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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,58311
OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15 (https://dejure.org/2016,58311)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.01.2016 - 3 W 136/15 (https://dejure.org/2016,58311)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - 3 W 136/15 (https://dejure.org/2016,58311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21 Abs 2 HeilBerG RP vom 19.12.2014, § 30 GewO, § 95 Abs 1 SGB 5, § 11 Abs 1 GmbHG, § 1 GmbHG
    Handelsregisterverfahren: Aussetzung zur Vorlage an das Landesverfassungsgericht Rheinland-Pfalz zur Klärung der Zulässigkeit freiberuflicher ärztlicher Tätigkeit in der Rechtsform einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    HeilBG RLP § 21 Abs. 2
    Vorlage an den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz zur Entscheidung der Frage der Vereinbarkeit der Unzulässigkeit der Ausübung einer freiberuflichen-ärztlichen Tätigkeit in der Rechtsform einer GmbH mit der Verfassung für Rheinland-Pfalz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 47/11 R

    Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Ausübung der Tätigkeit …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15
    Rn. 6 1. Für die streitgegenständliche Konstellation (zur Beschränkung für vertragsärztliche Versorgungsleistungen i.S.v. § 95 Abs. 1 SGB V siehe BSG, Urteil vom 15. August 2012, Az. B 6 KA 47/11 R, nach Juris) existieren keine bundesrechtlichen Regeln, die die Ausübung einer freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit in der Rechtsform der GmbH untersagen.

    Denn ein solches Verbot greift in nicht zu rechtfertigender Weise in verfassungsrechtlich durch Artt. 1 Abs. 1 Satz 2, 13 Abs. 1, 52 Abs. 1, 58 und 60 Abs. 1 Sätze 1 und 2 LV verbürgte Grundfreiheiten ein (a.A. VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 1999, Az. Vf. 5-VII-95 u.a., zu den Bestimmungen der bayerischen Landesverfassung; ebenfalls a.A. hinsichtlich vertragsärztlicher Versorgungsleistungen i.S.v. § 95 Abs. 1 SGB V auch BSG, Urteil vom 15. August 2012, Az. B 6 KA 47/11 R; OLG München, Urteil vom 18. September 2014, Az. 29 U 1154/14; jeweils nach Juris).

    Zwar ist bereits mehrfach höchstrichterlich entschieden worden, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, jede von einem Berufsangehörigen gewünschte Rechtsform für die Ausübung der freiberuflich auszuübenden ärztlichen Heilkunde zur Verfügung zu stellen (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 15. August 2012, Az. B 6 KA 47/11 R m.w.N.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 12/01

    Normenkontrolle, verwaltungsgerichtliche; Oberverwaltungsgericht; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15
    Allerdings entspricht es wohl allgemeiner (landes- wie bundesverfassungsrechtlicher) Auffassung, dass (gesetzliche) Regelungen zur Regelung der Berufsausübung jedenfalls durch legitime Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig sein müssen (VGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. Juli 2001, Az. VGH B 12/00 u.a., nach Juris, zu Artt. 1, 58 und 60 LV).

    Der Gleichheitssatz ist allerdings verletzt, wenn sich - bezogen auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs - ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst wie einleuchtender Grund für die betreffende Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (VGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. Juli 2001, Az. VGH B 12/00 u.a., nach Juris).

  • BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 2280/11

    Nichtannahmebeschluss: Versagung der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft in …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15
    Vielmehr steht es der Gesellschaft frei, auch nichtgewerbliche, insbesondere freiberufliche Tätigkeiten zu entfalten, wenngleich der Verband durch die (gemäß § 11 Abs. 1 GmbHG konstitutiv wirkende) Handelsregistereintragung qua Rechtsform auch in diesen Fällen als Handelsgesellschaft gilt (§ 13 Abs. 3 GmbHG) und deshalb den Regelungen für (gewerblich tätige) Kaufleute unterliegt (§§ 6 Abs. 1 und 2, 1 Abs. 1 und 2 HGB); anders verhält es sich nur für den zum Streitfall entgegengesetzten Fall, dass eine freiberufliche Tätigkeit in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft ausgeübt werden soll (BGH, Urteil vom 18. Juli 2011, Az. AnwZ (Brfg) 18/10, nach Juris; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 06. Dezember 2011, Az. 1 BvR 2280/11; nach Juris).

    Indes entspricht es herkömmlicher verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass sich dahingehende Regelungen auch durch Auslegung von Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Willens und ohne Verletzung der anerkannten Auslegungsgrundsätze ergeben können (s. insoweit BVerfG, Beschluss vom 06. Dezember 2011, Az. 1 BvR 2280/11; nach Juris).

  • OLG München, 18.09.2014 - 29 U 1154/14
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15
    Unter einer "ärztlichen Praxis" wird herkömmlicherweise eine mit den notwendigen räumlichen, sachlichen und personellen Mitteln ausgestattete Einrichtung verstanden, in welcher im Wege der ambulanten Versorgung - im Gegensatz zur stationären Versorgung im Krankenhaus - Patienten behandelt werden, wobei diese Behandlung durch Ärzte erfolgt, d.h. durch Personen, welche durch Approbation als Arzt zur Ausübung des ärztlichen Berufs unter dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind (vgl. etwa OLG München, Urteil vom 18. September 2014, Az. 29 U 1154/14, nach Juris).

    Denn ein solches Verbot greift in nicht zu rechtfertigender Weise in verfassungsrechtlich durch Artt. 1 Abs. 1 Satz 2, 13 Abs. 1, 52 Abs. 1, 58 und 60 Abs. 1 Sätze 1 und 2 LV verbürgte Grundfreiheiten ein (a.A. VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 1999, Az. Vf. 5-VII-95 u.a., zu den Bestimmungen der bayerischen Landesverfassung; ebenfalls a.A. hinsichtlich vertragsärztlicher Versorgungsleistungen i.S.v. § 95 Abs. 1 SGB V auch BSG, Urteil vom 15. August 2012, Az. B 6 KA 47/11 R; OLG München, Urteil vom 18. September 2014, Az. 29 U 1154/14; jeweils nach Juris).

  • VerfGH Bayern, 13.12.1999 - 5-VII-95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15
    Denn ein solches Verbot greift in nicht zu rechtfertigender Weise in verfassungsrechtlich durch Artt. 1 Abs. 1 Satz 2, 13 Abs. 1, 52 Abs. 1, 58 und 60 Abs. 1 Sätze 1 und 2 LV verbürgte Grundfreiheiten ein (a.A. VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 1999, Az. Vf. 5-VII-95 u.a., zu den Bestimmungen der bayerischen Landesverfassung; ebenfalls a.A. hinsichtlich vertragsärztlicher Versorgungsleistungen i.S.v. § 95 Abs. 1 SGB V auch BSG, Urteil vom 15. August 2012, Az. B 6 KA 47/11 R; OLG München, Urteil vom 18. September 2014, Az. 29 U 1154/14; jeweils nach Juris).

    Diese Grundfreiheiten stehen auch der Beschwerdeführerin als im Entstehen begriffener (werdender), selbst rechtsfähiger juristischer Person zu (grundlegend BGH, Urteil vom 09. März 1981, Az. II ZR 54/80; BGH, Urteil vom 23. März 1981, Az. II ZR 27/80; jeweils nach Juris; vgl. i.Ü. Art. 19 Abs. 3 GG; zur verfassungsrechtlichen Rechtssubjektivität VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 1999, Az. Vf. 5-VII-95 u.a., nach Juris).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15
    Seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (grundlegend BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, Az. II ZR 331/00, nach Juris) kommt auch bei Ärzte-Gesellschaften in der Rechtsform einer Personengesellschaft der Behandlungsvertrag nur mit dem Verband als solchem zustande.
  • BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98

    Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15
    Gerade bei (wesentlichen, statusrelevanten) Einschränkungen im Bereich der freien Berufe bedürfte es einer hinreichend konkreten, formalgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die nicht bereits in der Verleihung der Satzungsautonomie gesehen werden kann (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 14. Dezember 1999, Az. 1 BvR 1327/98, nach Juris;… BeckOK-GG/Ruffert, Stand 01. März 2015, Art. 12 Rn. 79 f. m.w.N.).
  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15
    Diese Grundfreiheiten stehen auch der Beschwerdeführerin als im Entstehen begriffener (werdender), selbst rechtsfähiger juristischer Person zu (grundlegend BGH, Urteil vom 09. März 1981, Az. II ZR 54/80; BGH, Urteil vom 23. März 1981, Az. II ZR 27/80; jeweils nach Juris; vgl. i.Ü. Art. 19 Abs. 3 GG; zur verfassungsrechtlichen Rechtssubjektivität VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 1999, Az. Vf. 5-VII-95 u.a., nach Juris).
  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15
    Rn. 16 Eingedenk dieses in eindeutiger Weise feststellbaren Willens des aktuellen Gesetzgebers kann die Frage, ob es bei der Auslegung nach dem Willen des Gesetzgebers maßgeblich (auch) auf dessen konkrete Vorstellungen (subjektiver gesetzgeberischer Wille) oder aber auf eine generalisierende, objektive Betrachtungsweise ("Wille des Gesetzes") ankommt (…vgl. Röhl/Röhl, Allgemeine Rechtslehre, 3. Aufl. 2008, S. 628 ff., 630), der Wille des Gesetzgebers gar hinter teleologische Interpretationen einer Regelung zurückstehen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2004, Az. 2 BvR 383/03, Rn. 181 ff., nach Juris), dahinstehen.
  • BGH, 18.07.2011 - AnwZ (Brfg) 18/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15
    Vielmehr steht es der Gesellschaft frei, auch nichtgewerbliche, insbesondere freiberufliche Tätigkeiten zu entfalten, wenngleich der Verband durch die (gemäß § 11 Abs. 1 GmbHG konstitutiv wirkende) Handelsregistereintragung qua Rechtsform auch in diesen Fällen als Handelsgesellschaft gilt (§ 13 Abs. 3 GmbHG) und deshalb den Regelungen für (gewerblich tätige) Kaufleute unterliegt (§§ 6 Abs. 1 und 2, 1 Abs. 1 und 2 HGB); anders verhält es sich nur für den zum Streitfall entgegengesetzten Fall, dass eine freiberufliche Tätigkeit in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft ausgeübt werden soll (BGH, Urteil vom 18. Juli 2011, Az. AnwZ (Brfg) 18/10, nach Juris; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 06. Dezember 2011, Az. 1 BvR 2280/11; nach Juris).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94

    Zusammenschluss von Rechtsanwälten zu einer GmbH

  • BGH, 23.03.1981 - II ZR 27/80

    Zur Geschäftsführerbestellung vor Eintragung der GmbH und zur Frage der …

  • BGH, 03.02.1994 - I ZR 282/91

    Zulässigkeit einer Vorlage an den EUGH zur Beurteilung der Vereinbarkeit eines …

  • OLG Zweibrücken, 23.02.2011 - 3 W 22/11

    Handelsregistereintragung: Zwischenverfügung bei fehlender Stellungnahme der IHK

  • VGH Hessen, 02.10.2023 - 25 A 1775/21

    Privatärztliche Zweigpraxis in Geschäftsräumen eines Outdoorhändlers

    Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich auch nicht aus den vom Beschuldigten angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1999 (- 1 BvR 1327/98 -, juris) und vom 8. Januar 2002 (- 1 BvR 1147/01 -, juris), des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2011 (- 3 C 25.00 -, juris) und des OLG Zweibrücken vom 21. Januar 2016 (- 3 W 136/15-, juris).
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