Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 29.11.2024 - 3 W 121/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
§ 888 ZPO
Zwangsgeld - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 888 Abs. 1 ; BGB § 2314 Abs. 1 S. 3
Festsetzung eines Zwangsmittels wegen Nichtvornahme einer unvertretbaren Handlung
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 16.08.2024 - 3 O 48/24
- OLG Brandenburg, 29.11.2024 - 3 W 121/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- OLG Hamm, 27.02.2023 - 5 W 30/22
Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2024 - 3 W 121/24
Der Schuldner ist jedoch im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme einer Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt und diese Mitwirkung zweifelhaft ist, auch verpflichtet, die Handlung des (ihm gegenüber) mitwirkungspflichtigen Dritten mit der gebotenen Intensität einzufordern, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen und alle insoweit zumutbaren Maßnahmen - ggf. einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens - zu ergreifen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. August 2023 - 19 W 4/23 -, juris; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 26. August 2009 - 12 W 1364/09 -, Rn. 17, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Februar 2023 - I-5 W 30/22 -, juris).Die geschuldete Handlung muss noch im Zeitpunkt der Vollstreckung ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängen (…BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 68/08, juris, Rn. 21; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Februar 2023 - I-5 W 30/22 -, juris).
Maßgebend sind hierbei die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde (OLG Hamm, Beschluss vom 27. Februar 2023 - I-5 W 30/22 -, juris;… Zöller/Seibel, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 888 ZPO, Rn. 17).
- OLG Nürnberg, 26.08.2009 - 12 W 1364/09
Zwangsvollstreckungsbeschwerdeverfahren: Behandlung und Umfang der Verpflichtung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2024 - 3 W 121/24
Danach scheidet die Festsetzung eines Zwangsmittels gemäß § 888 Abs. 1 ZPO aus, wenn der Schuldner die geschuldete Handlung nicht vornehmen kann, und zwar auch dann, wenn er sein Unvermögen schuldhaft herbeigeführt hat (OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. August 2009 - 12 W 1364/09 -, Rn. 16, juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15 -, Rn. 11, juris).Der Schuldner ist jedoch im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme einer Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt und diese Mitwirkung zweifelhaft ist, auch verpflichtet, die Handlung des (ihm gegenüber) mitwirkungspflichtigen Dritten mit der gebotenen Intensität einzufordern, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen und alle insoweit zumutbaren Maßnahmen - ggf. einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens - zu ergreifen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. August 2023 - 19 W 4/23 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. August 2009 - 12 W 1364/09 -, Rn. 17, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Februar 2023 - I-5 W 30/22 -, juris).
- LG Cottbus, 16.08.2024 - 3 O 48/24
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2024 - 3 W 121/24
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubiger wird der Beschluss der Landgerichts Cottbus vom 16.08.2024, Az 3 O 48/24 abgeändert:.Gegen die Schuldner wird wegen Nichtvornahme der ihr aufgrund des Teil-Versäumnisurteils des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 17.06.2024 02.07.2021 (Az. 3 O 48/24) obliegenden Pflichten zur Erteilung der Auskunft über den Bestand des Nachlasses des am 17.11.2021 in Berlin verstorbenen Erblassers W…G…G…G… durch Vorlage eines notariellen Bestandsverzeichnisses, welches folgende Punkte umfasst:.
- BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08
Auskunft über Tintenpatronen
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2024 - 3 W 121/24
Die geschuldete Handlung muss noch im Zeitpunkt der Vollstreckung ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängen (BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 68/08, juris, Rn. 21; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Februar 2023 - I-5 W 30/22 -, juris). - OLG Düsseldorf, 31.10.2016 - 7 W 67/16
Vollstreckung der Verpflichtung zur Erteilung eines Verzeichnisses über den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2024 - 3 W 121/24
Legt der Schuldner dar und weist nach, dass er seinerseits die zur Erbringung der Mitwirkungshandlung des Notars erforderlichen eigenen Mitwirkungshandlungen erbracht hat (also seinerseits dem Notar Auskunft erteilt hat hinsichtlich Nachlassbestand, Schenkungen und Zuwendungen des Erblassers) sowie, dass er in der Folge trotz intensiven Bemühens um die weitere Mitwirkungshandlung des Notars diese nicht erlangen konnte, kommt in Betracht, dass die titulierte Verpflichtung des Schuldners nicht unmittelbar erzwungen werden kann, eine Zwangsmittelfestsetzung somit zu unterbleiben hat (…OLG Nürnberg, a. a. O., Rn. 19; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.10.2016 - I-7 W 67/16, juris, Rn. 19). - OLG München, 10.11.2022 - 33 W 775/22
Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung eines notariellen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2024 - 3 W 121/24
Maßgeblich ist also, ob der Schuldner zum Zeitpunkt der Entscheidung durch den Senat alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des beauftragten Notars zu erlangen (OLG München, Beschluss vom 10. November 2022 - 33 W 775/22 -, juris). - OLG Stuttgart, 08.08.2023 - 19 W 4/23
Zwangsgeldverhängung wegen Nichtvorlage von notariellem Nachlassverzeichnis
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2024 - 3 W 121/24
Der Schuldner ist jedoch im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme einer Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt und diese Mitwirkung zweifelhaft ist, auch verpflichtet, die Handlung des (ihm gegenüber) mitwirkungspflichtigen Dritten mit der gebotenen Intensität einzufordern, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen und alle insoweit zumutbaren Maßnahmen - ggf. einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens - zu ergreifen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. August 2023 - 19 W 4/23 -, juris; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 26. August 2009 - 12 W 1364/09 -, Rn. 17, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Februar 2023 - I-5 W 30/22 -, juris). - OLG Zweibrücken, 22.07.2015 - 3 W 59/15
Nachlasspfleger muss Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses geben!
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2024 - 3 W 121/24
Danach scheidet die Festsetzung eines Zwangsmittels gemäß § 888 Abs. 1 ZPO aus, wenn der Schuldner die geschuldete Handlung nicht vornehmen kann, und zwar auch dann, wenn er sein Unvermögen schuldhaft herbeigeführt hat (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 26. August 2009 - 12 W 1364/09 -, Rn. 16, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15 -, Rn. 11, juris). - OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18
Zwangsvollstreckung: Auslegung des Tenors eines Teil-Anerkenntnsiurteils durch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2024 - 3 W 121/24
Dass seitens der Vollstreckungsschuldner im weiteren Verlauf alles in ihrer Macht Stehende getan worden ist, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen, haben diese nicht dargelegt (…vgl. Herzog, in: Staudinger BGB, 2021, § 2341 BGB, Rn. 375 m. w. N.; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 17.04.2018 - 5 W 16/18, juris, Rn. 30).
- OLG Brandenburg, 14.01.2026 - 3 W 123/25
Festsetzung eines Zwangsmittels wegen Nichtvornahme einer unvertretbaren Handlung …
Danach scheidet die Festsetzung eines Zwangsmittels gemäß § 888 Abs. 1 ZPO aus, wenn der Schuldner die geschuldete Handlung nicht vornehmen kann, und zwar auch dann, wenn er sein Unvermögen schuldhaft herbeigeführt hat (Senatsbeschluss vom 2911.2024, 3 W 121/24; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 26. August 2009 - 12 W 1364/09 -, Rn. 16, juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15 -, Rn. 11, juris).
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