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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 3 W 17/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9376
OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 3 W 17/23 (https://dejure.org/2023,9376)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.03.2023 - 3 W 17/23 (https://dejure.org/2023,9376)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. März 2023 - 3 W 17/23 (https://dejure.org/2023,9376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • erbrechtsiegen.de

    Genehmigung des Verkaufs eines Waldgrundstücks durch Nachlasspfleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Nachlasspflegers; Grundstücksverkauf durch den Nachlasspfleger; Versagung der Genehmigung über einen Grundstücksverkauf durch das Nachlassgericht; Aufgaben des Nachlasspflegers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Bestellung eines Nachlasspflegers; Grundstücksverkauf durch den Nachlasspfleger; Versagung der Genehmigung über einen Grundstücksverkauf durch das Nachlassgericht; Aufgaben des Nachlasspflegers

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grenzen der Genehmigungsfähigkeit des Immobilienverkaufs durch Nachlasspfleger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 123
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 3 Wx 8/19

    Ermächtigung des Nachlasspflegers zur Auflösung nicht mündelsicherer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 3 W 17/23
    FGPrax 2019, 133; OLG Hamm Beschl. v. 7.4.2017 - 15 W 135/17, BeckRS 2017, 156986;.
  • BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81

    Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 3 W 17/23
    Wie der Regelungszusammenhang der Absätze 1 und 2 des § 1960 BGB allerdings zeigt, ist es Kernaufgabe eines Nachlasspflegers mit den im gegebenen Fall angeordneten Wirkungskreisen, die Vermögensinteressen der noch festzustellenden Erben dadurch wahrzunehmen, dass er den Nachlass erhält; denn das Nachlassgericht hat im Anwendungsbereich des § 1960 BGB "für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen", und zur Erfüllung dieser staatlichen Fürsorgepflicht bedient es sich des Pflegers (vgl. BGH NJW 1983, 226).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 21 W 142/19

    Verweigerung nachlassgerichtlicher Genehmigung für Grundstücksgeschäft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 3 W 17/23
    Es bedarf daher besonderer sachlicher Gründe, um bei der erforderlichen Gesamtabwägung zu dem Ergebnis zu gelangen, dass das Rechtsgeschäft trotz des mit ihm verbundenen Verlustes von Grundvermögen im Interesse der Betroffenen liegt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.12.2019, 21 W 142/19).
  • OLG München, 10.04.2014 - 31 Wx 18/14

    Nachlasspflegschaft: Gerichtliche Genehmigungsfähigkeit des Verkaufs eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 3 W 17/23
    Ist der Nachlasspfleger - wie hier - mit der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses betraut, so gehört es insbesondere zu seinen Pflichten, den Nachlass zu erhalten und zu verwalten sowie die Vermögensinteressen der künftig festzustellenden Erben wahrzunehmen (vgl. OLG München FamRZ 2014, 1813).
  • OLG Hamm, 07.04.2017 - 15 W 135/17
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 3 W 17/23
    FGPrax 2019, 133; OLG Hamm Beschl. v. 7.4.2017 - 15 W 135/17, BeckRS 2017, 156986;.
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2025 - 5 W 34/25

    Veräußerung von Nachlassgrundstücken im Spannungsfeld zwischen Sicherungspflicht …

    Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer solchen Genehmigung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung; maßgebendes Kriterium ist dabei das Interesse aller Erben, wie es sich im Entscheidungszeitpunkt darstellt (OLG Brandenburg, FGPrax 2023, 123; OLG Braunschweig, FGPrax 2020, 131; OLG Frankfurt, FGPrax 2020, 85; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Januar 2013 - XII ZB 334/12, NJW-RR 2013, 323).

    Welche Maßnahmen insoweit zweckmäßig sind, entscheidet der Nachlasspfleger nach pflichtgemäßem Ermessen; maßgebend hierfür ist nach objektiven Kriterien vor allem das wirtschaftlich und finanziell Vernünftige (OLG Brandenburg, FGPrax 2023, 123; OLG Frankfurt, FGPrax 2020, 85; OLG Hamm, NLPrax 2019, 33; OLG München FamRZ 2014, 1813; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. März 2022 - IV ZB 27/21, NJW 2022, 1748, 1749; Urteil vom 26. Oktober 1967 - VII ZR 86/65, BGHZ 49, 1, 5).

    Rn. 8 Wie der Regelungszusammenhang der Absätze 1 und 2 des § 1960 BGB allerdings zeigt, ist es Kernaufgabe eines Nachlasspflegers mit den im gegebenen Fall angeordneten Wirkungskreisen, die Vermögensinteressen der noch festzustellenden Erben dadurch wahrzunehmen, dass er den Nachlass erhält; denn das Nachlassgericht hat im Anwendungsbereich des § 1960 BGB "für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen", und zur Erfüllung dieser staatlichen Fürsorgepflicht bedient es sich des Pflegers (OLG Brandenburg, FGPrax 2023, 123; OLG Frankfurt, FGPrax 2020, 85; vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - IVa ZR 166/81, NJW 1983, 226).

    Deshalb bedarf es schon besonderer sachlicher Gründe, um bei der erforderlichen Gesamtabwägung zu dem Ergebnis zu gelangen, dass das Rechtsgeschäft trotz des mit ihm verbundenen Verlustes von Grundvermögen im Interesse - hier - der Erben als der davon betroffenen Personen liegt (OLG Brandenburg, FGPrax 2023, 123; OLG Frankfurt, FGPrax 2020, 85;… Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, a.a.O., Kap. G, Rn. 366).

    Als besonderer sachlicher Grund für den Verkauf einer Nachlassimmobilie ist zwar anerkannt, dass liquide Mittel benötigt werden, um Verbindlichkeiten des Nachlasses zu decken (vgl. OLG Brandenburg, FGPrax 2023, 123; OLG Karlsruhe, ZEV 2023, 310, 312; OLG Frankfurt, FGPrax 2020, 85); davon kann hier jedoch keine Rede sein.

  • OLG Braunschweig, 21.02.2025 - 10 W 7/25

    Nachlassgerichtliche Genehmigung eines Grundstücksverkaufs durch einen …

    Es entspricht billigem Ermessen im Sinne des § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG, dass die im Rahmen einer angeordneten Nachlasspflegschaft anfallenden Gerichtskosten für das Verfahren über gesetzlich vorgeschriebene gerichtliche Genehmigungsentscheidungen im Regelfall von den Erben zu tragen sind (OLG Hamm…, Beschluss vom 7. April 2017 - 15 W 135/17 -, Rn. 16, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 21 W 142/19 -, Rn. 18, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. März 2023 - 3 W 17/23 -, Rn. 13, juris).

    Ob im Ausnahmefall hinsichtlich entstehender Gerichtskosten anderes gelten kann, wenn ein von einem Beschwerdeführer vertretener Standpunkt von vornherein verfehlt und den Interessen der (anderen) unbekannten Erben ersichtlich zuwider läuft, kann dahingestellt bleiben (vgl. dazu OLG Frankfurt…, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 21 W 142/19 -, Rn. 18, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. März 2023 - 3 W 17/23 -, Rn. 13, juris).

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