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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.03.2025 - 3 W 15/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,6041
OLG Frankfurt, 03.03.2025 - 3 W 15/24 (https://dejure.org/2025,6041)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.03.2025 - 3 W 15/24 (https://dejure.org/2025,6041)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. März 2025 - 3 W 15/24 (https://dejure.org/2025,6041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 4 GlüStVtr HE 2012, § 4 Abs 4 GlüStVtr HE 2021, § 812 Abs 1 BGB
    Sofortige Beschwerde gegen isolierten Aussetzungsbeschluss aufgrund EuGH-Vorabentscheidungsersuchens anderen Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Rückerstattung von verlorenen Spieleinsätzen eines Nutzers für seine Teilnahme an Online-Glückspielen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückerstattung von verlorenen Spieleinsätzen eines Nutzers für seine Teilnahme an Online-Glückspielen

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 23.01.2025 - I ZB 39/24

    Sofortige Beschwerde gegen einen isolierten Aussetzungsbeschluss aufgrund des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2025 - 3 W 15/24
    Zwar ist § 252 ZPO im Rahmen einer teleologischen Reduktion in den Fällen unanwendbar, in denen ein Zivilgericht einen Rechtsstreit infolge eines eigenen Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV aussetzt (vgl. etwa KG, Beschluss vom 17.05.2024 - 21 W 5/24 MDR 2024, 1001; OLG Köln, Beschluss vom 15.03.2024 - 19 W 18/24 juris; in diese Richtung auch BGH, Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24 -, juris).

    Zum anderen käme eine Anfechtbarkeit der Aussetzungsentscheidung in einer solchen Konstellation einer Überprüfung der Vorlageentscheidung selbst gleich und griffe (zumindest mittelbar) in die von dem Zivilgericht zunächst eigenständig zu treffende Sachentscheidung ein (s. BGH, Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24 -, juris).

    Gegen eine Aussetzung im ersten Rechtszug, die nicht infolge eines eigenen Vorabentscheidungsersuchens gemäß Art. 267 AEUV erfolgt, sondern an ein bereits beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängiges Vorabentscheidungsverfahren eines anderen Gerichts anknüpft, ist die sofortige Beschwerde gemäß § 252 ZPO statthaft (s. BGH, Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24 -, juris), da in diesem Fall kein Grund für eine teleologische Reduktion des § 252 ZPO besteht.

    Demgegenüber tritt bei einer Aussetzung mit Blick auf ein bereits anhängiges Vorabentscheidungsersuchen ein Verfahrensstillstand ein und die Parteien können sich nicht an dem Vorabentscheidungsverfahren beteiligen (s. BGH, Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24 -, juris).

    Im Fall einer eigenen Vorlageentscheidung ist es daher typischerweise einer größeren Selbstkontrolle unterworfen als im Fall eines oftmals knapper begründeten Aussetzungsbeschlusses unter Verweis auf ein bereits anhängiges Vorabentscheidungsersuchen (s. BGH, Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24-, juris).

    Es muss daher unionsrechtlich erst recht zulässig sein, einen mit Blick auf ein Vorabentscheidungsverfahren eines anderen Gerichts gefassten Aussetzungsbeschluss aufzuheben (s. BGH, Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24-, juris).

    Eine Aussetzung allein aus Zweckmäßigkeitsgründen sieht das Gesetz nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 22.09.2022 - V ZB 22/21 -, NJW-RR 2023, 210, 211; Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24 -, juris).

    Die Aussetzung dient in dieser Konstellation dazu, den Gerichtshof vor einer Beeinträchtigung seiner Funktion im Vorabentscheidungsverfahren zu schützen, weil eine weitere Vorlage vermieden wird und es genügt, dass über die klärungsbedürftige Rechtsfrage lediglich in einem Verfahren verhandelt und entschieden wird (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24.01.2012 - VIII ZR 158/11 BeckRS 2012, 4328; Beschluss vom 13.09.2012 - III ZB 3/12 -, -, NVwZ-RR 2012, 960, 963; Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24-, juris).

    Ob auf der Tatbestandsseite ein Aussetzungsgrund im Sinn von § 148 Abs. 1 ZPO gegeben ist, unterliegt im Beschwerdeverfahren uneingeschränkter Kontrolle (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.2021 - Il ZB 16/20 -, NJW-RR 2021, 638, 640; Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24 -, juris).

    Dem Beschwerdegericht sind eigene Zweckmäßigkeitserwägungen verwehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.2021 - Il ZB 16/20 -, NJW-RR 2021, 638, 640; Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24 -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2024 - 2 W 21/24 BeckRS 2024, 37969).

    Das frühere Totalverbot nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 unterscheidet sich grundlegend vom jetzigen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker in S 4 Abs. 4 GlüStV 2021 (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24 -, juris).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass sich aus dem Unionsrecht keine Pflicht der Mitgliedstaaten ergibt, eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Glücksspielerlaubnis anzuerkennen (s. etwa EuGH, Urteil vom 08.09.2009 - C-42/07 -, GewArch 2009, 444, 446, Tz. 73 - Liga Portuguesa; Urteil vom 12.09.2013 - C-660/11 und C-8/12 -, NVwZ-RR 2013, 959, 962, Tz. 40 f. - Biasci u. a.; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24 -, juris; Koenig/Sarafi, ZNVG 2024, 316).

  • BGH, 09.03.2021 - II ZB 16/20

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit im Urkundenprozess; Klage auf Zahlung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2025 - 3 W 15/24
    Ob auf der Tatbestandsseite ein Aussetzungsgrund im Sinn von § 148 Abs. 1 ZPO gegeben ist, unterliegt im Beschwerdeverfahren uneingeschränkter Kontrolle (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.2021 - Il ZB 16/20 -, NJW-RR 2021, 638, 640; Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24 -, juris).

    Dem Beschwerdegericht sind eigene Zweckmäßigkeitserwägungen verwehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.2021 - Il ZB 16/20 -, NJW-RR 2021, 638, 640; Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24 -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2024 - 2 W 21/24 BeckRS 2024, 37969).

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig von dem Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach den §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12.12.2005 - Il ZB 30/04-, NJW-RR 2006, 1289, 1290; Beschluss vom 09.03.2021 - Il ZB 16/20 -, NJW-RR 2021, 638, 640; OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2023 - 15 W 19/23 -, GRUR-RS 2023, 15085; Ball, in: MusielakNoit (Hrsg.), ZPO, 21 .

  • OLG Köln, 17.05.2023 - 15 W 19/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung des Rechtsstreits im Hinblick …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2025 - 3 W 15/24
    Eine solche Teilaussetzung ist grundsätzlich möglich, wenn sich der Aussetzungsgrund nur auf einen selbständigen, abtrennbaren (§ 145 ZPO) Teil des Streitstoffs bezieht (vgl. BGH…, Beschluss vom 23.11.2006 - VII ZB 40/06 -, NJW-RR 2007, 456 Rn. 10; OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2023 - 15 W 19/23 GRUR-RS 2023, 15085;… Greger, in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 148, Rdnr. 7).

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig von dem Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach den §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12.12.2005 - Il ZB 30/04-, NJW-RR 2006, 1289, 1290; Beschluss vom 09.03.2021 - Il ZB 16/20 -, NJW-RR 2021, 638, 640; OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2023 - 15 W 19/23 -, GRUR-RS 2023, 15085; Ball, in: MusielakNoit (Hrsg.), ZPO, 21 .

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2025 - 3 W 15/24
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass sich aus dem Unionsrecht keine Pflicht der Mitgliedstaaten ergibt, eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Glücksspielerlaubnis anzuerkennen (s. etwa EuGH, Urteil vom 08.09.2009 - C-42/07 -, GewArch 2009, 444, 446, Tz. 73 - Liga Portuguesa; Urteil vom 12.09.2013 - C-660/11 und C-8/12 -, NVwZ-RR 2013, 959, 962, Tz. 40 f. - Biasci u. a.; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24 -, juris; Koenig/Sarafi, ZNVG 2024, 316).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2025 - 3 W 15/24
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig von dem Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach den §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12.12.2005 - Il ZB 30/04-, NJW-RR 2006, 1289, 1290; Beschluss vom 09.03.2021 - Il ZB 16/20 -, NJW-RR 2021, 638, 640; OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2023 - 15 W 19/23 -, GRUR-RS 2023, 15085; Ball, in: MusielakNoit (Hrsg.), ZPO, 21 .
  • BGH, 23.11.2006 - VII ZB 40/06

    Aussetzung des Hauptsacheverfahrens wegen eines anderweit anhängigen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2025 - 3 W 15/24
    Eine solche Teilaussetzung ist grundsätzlich möglich, wenn sich der Aussetzungsgrund nur auf einen selbständigen, abtrennbaren (§ 145 ZPO) Teil des Streitstoffs bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.11.2006 - VII ZB 40/06 -, NJW-RR 2007, 456 Rn. 10; OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2023 - 15 W 19/23 GRUR-RS 2023, 15085;… Greger, in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 148, Rdnr. 7).
  • EuGH, 12.09.2013 - C-660/11

    Biasci u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 43 EG …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2025 - 3 W 15/24
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass sich aus dem Unionsrecht keine Pflicht der Mitgliedstaaten ergibt, eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Glücksspielerlaubnis anzuerkennen (s. etwa EuGH, Urteil vom 08.09.2009 - C-42/07 -, GewArch 2009, 444, 446, Tz. 73 - Liga Portuguesa; Urteil vom 12.09.2013 - C-660/11 und C-8/12 -, NVwZ-RR 2013, 959, 962, Tz. 40 f. - Biasci u. a.; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24 -, juris; Koenig/Sarafi, ZNVG 2024, 316).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2024 - 2 W 21/24

    Beschwerde gegen isolierte Aussetzungsbeschlüsse i.R.v. Zahlungsansprüchen im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2025 - 3 W 15/24
    Dem Beschwerdegericht sind eigene Zweckmäßigkeitserwägungen verwehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.2021 - Il ZB 16/20 -, NJW-RR 2021, 638, 640; Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24 -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2024 - 2 W 21/24 BeckRS 2024, 37969).
  • BGH, 04.06.2024 - VIII ZB 40/23

    Vorliegen einer die Aussetzung des Verfahrens rechtfertigenden Vorgreiflichkeit …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2025 - 3 W 15/24
    Der Umstand, dass in dem anderen Verfahren über eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, von deren Beantwortung die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits ganz oder teilweise abhängt, rechtfertigt dagegen die Aussetzung der Verhandlung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.2023 - Via ZB 10/21 -, NJW-RR 2024, 117, 118; Beschluss vom 04.06.2024 - VIII ZB 40/23 -, NJW 2024, 2618, 2619).
  • BGH, 13.09.2012 - III ZB 3/12

    Aussetzung eines Rechtsstreits über die Rückforderung einer Beihilfe bis zur …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2025 - 3 W 15/24
    Die Aussetzung dient in dieser Konstellation dazu, den Gerichtshof vor einer Beeinträchtigung seiner Funktion im Vorabentscheidungsverfahren zu schützen, weil eine weitere Vorlage vermieden wird und es genügt, dass über die klärungsbedürftige Rechtsfrage lediglich in einem Verfahren verhandelt und entschieden wird (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24.01.2012 - VIII ZR 158/11 BeckRS 2012, 4328; Beschluss vom 13.09.2012 - III ZB 3/12 -, -, NVwZ-RR 2012, 960, 963; Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24-, juris).
  • EuGH, 29.03.2022 - C-132/20

    Die bloße Tatsache, dass ein Richter zu einem Zeitpunkt ernannt wurde, zu dem der …

  • BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 158/11

    Gaspreise in der Grundversorgung

  • BGH, 24.07.2023 - VIa ZB 10/21

    Aussetzung eines Dieselverfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines …

  • BGH, 22.09.2022 - V ZB 22/21

    Aussetzung eines Verfahrens: Vorgreiflichkeit bei Streit um …

  • EuGH, 08.09.2016 - C-225/15

    Politanò - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit …

  • EuGH, 24.03.2011 - C-194/10

    Abt u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Erheblichkeit der Frage - Unzuständigkeit

  • KG, 17.05.2024 - 21 W 5/24

    Anspruch eines Nutzers gegen die Betreiberin von Online-Glücksspielen auf Zahlung …

  • OLG Köln, 15.03.2024 - 19 W 18/24
  • OLG Frankfurt, 05.01.2026 - 3 U 78/25

    Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen gegen Anbieter von Online-Sportwetten …

    Im Übrigen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des EuGH, dass sich aus dem Unionsrecht keine Pflicht der Mitgliedstaaten ergibt, eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Glücksspielerlaubnis anzuerkennen (s. etwa EuGH, Urteil vom 08.09.2009 - C-42/07, GewArch 2009, 444, 446, Tz. 73 - Liga Portuguesa; Urteil vom 12.09.2013 - C-660/11 und C-8/12, NVwZ-RR 2013, 959, 962, Tz. 40 f. - Biasci u. a.; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24, NJW 2025, 1421, 1423; Senat, Beschluss vom 03.03.2025 - 3 W 15/24 , ZfWG 2025, 304, 305 f.; Koenig/Sarafi, ZfWG 2024, 316).
  • OLG Saarbrücken, 11.04.2025 - 4 W 5/25

    Aussetzung eines Rechtsstreits wegen der Erstattung von beim Online-Glücksspiel …

    Die früher in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unterschiedlich beurteilte Frage hat der Bundesgerichtshof inzwischen ausdrücklich bejaht (BGH…, Beschluss vom 25.01.2025 - I ZB 39/24, juris Rn. 9 ff.; so auch bereits Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28.01.2025 - 1 W 32/24; siehe auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2025 - 3 W 15/24, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 15.03.2024 - 19 W 18/24 -, juris Rn. 10; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 14.02.2022 - 4 W 16/21 -, juris Rn. 29 ff.;… Gerken in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2022, § 252 Rn. 6;… Greger in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 252 ZPO Rn. 2).
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