Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GmbHG § 6; ; GmbHG § 35; ; BGB § 29; ; InsO § 4; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 57
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Insolvenz - Bestellung eines Notgeschäftsführers - dringender Fall - Verfahrenspflegschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Insolvenz; GmbH; Notgeschäftsführer; Prozesspfleger; Verfahrenspfleger; Allgemeines Verfügungsverbot; Verfugungsbefugnis
Verfahrensgang
- LG Frankenthal - 2 HKT 3/00
- OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1057
- ZIP 2001, 973
- NZI 2001, 378
- NZI 2001, 41
- FGPrax 2001, 163
- Rpfleger 2001, 501
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 456/97
Beschwerdeberechtigung des Gesellschaftergeschäftsführers einer Zweimann-GmbH mit …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
a) Im Ausgangspunkt gehen die Vorinstanzen mit Recht davon aus, dass das Gericht am Sitz des Handelsregisters nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur auf Antrag eines Gesellschafters in entsprechender Anwendung von § 29 BGB für eine GmbH einen Notgeschäftsführer bestellen kann (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 114; NJW-RR 1998, 1254; NJW-RR 1999, 1259, 1260; OLG Düsseldorf FG-Prax 1997,, 157; OLG Hamm NJW-RR 1996, 996; KG BB 2000, 998 jew. m.w.Nw.) Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass ein für die organschaftliche Vertretung der GmbH unentbehrlicher Geschäftsführer fehlt oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geschäftsführung gehindert ist.Ein dringender Fall ist auch anzunehmen, wenn der Gesellschaft oder einem Beteiligten ohne Bestellung eines Notgeschäftsführers Schaden drohen würde oder eine, alsbald erforderliche Handlung nicht vorgenommen werden könnte (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1998, 1254 sowie NJW-RR 1999, 1259, 1260 jew. m.w.N).
Nach der Rechtsprechung soll die Möglichkeit der Bestellung eines Prozesspflegers gemäß § 57 ZPO die eines Notgeschäftsführers nach § 29 BGB nicht ausschließen, da § 57 ZPO gegenüber §,29 BGB subsidiär sei (so im Anschluss an das OLG Celle aaO BayObLG NJW-RR 1999, 1259, 1261;… KG aaO).
- BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 1/97
Voraussetzungen der Bestellung eines GmbH-Notgeschäftsführers - Nichtigkeit von …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
a) Im Ausgangspunkt gehen die Vorinstanzen mit Recht davon aus, dass das Gericht am Sitz des Handelsregisters nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur auf Antrag eines Gesellschafters in entsprechender Anwendung von § 29 BGB für eine GmbH einen Notgeschäftsführer bestellen kann (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 114; NJW-RR 1998, 1254; NJW-RR 1999, 1259, 1260; OLG Düsseldorf FG-Prax 1997,, 157; OLG Hamm NJW-RR 1996, 996; KG BB 2000, 998 jew. m.w.Nw.) Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass ein für die organschaftliche Vertretung der GmbH unentbehrlicher Geschäftsführer fehlt oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geschäftsführung gehindert ist.Ein dringender Fall ist auch anzunehmen, wenn der Gesellschaft oder einem Beteiligten ohne Bestellung eines Notgeschäftsführers Schaden drohen würde oder eine, alsbald erforderliche Handlung nicht vorgenommen werden könnte (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1998, 1254 sowie NJW-RR 1999, 1259, 1260 jew. m.w.N).
Ebenso wenig kommt es auf die bislang nicht aufgeklärte Frage an, ob der Beschluss vom 8. Dezember 2000, mit dem der Antragsteller den bisherigen Geschäftsführer mit sofortiger Wirkung abberufen hat, wirksam ist (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1998, 1254 und NJW-RR 2000, 254, 255) oder ob der Antragsteller - wie das Landgericht meint - verpflichtet ist, Anstrengungen zu unternehmen, um eine zur Übernahme der Geschäftsführung bereite Person zu finden.
- OLG Stuttgart, 12.07.1995 - 9 W 69/94
Möglichkeit der Bestellung eines Prozessvertreters analog § 57 …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
Zwischen einem Notgeschäftsführer und einem Prozesspfleger ist deshalb zu differenzieren, weil ein Prozesspfleger nicht die umfassende organschaftliche Stellung eines Notgeschäftsführers hat, der als normaler Geschäftsführer mit allen Rechten und Pflichten anzusehen und ins Handelsregister einzutragen ist (vgl. OLG Stuttgart MDR 1996, 198;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG 5. Aufl. vor § 35 Rdnr. 26).Nach Ansicht des Senats bedarf es jedenfalls dann keiner Bestellung eines Notgeschäftsführers, wenn ein Pfleger für das Verfahren bestellt ist und diese Maßnahme ausreicht, drohende Schäden abzuwenden (vgl. etwa Soergel/Radding;… BGB 13. Aufl. § 29 Rdnr. 8;… Staudinger/Weick aaO § 29 Rdnr. 7; unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses OLG Stuttgart MDR 1996, 198;… MünchKomm./Reuter BGB 3. Aufl. § 29 Rdnr. 8; speziell zum Insolvenzverfahren Kutzer ZIP 2000, 654, 655).
- OLG Hamm, 04.12.1995 - 15 W 399/95
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
Dabei kann dahinstehen, ob die Entscheidung über die Bestellung bzw. Abberufung eines Notgeschäftsführers mit der sofortigen oder mit der einfachen (weiteren) Beschwerde anfechtbar ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 996;… BayObLG NJW-RR 2000, 244, 245 einerseits und Rowedder/Rittner/Schmidt-Leithoff, GmbHG 3. Aufl. § 6 Rdnr. 24 jew. m.w.N. andererseits).a) Im Ausgangspunkt gehen die Vorinstanzen mit Recht davon aus, dass das Gericht am Sitz des Handelsregisters nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur auf Antrag eines Gesellschafters in entsprechender Anwendung von § 29 BGB für eine GmbH einen Notgeschäftsführer bestellen kann (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 114; NJW-RR 1998, 1254; NJW-RR 1999, 1259, 1260; OLG Düsseldorf FG-Prax 1997,, 157; OLG Hamm NJW-RR 1996, 996; KG BB 2000, 998 jew. m.w.Nw.) Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass ein für die organschaftliche Vertretung der GmbH unentbehrlicher Geschäftsführer fehlt oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geschäftsführung gehindert ist.
- BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98
Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
Abgesehen davon wären diese im Hinblick auf den Übergang der Verfügungsbefugnis ohnehin unterbrochen, § 240 Satz 2 ZPO (vgl. für die Fälle des allgemeinen Verfügungsverbots BGH NJW 1999, 2822). - OLG Celle, 03.02.1999 - 9 U 249/98
Am Pool ist mit nassen Fliesen zu rechnen!
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
Dabei kann dahinstehen, ob die Entscheidung über die Bestellung bzw. Abberufung eines Notgeschäftsführers mit der sofortigen oder mit der einfachen (weiteren) Beschwerde anfechtbar ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 996; BayObLG NJW-RR 2000, 244, 245 einerseits und Rowedder/Rittner/Schmidt-Leithoff, GmbHG 3. Aufl. § 6 Rdnr. 24 jew. m.w.N. andererseits). - BayObLG, 28.09.1995 - 3Z BR 225/95
Bestellung eines Notgeschäftsführers bei der GmbH
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
a) Im Ausgangspunkt gehen die Vorinstanzen mit Recht davon aus, dass das Gericht am Sitz des Handelsregisters nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur auf Antrag eines Gesellschafters in entsprechender Anwendung von § 29 BGB für eine GmbH einen Notgeschäftsführer bestellen kann (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 114; NJW-RR 1998, 1254; NJW-RR 1999, 1259, 1260; OLG Düsseldorf FG-Prax 1997,, 157; OLG Hamm NJW-RR 1996, 996; KG BB 2000, 998 jew. m.w.Nw.) Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass ein für die organschaftliche Vertretung der GmbH unentbehrlicher Geschäftsführer fehlt oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geschäftsführung gehindert ist. - KG, 04.04.2000 - 1 W 3052/99
GmbH-Gesellschafter kann nicht gegen seinen Willen zum Notgeschäftsführer …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
a) Im Ausgangspunkt gehen die Vorinstanzen mit Recht davon aus, dass das Gericht am Sitz des Handelsregisters nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur auf Antrag eines Gesellschafters in entsprechender Anwendung von § 29 BGB für eine GmbH einen Notgeschäftsführer bestellen kann (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 114; NJW-RR 1998, 1254; NJW-RR 1999, 1259, 1260; OLG Düsseldorf FG-Prax 1997,, 157; OLG Hamm NJW-RR 1996, 996; KG BB 2000, 998 jew. m.w.Nw.) Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass ein für die organschaftliche Vertretung der GmbH unentbehrlicher Geschäftsführer fehlt oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geschäftsführung gehindert ist. - BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 158/99
Abberufung eines Geschäftsführers/Notgeschäftsführers
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.04.2001 - 3 W 23/01
Ebenso wenig kommt es auf die bislang nicht aufgeklärte Frage an, ob der Beschluss vom 8. Dezember 2000, mit dem der Antragsteller den bisherigen Geschäftsführer mit sofortiger Wirkung abberufen hat, wirksam ist (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1998, 1254 und NJW-RR 2000, 254, 255) oder ob der Antragsteller - wie das Landgericht meint - verpflichtet ist, Anstrengungen zu unternehmen, um eine zur Übernahme der Geschäftsführung bereite Person zu finden.
- OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 20 W 317/11
Rechtsmissbräuchlichkeit der Niederlegung der Geschäftsführung des …
Rn. 26 Bereits diese Aufzählung verdeutlicht, dass der Schuldner auch im Insolvenzverfahren eines vertretungsberechtigten und handlungsfähigen Organs bedarf (so auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.04.2001, Az. 3 W 23/01, zitiert nach juris, Rn. 7), gerade auch wegen der das Insolvenzverfahren kennzeichnenden vielfältigen Anhörungspflichten des Schuldners (so im Zusammenhang mit der Frage des Erfordernisses der Prozessfähigkeit des Schuldners: OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2000, Az. 2 W 214/99, ZIP 2000, 280 ff., 283). - OLG Dresden, 11.12.2001 - 2 W 1848/01
Bestellung; Geschäftsführer; Notgeschäftsführer; GmbH; Klage; Besonderer …
Keiner abschließenden Entscheidung bedarf dabei, wie sich § 57 ZPO und § 29 BGB analog zueinander bei einem von einer prozessunfähigen juristischen Person betriebenen Aktivprozess oder bei Rechtsstreitigkeiten zwischen der juristischen Person und ihren Mitgliedern bzw. Gesellschaftern verhalten (vgl. BayObLGZ 1998, 179 [184]; OLG Zweibrücken ZIP 2001, 973 [974]; KG BB 2000, 998 [999];… Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 29 Rn. 8) .bb) Diese nachhaltigen Eingriffe in originäre statuarische und normative Befugnisse der Gesellschafter sind nicht durch anerkennenswerte Belange des Gläubigers zu rechtfertigen, da für dessen sachgerechte Rechtsverfolgung die Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 57 Abs. 2 ZPO ohne Weiteres genügt (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart MDR 1996, 198;… Münchener Kommentar/Reuter, BGB, 4. Aufl., § 29 Rn. 11;… Erman/H.P.Westermann, BGB, 10. Aufl., § 29 Rn. 2; für Insolvenzverfahren: Kulzer, ZIP 2000, 654 [655]; tendenziell auch: OLG Zweibrücken ZIP 2001, 973 [975]).
- OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 20 W 309/13
Antragsrechts Staatsanwaltschaft auf Notgeschäftsführerbestellung
Daneben kann die Ursache aber auch in seiner sonstigen Verhinderung, die Geschäftsführung für eine gewisse Dauer wahrzunehmen, liegen (sog. faktische Geschäftsführerlosigkeit); der Geschäftsführer ist in diesem Fall zwar formal im Amt, jedoch aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gehindert, sein Amt auszuüben (vgl. u.a. OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 22.11.1965, Az. 6 W 363/65 in GmbHR 1966, 141 f., BayObLG Beschluss vom 12.08.1998, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.04.2001, Az. 3 W 23/01, in ZIP 2001, 973 ff.).
- OLG Dresden, 10.08.2005 - 2 U 290/05
Bestellung eines Prozesspflegers bei einer von einem Insolvenzverwalter geführte …
Diese - auf die Führung des vorliegenden Passivprozesses beschränkte - Beschneidung der statuarischen und normativen Befugnisse des Vorstandes ist aber in der Eingriffsintensität dennoch geringer als eine nach § 104 Abs. 1 AktG erfolgende gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsrats, dem dann alle organschaftlichen Befugnisse zukämen (tendenziell wie hier: OLG Zweibrücken ZIP 2001, 973 [975]; OLG Stuttgart MDR 1996, 198;… Münchener Kommentar/Reuter, BGB, 4. Aufl., § 29 Rn. 11;… Erman/H.P. Westermann, BGB, 10. Aufl., § 29 Rn. 2; speziell für Insolvenzverfahren: Kulzer, ZIP 2000, 654 [655]; zum entsprechenden Willen des historischen Gesetzgebers: Mugdan, Die gesammelten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch des Deutschen Reiches, I. Band, S. 407; tendenziell a.A.: BayObLGZ 1998, 179 [184]; KG BB 2000, 998 [999];… Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., § 29 Rn. 8 m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 22.01.2007 - 4 W 6/07
Rechtsstreit: Ausgeschlossene Bestellung eines Prozesspflegers für eine GmbH bei …
So erhält der Notgeschäftsführer ohne entsprechenden Willen der Gesellschafter eine umfassende organschaftliche Stellung; er ist wie ein "normaler" Geschäftsführer mit allen Rechten und Pflichten versehen, kann die Gesellschaft deshalb uneingeschränkt rechtsgeschäftlich vertreten und ist in das Handelsregister einzutragen (Pfälz. OLG Zweibrücken ZIP 2001, 973; BayObLG NJW-RR 1999, 1259;… OLG Celle aaO). - AG Ludwigshafen, 11.07.2022 - 3d IN 71/22
Insolvenzeröffnungsverfahren: Verfahrensfähigkeit einer GmbH bei Ausscheiden des …
Jedenfalls für das Insolvenzeröffnungsverfahren ist ein Verfahrenspfleger ausreichend (OLG Zweibrücken, NZI 2001, 378; LG Kleve, NZI 2017, 996, 997; AG Hannover, NZI 2022, 270, 272). - AG Göttingen, 20.11.2003 - 74 IN 377/03
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Rn. 7 Für den Fall eines Gläubigerantrages gegen eine vertretungslose juristische Person ist anerkannt, dass der Gläubiger beim Registergericht entsprechend § 29 BGB die Bestellung eines Notgeschäftsführers beantragen kann oder dass das Insolvenzgericht gem. § 4 InsO i.V.m. § 57 ZPO einen Verfahrenspfleger als besonderen Vertreter bestellen kann (OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 472 = EWiR 2002, 223; LG Berlin NZI 2002, 163; Helmschrott ZIP 2001, 636, 637;… FK-InsO/Schmerbach § 14 Rz. 15). - AG Hamburg, 11.09.2006 - 67g IN 58/06
Konsequenzen des Todes des einzigen Geschäftsführers einer GmbH für die …
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