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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38577
OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18 (https://dejure.org/2018,38577)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 (https://dejure.org/2018,38577)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 (https://dejure.org/2018,38577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Dringlichkeit bei Vorgehen gegen Falschbezeichnung in Online-Portal

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung wegen behaupteter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung einer Rezension auf Google

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Negative Google-Bewertungen: Unternehmen müssen sich beeilen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Abwarten von zwei Monaten ist für einstweilige Verfügung zu spät

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Eilbedürftigkeit bei Verfügungsverfahren gegen Google-Bewertung

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Negative Google-Bewertungen löschen lassen - Die Frist für den Eilantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 105
  • MDR 2019, 163
  • ZUM 2019, 190
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 17.07.2018 - 18 W 858/18

    Untersagung eines in Social Media geposteten Textbeitrags

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    Dies kann zwar nicht ohne Weiteres auf andere Rechtsgebiete übertragen werden, weshalb die Frage, wie lange der Antragsteller bei einer behaupteten Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zuwarten darf, von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt (OLG München, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 18 W 858/18, Rn. 51).

    Es handelt sich hier nicht um einen Fall, in dem der Gegner seinen Sitz im Ausland hat und der höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen zum Gegenstand hat (Abgrenzung zu OLG München, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 18 W 858/18, Rn. 53).

  • OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05

    Greenpeace-Aktion rechtmäßig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    Dabei darf man die Wiederholungsgefahr als Voraussetzung des Verfügungsanspruchs nicht mit dem Verfügungsgrund, also der Dringlichkeit wegen drohender Nachteile, gleichsetzen (OLG Dresden, Urteil vom 7. April 2005 - 9 U 263/05).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2015 - 6 U 156/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bewertung von Äußerungen im Rahmen einer …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    Auch in Pressesachen wird überwiegend davon ausgegangen, dass bei einem Zuwarten von mehr als einem Monat nach Kenntnis von der Verletzungshandlung die Eilbedürftigkeit in der Regel nicht mehr gegeben ist (…Burkhard, a.a.O., 12. Kapitel Rn. 144a unter Bezugnahme auf OLG Koblenz, 10. Januar 2013 - 4 W 680/12; OLG Karlsruhe, 14. Januar 2015 - 6 U 156/14; OLG Köln - 15 W 69/14; KG, 2. November 2015 - 10 W 33/15).
  • OLG Köln, 08.03.2012 - 15 U 193/11

    Eilrechtsschutz bei eBay-Bewertung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    Rn. 13 a) Ein Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO besteht in der objektiv begründeten Besorgnis, durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes werde die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert, so dass er aufgrund einer besonderen Dringlichkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer einstweiligen Sicherung seines Anspruchs bedarf (OLG Köln, Urteil vom 08. März 2012 - I-15 U 193/11, Rn. 8).
  • OLG Nürnberg, 07.11.2017 - 3 U 1206/17

    Selbstwiderlegung der Eilbedürftigkeit im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    Rn. 17 Nach ständiger Rechtsprechung des OLG Nürnberg ist im Wettbewerbsrecht regelmäßig ein Zuwarten von mehr als 1 Monat dringlichkeitsschädlich (OLG Nürnberg, Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 7. November 2017 - 3 U 1206/17).
  • OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 3 W 1013/18

    Einstweiliger Rechtsschutz: Entfernung von negativen Rezensionen im Internet

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    Dabei ist insbesondere zu fragen, welche Folgen beim Antragsteller aus der Rechtsverletzung bis zum Erlass einer Entscheidung in der Hauptsache erwachsen, ob diese Nachteile nachträglich angemessen kompensiert werden können und wann mit einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu rechnen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 3 W 1013/18;… Voß, in Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 1. Aufl. 2015, § 940 ZPO Rn. 62).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.10.2018 - 11 O 6394/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.10.2018, Az. 11 O 6394/18, wird zurückgewiesen.
  • KG, 02.11.2015 - 10 W 33/15

    Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Verletzung des …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    Auch in Pressesachen wird überwiegend davon ausgegangen, dass bei einem Zuwarten von mehr als einem Monat nach Kenntnis von der Verletzungshandlung die Eilbedürftigkeit in der Regel nicht mehr gegeben ist (…Burkhard, a.a.O., 12. Kapitel Rn. 144a unter Bezugnahme auf OLG Koblenz, 10. Januar 2013 - 4 W 680/12; OLG Karlsruhe, 14. Januar 2015 - 6 U 156/14; OLG Köln - 15 W 69/14; KG, 2. November 2015 - 10 W 33/15).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1998 - 20 U 155/97

    Begriff der Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im gewerblichen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
    Zwar kann aus dem Umstand von Vergleichsverhandlungen grundsätzlich nicht darauf geschlossen werden, dass es dem Verletzten mit der Verfolgung des Unterlassungsanspruchs nicht so eilig sei, wenn die Vergleichsverhandlungen in einer die Eilbedürftigkeit berücksichtigenden Weise zügig geführt werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1998 - 20 U 155/97, Rn. 7).
  • OLG Köln, 09.05.2019 - 15 W 70/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung eines Teilnehmers …

    Die Frage, wie lange ein Antragsteller zuwarten darf, ohne dass es an der für den Verfügungsgrund erforderlichen zeitlichen Dringlichkeit fehlt, hängt zwar stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, doch kann in der Regel nur ein Zuwarten von mehr als einem Monat als dringlichkeitsschädlich angesehen werden (vgl. zuletzt auch OLG Nürnberg v. 13.11.2018 - 3 W 2064/18, CR 2019, 332 ff.).
  • OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21

    Teilsperre eines Nutzerkontos in einem sozialen Netzwerk; Verfügungsgrund zur …

    Rn. 20 2. Der Senat geht im Rahmen seiner ständigen Spruchrichterpraxis im Presse- und Äußerungsrecht davon aus, dass bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine öffentliche Äußerung und einem daran anknüpfenden materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch auch ein Verfügungsgrund im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist (so z.B. auch KG…, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9; OLG Stuttgart…, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 86; anderer Ansicht z.B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, juris Rn. 19).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2021 - 1 W 23/21

    Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von …

    Ob auf Unterlassungsverfügungen der vorliegenden Art die von einem Teil der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht für die Annahme einer solchen Selbstwiderlegung zugrunde gelegte Monatsfrist zwischen Kenntnis vom Verstoß und Antragstellung (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 12.02.2007 - 5 U 189/06 - juris Beschluss vom 07.02.2007 - 5 U 140/06 - juris) auch bei einstweiligen Verfügungen nach §§ 935, 940 ZPO zu Grunde zu legen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 - juris KG, Beschluss vom 02.11.2015 - 10 W 35/15 - juris), oder ob in diesen Fällen aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände noch Fristen von 6 bis 8 Wochen dringlichkeitsunschädlich sein können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2010 - 4 U 106/10 - juris Beschluss vom 25.02.2009 - 4 U 204/08 - juris Hanseatisches OLG, Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18 - juris), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.

    Insbesondere ist nicht dargetan, dass etwa Verhandlungen der Parteien über die Verbreitung der Äußerungen stattgefunden haben, aus denen sich die begründete Hoffnung ergeben konnte, dass der drohenden oder behaupteten Rechtsverletzung abgeholfen wird (OLG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2014 - 5 W 37/14 - juris OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2022 - 15 B 893/22

    Stadt Hilchenbach muss Artikel zur Partei Der Dritte Weg von ihrer Internetseite …

    Rn. 63 Vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, juris Rn. 21 ff.
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.06.2019 - 11 O 3362/19

    Unzulässsige befristete Sperrung eines Twitteraccounts

    Damit ist der zwischenzeitliche Zeitablauf grenzwertig (vgl. dazu OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, wonach bei einem Zuwarten von mehr als einem Monat nach Kenntnis von der Verletzungshandlung die Eilbedürftigkeit in der Regel nicht mehr gegeben ist), führt aber noch nicht zu einer Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, zumal der Antragsteller zwischenzeitlich sowohl Einspruch gegen die Sperrungen eingelegt hat, als auch die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 17.05.2019 abgemahnt hat, ohne dass jeweils eine über eine bloße Bestätigung des Einspruchseingangs hinausgehende Reaktion seitens der Antragsgegnerin erfolgt wäre.
  • OLG Stuttgart, 07.09.2022 - 4 W 75/22

    Kündigung eines Privatschulvertrags nach Drohungen und Vorwürfen der Eltern

    Zwar kann die Frist, aufgrund derer von einer dringlichkeitsschädigenden Selbstwiderlegung auszugehen ist, durch Verhandlungen der Parteien verlängert werden, wenn die begründete Hoffnung besteht, dass dadurch der drohenden oder behaupteten Rechtsverletzung abgeholfen wird und wenn die Verhandlungen in der gebotenen Eile geführt werden (OLG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2014 - 5 W 37/14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18).
  • OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23

    Vorwurf des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Verfolgung von irreführenden Angaben …

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig ein Zuwarten von mehr als einem Monat dringlichkeitsschädlich (OLG Nürnberg, NJW-RR 2019, 105 Rn. 17).
  • OLG Dresden, 14.07.2026 - 4 W 361/26
    Beim Verfügungsgrund handelt es sich um eine eigenständige prozessuale Voraussetzung, die von der Wiederholungsgefahr als materiell-rechtlicher Voraussetzung zu unterscheiden ist (…statt aller: Zöller-Vollkommer, ZPO 36. Aufl. 2025, § 935 juris-Rz. 10 m.w.N.; OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2025 - 15 W 121/25 unter Hinweis auf Beschl. v. 17.11.2023 - 15 W 134/23;… juris-Rz. 3; OLG Bamberg, Beschl. v. 13.2.2024 - 6 U 42/23 e, juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.11.2018 - 3 W 2064/18, NJW-RR 2019, 105;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.9.2015 - 16 U 120/15, juris).

    Für die noch hinzunehmende Zeitspanne sind die Besonderheiten des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Schwierigkeit tatsächlicher und rechtlicher Art maßgeblich (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14. Oktober 2025 - 3 U 97/25 -, juris-Rz. 21 m.w.N.; OLG Brandenburg 26.08.2024 - 1 W 42.24, BeckRS 2024, 25014;… Musielak/Voit/Braun ZPO, 22. Aufl. 2025, ZPO S 940 Rn. 4), wobei eine Verzögerung von mehr als einem Monat in der Regel nicht mehr als unschädlich angesehen werden kann (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2019, 105 (106); OLG Brandenburg 26.08.2024 - 1 W 42.24, BeckRS 2024, 25014; OLG München MMR 2003, 270 (271); OLG Koblenz NJW-RR 2011, 624 (625) = GRUR 2011, 451;… Musielak/Voit/Braun ZPO, 22. Aufl. 2025, ZPO S 940 Rn. 4; vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2025, 257 = GRUR-RS 2024, 38808 = AfP 2025, 59 (61): fünf Wochen als Richtschnur, OLG Frankfurt a.M. 16.02.2023 - 6 U 157/22, GRUR-RS 2023, 3667; 20.03.2025 - 16 U 42/24, GRUR-RS 2025, 4787: jeweils sechs Wochen als Richtschnur, dieser Rechtsprechung folgend: OLG Frankfurt…, Beschluss vom 07.07.2025 - 3 W 13/25 - NJOZ 2025, 1070 Rn. 33, beck-online).

  • KG, 14.08.2023 - 5 W 117/23

    Streitwert-Taktik - Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch …

    Rn. 8 a. Ein - neben dem Vorliegen eines Verfügungsanspruchs für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlicher - Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO besteht in der objektiv begründeten Besorgnis, durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes werde die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert, so dass dieser aufgrund einer besonderen Dringlichkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer einstweiligen Sicherung seines Anspruchs bedarf (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 - NJW-RR 2019, 105, Rdnr. 19 nach juris; OLG Köln…, Urteil vom 08.03.2012 - I-15 U 193/11 - MMR 2012, 667, Rdnr. 8 nach juris; Senat, Beschluss vom 19.05.2021 - 5 W 70/21 - unter II 1 a).

    Denn die Grundsätze der Selbstwiderlegung wurden zwar in Ansehung der gesetzlichen Dringlichkeitsvermutung im Wettbewerbsrecht entwickelt, enthalten aber einen verallgemeinerungsfähigen Ausschlussgedanken hinsichtlich des Verfügungsgrundes, der in anderen Rechtsgebieten ebenfalls Gültigkeit besitzt (OLG München…, Urteil vom 07.02.2019 - 29 U 3889/18 - GRUR 2019, 507, Rn. 183, 184 nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 - NJW-RR 2019, 105, Rdnr. 21 nach juris; OLG Dresden…, Beschluss vom 25.01.2018 - 4 U 1675/17 - Rn. 1 nach juris; Senat…, Urteil vom 09.02.2001 - 5 U 9667/00 - NJW-RR 2001, 1201, Rdnr. 14, juris; Senat, Beschluss vom 19.05.2021 - 5 W 70/21 - unter II 1 a).

  • OLG Nürnberg, 07.10.2022 - 3 U 2178/22

    Unmittelbare drohende Löschung eines Kontos als Verfügungsgrund

    Dabei ist davon auszugehen, dass bei einem Zuwarten von mehr als einem Monat nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der Verletzungshandlung und der Person des Verantwortlichen die Eilbedürftigkeit in der Regel nicht mehr gegeben ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18, Rn. 19 ff.).

    Rn. 16 1. Ein Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO, der eine vorläufige Sicherung oder Regelung im Eilverfahren zu rechtfertigen vermag, besteht in der objektiv begründeten Besorgnis, durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes werde die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert, so dass er aufgrund einer besonderen Dringlichkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer einstweiligen Sicherung seines Anspruchs bedarf (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18, Rn. 19).

  • OLG Celle, 21.06.2024 - 5 W 62/24

    Unterlassungsanspruch des Inhabers eines Autohauses gegen seinen ehemaligen …

  • LG Karlsruhe, 17.02.2021 - 6 O 15/21

    Einstweilige Verfügung gegen einen Bauträger einer Eigentumswohnanlage: …

  • OLG Frankfurt, 14.10.2025 - 6 UF 206/25

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung in Gewaltschutzsachen

  • OLG Brandenburg, 02.07.2026 - 1 W 15/26

    Rechtmäßige Kostenauferlegung der Verfahrenskosten auf klagende Partei nach …

  • OLG Köln, 10.06.2022 - 4 W 27/22

    Vorläufige Teilnahme an einer Leistungssportveranstaltung ohne …

  • OLG Brandenburg, 16.07.2020 - 6 W 66/20
  • OLG Bamberg, 08.07.2024 - 6 U 12/24

    Dringlichkeit - Eilbedürftigkeit - Presserecht - presserechtliche Streitigkeit - …

  • OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23

    Bericht über eine nicht rechtskräftige Verurteilung eines regionalen …

  • LG Berlin II, 28.11.2024 - 16 O 339/24

    Kartellrechtliche Ausschreibungspflicht bei Abwasserwärme

  • KG, 07.10.2024 - 10 U 45/23

    Einstweilige Verfügung gegen eine identifizierende Berichterstattung; Vorliegen …

  • OLG Brandenburg, 08.02.2023 - 1 W 1/23

    Unterlassung ehrverletzender Äußerungen; Einstweiliger Rechtsschutz bezüglich …

  • OLG Frankfurt, 14.10.2025 - 3 U 97/25

    Wegfall des Verfügungsgrundes wegen dringlichkeitsschädlichen Zuwartens

  • OLG Köln, 03.09.2024 - 15 W 85/24
  • OLG Köln, 23.01.2025 - 15 W 153/24

    Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung von das Persönlichkeitsrecht …

  • LG Karlsruhe, 20.05.2022 - 6 O 110/22

    Einstweilige Verfügung: Unbestimmtheit des Antrags, Vorwegnahme der Hauptsache …

  • OLG Nürnberg, 26.01.2026 - 3 U 2073/25

    Anforderungen an den Verfügungsgrund nach eingestellter Verletzungshandlung in …

  • OLG Frankfurt, 07.07.2025 - 3 W 13/25

    Selbstwiderlegung der Dringlichkeit einer beantragten einstweiligen Verfügung

  • OLG Köln, 18.11.2025 - 15 W 121/25
  • LG Freiburg, 08.01.2024 - 2 O 173/23

    Wiedereinräumung des Zugriffs auf ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk

  • OLG Celle, 13.12.2023 - 5 W 72/23

    Unterlassung von Äußerungen in einem Presseartikel bzgl. des Vorwurfs der …

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2025 - 11 O 4675/25

    Unterlassungsanspruch, Wiederholungsgefahr, Verfügungsgrund, Dringlichkeit, …

  • LG Berlin II, 24.06.2025 - 27 O 161/25

    Verfügungsgrund bei Einräumung fehlerhafter Berichterstattung

  • OLG Brandenburg, 26.08.2024 - 1 W 42/24
  • OLG Bamberg, 01.08.2024 - 6 U 12/24

    Dringlichkeit - Eilbedürftigkeit - Presserecht - presserechtliche Streitigkeit - …

  • LG Frankfurt/Main, 29.05.2024 - 14 O 190/24
  • KG, 22.06.2022 - 5 W 79/22

    Nachfrageobliegenheit

  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 W 7/24

    Änderung des Beschlusses des LG im Kostenpunkt bzgl. Zurückweisung des Antrags …

  • LG Ansbach, 15.07.2022 - 2 O 267/22

    Selbstwiderlegung der Dringlichkeit grundsätzlich auch bei Warten auf …

  • OLG Köln, 17.06.2025 - 15 U 21/25
  • LG Köln, 10.09.2020 - 83 O 27/20
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