vorliegenden Zeitraum von drei Wochen zwischen Testamentserrichtung und Tod kann eine solche Indizwirkung keinesfalls angenommen werden (…vergl. OLG München a.a.O., Rn. 14, juris für den Zeitraum von "mehr als zwei Wochen"). - LG München I, 22.09.1998 - 16 T 12496/98
- OLG Braunschweig, 21.01.2026 - 10 W 79/25
Voraussetzungen der Wirksamkeit eines Drei-Zeugen-Nottestaments
Nicht ausreichend ist deshalb, dass der Erblasser wegen einer fortgeschrittenen nicht mehr heilbaren Erkrankung nur noch kurze Zeit zu leben hat (OLG München…, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 31 Wx 141/08 -, Rn. 14, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 4. Oktober 2022 - 3 W 109/22 -, Rn. 12, juris).Ebenso wenig reicht es bei Fehlen der übrigen Voraussetzungen des § 2250 BGB aus, dass der Erblasser lediglich körperlich zu schwach ist, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können (KG Berlin…, Beschluss vom 22. Juni 2022 - 6 W 7/21 -, Rn. 20, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 4. Oktober 2022 - 3 W 109/22 -, Rn. 8, juris;… MüKoBGB/Sticherling, 10. Aufl. 2026, BGB § 2250 Rn. 8).
Todesgefahr liegt objektiv vor, wenn von einem klinischen Zustand einer unmittelbar bevorstehenden Endphase des Lebens ausgegangen werden kann, wie beispielsweise beginnenden kleinen Organausfällen (KG…, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 6 W 93/15 -, Rn. 28, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 4. Oktober 2022 - 3 W 109/22 -, Rn. 12, juris).
Auch nach der eigenen Schilderung der zeitlichen Abläufe und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die beiden Errichtungsansätze an Wochentagen (Montag und Dienstag) im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten erfolgten, ist davon auszugehen, dass - unter Hinweis auf die Dringlichkeit - ein Notar oder Bürgermeister auch erreichbar gewesen wäre (vgl. auch OLG München…, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 31 Wx 81/15 -, Rn. 35, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 30. Oktober 2025 - 5 W 21/25 -, Rn. 14, juris) - zumal der Notar seine Dienstpflichten verletzte, wiese er einen Beteiligten in einer solchen Situation ab (KG Berlin…, Beschluss vom 22. Juni 2022 - 6 W 7/21 -, Rn. 22, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 4. Oktober 2022 - 3 W 109/22 -, Rn. 10, juris).
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