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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.12.2005 - 3 W 150/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4010
OLG Zweibrücken, 06.12.2005 - 3 W 150/05 (https://dejure.org/2005,4010)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.12.2005 - 3 W 150/05 (https://dejure.org/2005,4010)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 3 W 150/05 (https://dejure.org/2005,4010)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Bezeichnung eines Sondereigentums in der Teilungserklärung als Ladenlokal gestattet nicht den Betrieb eines Imbisses, §§ 15 Abs. 1, 14, 15 Abs. 3 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2 § 15 Abs. 1, Abs. 3 ; BGB § 1004
    Beschränkuung der Nutzung von Teileigentum durch die Bezeichnung als "Laden" im Aufteilungsplan - zweckbestimmungswidrige Nutzung eines Ladens als Schnellimbiss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Ladenfläche": Nutzungseinschränkende Zweckbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einrichtung und Betrieb eines Schnellimbisses in den Räumen einer Wohnungseigentumsanlage ; Maßgeblichkeit der gegebenenfalls auszulegenden Zweckbestimmung in einem Aufteilungsplan

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 682
  • MDR 2006, 683
  • FGPrax 2006, 113
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.12.2005 - 3 W 150/05
    Den Inhalt des Grundbuches hat der Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbständig auszulegen, wobei - wie das Landgericht bereits ausgeführt hat - auf den Wortlaut und den Sinn der Eintragung sowie der darin zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung nebst Anlagen abzustellen ist, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergeben (vgl. BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147, 149; Senat, etwa Beschluss vom 11. August 2005 - 3 W 21/05 -).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.12.2005 - 3 W 150/05
    Den Inhalt des Grundbuches hat der Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbständig auszulegen, wobei - wie das Landgericht bereits ausgeführt hat - auf den Wortlaut und den Sinn der Eintragung sowie der darin zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung nebst Anlagen abzustellen ist, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergeben (vgl. BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147, 149; Senat, etwa Beschluss vom 11. August 2005 - 3 W 21/05 -).
  • OLG Hamburg, 16.05.2003 - 2 Wx 44/00

    Schranken für die Nutzung von in einer Wohnungseigentumsanlage befindlichen , im …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.12.2005 - 3 W 150/05
    Dies schon deshalb nicht, weil Grundrisszeichnungen grundsätzlich nicht den Zweck haben, Vereinbarungen über Nutzungsbeschränkungen zum Ausdruck zu bringen (HansOLG Hamburg ZMR 2003, 770).
  • OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05

    Wohnungseigentum: Nutzung von Teileigentum als Tagesstätte mit Kontakt- und …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.12.2005 - 3 W 150/05
    Den Inhalt des Grundbuches hat der Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbständig auszulegen, wobei - wie das Landgericht bereits ausgeführt hat - auf den Wortlaut und den Sinn der Eintragung sowie der darin zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung nebst Anlagen abzustellen ist, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergeben (vgl. BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147, 149; Senat, etwa Beschluss vom 11. August 2005 - 3 W 21/05 -).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07

    Zulässigkeit der Nutzung von "gewerblichem" Teileigentum als …

    Nichts anderes ergibt sich aus der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des OLG Zweibrücken (in FGPrax 2006, S. 113 f.), nach der sich "im Einzelfall" eine Angabe im Aufteilungsplan als - einschränkende - Konkretisierung einer Regelung in der Teilungserklärung darstellen kann.
  • OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05

    Wohnungseigentumsrecht: Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken

    e) Dem wegen der zweckbestimmungswidrigen Nutzung durch die Antragsgegner in der Vergangenheit sonach gegebenen Anspruch der Antragsteller auf künftige Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG (BayObLG ZMR 2000, 234 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 3 W 150/05 -), steht auch nicht der Einwand der Verwirkung (§ 242 BGB) entgegen.
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