Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 6 - Erbunwürdigkeit (§§ 2339 - 2345) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 2341 BGB
23 Entscheidungen zu § 2341 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 20.02.2018 - 10 U 41/17
Pflicht des Betreuers zur Rechnungslegung über das verwaltete Vermögen
- OLG Hamm, 27.02.2023 - 5 W 30/22
- LG Bonn, 03.07.2019 - 5 S 18/19
Pflichtteilsanspruch - Anspruch auf Nachbesserung eines notariellen ...
- BGH, 11.03.2015 - IV ZR 400/14
Erbunwürdigkeit des betreuenden Ehegatten und Testamentserben: Versuchte Tötung ...
- OLG Naumburg, 13.05.2020 - 12 U 15/19
Erbunwürdigkeit: Inhaltliche Anforderungen an ein Schriftgutachten über eine ...
- OLG Koblenz, 16.01.2004 - 8 U 1467/02
Ein Mörder ist nicht erbberechtigt hinsichtlich der von ihm getöteten Ehefrau
- BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 93/88
Beginn der Anfechtungsfrist bei Testamentsfälschung
- BGH, 21.09.1967 - III ZR 208/66
Erbunwürdigkeit bei Verschweigen ehelicher Untreue
- OLG Brandenburg, 17.07.2009 - 13 W 23/09
Pflichtteilsrecht: Beweislast des Pflichtteilsberechtigten für den Nachlasswert; ...
- LG Köln, 04.09.2018 - 30 O 94/15
Beurteilung der Erbunwürdigkeit eines Vorerben wegen Totschlags im Hinblick auf ...
Querverweise
Auf § 2341 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Erbunwürdigkeit
- § 2345 (Vermächtnisunwürdigkeit; Pflichtteilsunwürdigkeit)